Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf; B-Plan Nr. 10, 2. Bauabschnitt

Amt Neuburg

Dieser Auftrag beinhaltet alle notwendigen Leistungen für die Erschließung des Großgewerbe- und Industriestandort Wismar-Hornstorf, im Bereich der Gemeinde Hornstorf.
Die Gemeinde Hornstorf tritt als Bauherr auf. Die Arbeiten gliedern sich in zwei Abschnitte.
Die Arbeiten sind im Gebiet des rechtskräftigen B-Plan Nr. 10, entlang der Kreisstraße NWM 35 bis zur Ortslage Hornstorf sowie in der Ortslage Hornstorf zu realisieren. Im Einzelnen besteht die Erschließungsleistung aus:
• Verkehrsanlagen mit Nebenanlagen einschließlich Straßenbeleuchtung
• Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen,
• Regenrückhaltebecken inkl. Vorklärung und Auslaufbauwerk in Gagzower Graben
• Spundwände, Auslaufbauwerke, Abscheideanlagen
• Anlagen der Trinkwasser-, Löschwasser- und Gasversorgung
• Anlagen der Stromversorgung und Telekommunikation
• Freiflächen und Ausgleichsmaßnahmen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Dieser Auftrag beinhaltet alle notwendigen Leistungen für die Erschließung des Großgewerbe- und Industriestandort Wismar-Hornstorf, im Bereich der Gemeinde Hornstorf. Die Gemeinde Hornstorf tritt als Bauherr auf. Die Arbeiten gliedern sich in zwei Abschnitte. Die Arbeiten sind im Gebiet des rechtskräftigen B-Plan Nr. 10, entlang der Kreisstraße NWM 35 bis zur Ortslage Hornstorf sowie in der Ortslage Hornstorf zu realisieren. Im Einzelnen besteht die Erschließungsleistung aus: • Verkehrsanlagen mit Nebenanlagen einschließlich Straßenbeleuchtung • Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen, • Regenrückhaltebecken inkl. Vorklärung und Auslaufbauwerk in Gagzower Graben • Spundwände, Auslaufbauwerke, Abscheideanlagen • Anlagen der Trinkwasser-, Löschwasser- und Gasversorgung • Anlagen der Stromversorgung und Telekommunikation • Freiflächen und Ausgleichsmaßnahmen
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordwestmecklenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Neuburg
Postanschrift: Hauptstr. 10a
Postleitzahl: 23974
Postort: Neuburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.amt-neuburg.de 🌏
E-Mail: a.lange@amt-neuburg.eu 📧
Telefon: +49 38426/41010 📞
Fax: +49 38426/20031 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E71287837 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E71287837 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-11 📅
Datum des Beginns: 2023-10-30 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 174-546601
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 177-499711
ABl. S-Ausgabe: 174

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dieser Auftrag beinhaltet alle notwendigen Leistungen für die Erschließung des Großgewerbe- und Industriestandort Wismar-Hornstorf, im Bereich der Gemeinde Hornstorf.
Die Gemeinde Hornstorf tritt als Bauherr auf. Die Arbeiten gliedern sich in zwei Abschnitte.
Die Arbeiten sind im Gebiet des rechtskräftigen B-Plan Nr. 10, entlang der Kreisstraße NWM 35 bis zur Ortslage Hornstorf sowie in der Ortslage Hornstorf zu realisieren. Im Einzelnen besteht die Erschließungsleistung aus:
• Verkehrsanlagen mit Nebenanlagen einschließlich Straßenbeleuchtung
• Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen,
• Regenrückhaltebecken inkl. Vorklärung und Auslaufbauwerk in Gagzower Graben
• Spundwände, Auslaufbauwerke, Abscheideanlagen
• Anlagen der Trinkwasser-, Löschwasser- und Gasversorgung
• Anlagen der Stromversorgung und Telekommunikation
• Freiflächen und Ausgleichsmaßnahmen
Geschätzter Gesamtwert: 16 810 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Verkehrswegbauarbeiten, Kanalbauarbeiten, Leitungsbauarbeiten, Landschaftsbauarbeiten
Folgende Leistungen sind für die Gesamtmaßnahme notwendig:
- Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
- Erdarbeiten, Tragschichten, Asphaltarbeiten, Fahrbahnmarkierungen, Verkehrszeichen, Leiteinrichtung
- Geh- und Radweg
- Schmutzwasserkanal und Regenwasserkanal
- Regenrückhaltebecken inkl. Reinigungsbauwerke sowie Auslaufbauwerk
- Straßenbeleuchtungsanlage
- Leitungsverlegungen für Gas, Trinkwasser, Strom und Telekommunikation
- Landschaftsbauarbeiten
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: GRWI-21-0009
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23974 Hornstorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• HVA B-StB Angebotsschreiben
• Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm
• HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
• HVA B-StB Unterauftrag- / Nachunternehmer- leistungen
• HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
• HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
• HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
• Angaben zur Preisermittlung gem. FB 221/222, Angebotsdatei im GAEB-Datenformat D84 bzw. X84; LV mit Preisen im pdf- Format
• Erklärung nach § 9 Absatz 4-6 VgG M-V_ Mindestlohn; Vereinbarung gem. § 10 Abs.1 S.2 VgG M-V
• Erklärung der Einhaltung der ILO- Kernarbeits- normen § 11 VgG M-V
Technische und berufliche Fähigkeiten:
• DVGW-Zulassung GW301+GW302, Verlegung Wasserversorgung: W3 PE; Verlegegung Gasmitteldruckleitung:G3 PE+Stahl
• RAL-Gütezeichen e.V. Kanalbau Beurteilungsgruppe AK1, Nachweis Eignung nach RAL-GZ 961
• Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“
Mindeststandards: Vor Ort muss zwingend ein deutschsprachiger Bauleiter anwesend sein.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt Neuburg, Angela Lange
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71287837 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 03855885164/5165 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 174-546601 (2023-09-06)