Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt Planungsleistungen für die Erschließung des Projektierungsgebiets "Halbinsel Kesselstraße" stufenweise für die Leistungsphasen 1-6 und für die Leistungsphase 7 nach HOAI zu vergeben.
Das gesamte Projektierungsgebiet "Halbinsel Kesselstraße" mit einer Größe von ca. 9,4 ha liegt südwestlich der Düsseldorfer Innenstadt im Düsseldorfer Hafen.
Zu dieser Fläche zählen die Halbinsel der Kesselstraße zwischen Hafenbecken A und B, das Kopfende des Hafenbeckens B im Übergang zur Weizenmühlenstraße sowie das Kopfende des Hafenbeckens A im Übergang zur Speditionsstraße. Ein Großteil der Fläche ist teilversiegelt und wird derzeit als Parkplatz genutzt.
Das ehemalige Muskator Werk III ist Bestandteil der gesamten Planungsfläche. Die leerstehenden Gebäude wurden im Zuge der Schaffung eines geeigneten Übergangs zwischen Medien Hafen und Wirtschaftshafen bereits zurückgebaut.
Den Auftakt zur zukünftigen Entwicklung der Halbinsel Kesselstraße bilden die in Planung befindlichen Bauvorhaben "Pier One" nordöstlich (Punkt - A) und ein repräsentatives Bürogebäude südwestlich (Punkt - B) sowie die bereits fertiggestellten "myhive Bürogebäude" südöstlich (Punkt - C) der Halbinsel Kesselstraße.
Um für diesen hochattraktiven Standort ein kreatives, qualitätsvolles und langfristig tragfähiges, städtebauliches Konzept zu entwickeln, wurde ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt, aus dem nach Entscheidung des Preisgerichts im Jahr 2019 ein zu berücksichtigender Siegerentwurf hervorging.
Bei dem Planungsgegenstand handelt es sich um die Verkehrsanlagenplanung, Freianlagenplanung und Ingenieurbauwerkeplanung für die gesamte Halbinsel Kesselstraße. Die Planung umfasst den Straßen-, Rad- und Gehwegbau inkl. Straßenbegleitgrün, die Freianlagenplanung mit dem zentralen Park und seinem Uferbereichen sowie umgebenden Platzflächen und Promenaden, die Entwässerungsplanung und unter Berücksichtigung des zu schaffenden Retentionsraumes alle erforderlichen Stützwände.
Der Umfang des Planungsgebietes umfasst rund 9,4 ha. Grundlage ist der Lageplan der Vorplanung.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird davon ausgegangen, dass sich der Planungsgegenstand in folgende Objekte gemäß § 2 (1) HOAI untergliedert:
• Objekt 1: Straßenbau - Kesselstraße, Uferstraße, Stichstraßen, Promenade Uferstraße
• Objekt 2: Zufahrt - Pier One
• Objekt 3: Böschungssicherung / Winkelstützwand - Uferstraße und Stichstraßen
• Objekt 4: Böschungssicherung - Erschließung Pier One
• Objekt 5: Kanalbau
• Objekt 6: Tragwerksplanung Stützwand - Uferstraße, Stichstr. u. Erschließung Pier One
optional
• Objekt 7: Freianlagen
Hierbei zählen zu den Objekten 1 und 2 auch die damit zusammenhängenden Entwässerungs- und Versickerungsanlagen, Parkstandflächen, Geh- und Radwege, Ausstattungsgegenstände (Poller, Bänke, Mülleimer, Schilder, Fahrradständer, Werbevitrinen, Litfaßsäulen, etc.) und Markierungsmaßnahmen.
Des Weiteren ist für das Objekt 1 eine Gangway für Schiffe und die damit verbundenen festen Anschlagpunkte zu berücksichtigen und mit Neuss-Düsseldorfer-Häfen (NDH) abzustimmen. Die hierfür vorgesehene Landstromversorung ist ebenfalls mit den Stadtwerken abzustimmen und in der Leitungsplanung zu berücksichtigen.
Bei dem Objekt 7 Freianlagen stellt der Übergang von den den Hochbauten vorgelagerten intensiven Nutzungsflächen in die Grünanlage hinüber eine besondere Herausforderung dar. An dieser Stelle muss darüber nachgedacht werden, wie der Übergang zwischen Platz und Park sowie Park und Hafenbecken insbesondere gestalterisch aber auch funktional gefasst werden können. Insbesondere mit der Höhenlage der eigentlichen Grünflächen muss planerisch so umgegangen werden, dass einerseits ein für die Öffentlichkeit erschlossener Bürgerpark mit Aufenthaltsmöglichkeiten und interessanten Blickachsen entsteht und andererseits das bereits vorhandene Potential einer naturnahen Gestaltung erhalten bleibt und zeitgemäß weiterentwickelt wird.
Es ist bei der Planungsaufgabe zu beachten, dass sich ein großer Teil der Halbinsel Kesselstraße im Hochwasserrisikogebiet HQ100 befindet. Hierfür ist vorgesehen, das Geländeniveau bis zu einer Geländeoberkante bei ca. 36,70 müNN aufzuschütten und als HQ300 zu konzipieren. Das aufzuschüttende Geländevolumen muss durch einen Retentionsnachweis kompensiert werden. Die Retentionsraumplanung wird separat vergeben und ist nicht Teil des Planungsauftrages. Der Planungsauftrag beinhaltet jedoch die Abstimmungen mit dem Retentionsraumplaner sowie die Berücksichtigung der Ergebnisse für die Planung.
Der Auftraggeber wird einen Ausführungsbeschluss auf Grundlage der Ausführungsplanung der Lph 6 einholen. Die Leistungsphase 7 wird zunächst nur optional, in Abhängigkeit von der Beschlusslage, abgerufen.
Der Auftraggeber erwartet von den Bewerbern im Vergabeverfahren Optimierungsvorschläge, wie die Planungsaufgabe gelöst werden soll. Die Vorschläge sollten Leistungen im Bereich Objektplanung und Freianlagenplanung betreffen.