Erschließungsträger für Wohn- und Gewerbebebauung Gebietsentwicklung Baugebiet „Schleifweg/Kaserne Nord“, Erschließung des künftigen Baugebiets einschließlich Bodenordnung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung von Leistungen eines Erschließungsträgers, dessen Aufgabe es ist, das Baugebiet „Schleifweg/Kaserne Nord“ einvernehmlich mit den Grundstückseigentümern unter Anwendung von § 11 BauGB bauleitplanerisch zu entwickeln, umzulegen und zu erschließen. Unter Mitwirkung des Erschließungsträgers wird ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchgeführt werden, das das als Mantel für die vom Erschließungsträger vorzubereitende konsensuale Bodenordnung dienen soll. Ein Umlegungsbeschluss wird zu gegebener Zeit durch die Stadt Ettlingen gefasst werden. Der Erschließungsträger stellt die Erschließungsanlagen her, übergibt diese an die Stadt und refinanziert sich durch die Eigentümer im Erschließungsgebiet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: Vergabe Nr. 2023-022
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung von Leistungen eines Erschließungsträgers, dessen Aufgabe es ist, das Baugebiet „Schleifweg/Kaserne Nord“ einvernehmlich mit den Grundstückseigentümern unter Anwendung von § 11 BauGB bauleitplanerisch zu entwickeln, umzulegen und zu erschließen. Unter Mitwirkung des Erschließungsträgers wird ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchgeführt werden, das das als Mantel für die vom Erschließungsträger vorzubereitende konsensuale Bodenordnung dienen soll. Ein Umlegungsbeschluss wird zu gegebener Zeit durch die Stadt Ettlingen gefasst werden. Der Erschließungsträger stellt die Erschließungsanlagen her, übergibt diese an die Stadt und refinanziert sich durch die Eigentümer im Erschließungsgebiet.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung von Leistungen eines Erschließungsträgers, dessen Aufgabe es ist, das Baugebiet „Schleifweg/Kaserne Nord“ einvernehmlich mit den Grundstückseigentümern unter Anwendung von § 11 BauGB bauleitplanerisch zu entwickeln, umzulegen und zu erschließen. Unter Mitwirkung des Erschließungsträgers wird ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchgeführt werden, das das als Mantel für die vom Erschließungsträger vorzubereitende konsensuale Bodenordnung dienen soll. Ein Umlegungsbeschluss wird zu gegebener Zeit durch die Stadt Ettlingen gefasst werden. Der Erschließungsträger stellt die Erschließungsanlagen her, übergibt diese an die Stadt und refinanziert sich durch die Eigentümer im Erschließungsgebiet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baulanderschließung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ettlingen - Justitiariat - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 76275
Postort: Ettlingen
Kontakt
Internetadresse: http://WWW.ETTLINGEN.DE🌏
E-Mail: ju02@ettlingen.de📧
Telefon: +49 72431018922📞
Fax: +49 7243/101583 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E99444558🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E99444558🌏
Öffentlicher Eröffnungstermin entfällt, da nur elektronische Angebote zugelassen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Ettlingen beabsichtigt eine ca. 7 ha große Fläche einerseits als Wohngebiet mit einer Einfamilienhausbebauung (Teilbereich I Kita und Wohnen Ost) andererseits als höher verdichtete Bebauung mit Gebäuden für Geschosswohnungsbau und nicht störender gewerblicher Nutzung zu entwickeln (Teilbereich II Gewerbe und Wohnen West).
Die Stadt Ettlingen beabsichtigt eine ca. 7 ha große Fläche einerseits als Wohngebiet mit einer Einfamilienhausbebauung (Teilbereich I Kita und Wohnen Ost) andererseits als höher verdichtete Bebauung mit Gebäuden für Geschosswohnungsbau und nicht störender gewerblicher Nutzung zu entwickeln (Teilbereich II Gewerbe und Wohnen West).
Das Plangebiet grenzt im Westen an die Karlsruher Straße und im Süden an die Ludwig-Erhard-Straße und liegt östlich des Stadtteils Neuwiesenreben. Ausgehend von dem vom Gemeinderat beschlossenen Rahmenplan, sollen ca. 400 Wohneinheiten entstehen, und entlang der Karlsruher Straße Nutzungsfläche für nicht störendes hochwertiges Gewerbe entwickelt werden. Insgesamt sind etwa 43.000 m² Bruttogrundfläche für Wohnen und ca. 17.000 m² Bruttogrundfläche für Gewerbe vorgesehen.
Das Plangebiet grenzt im Westen an die Karlsruher Straße und im Süden an die Ludwig-Erhard-Straße und liegt östlich des Stadtteils Neuwiesenreben. Ausgehend von dem vom Gemeinderat beschlossenen Rahmenplan, sollen ca. 400 Wohneinheiten entstehen, und entlang der Karlsruher Straße Nutzungsfläche für nicht störendes hochwertiges Gewerbe entwickelt werden. Insgesamt sind etwa 43.000 m² Bruttogrundfläche für Wohnen und ca. 17.000 m² Bruttogrundfläche für Gewerbe vorgesehen.
Insgesamt sind neben der Stadt Ettlingen 11 Grundstückseigentümer/-gemeinschaften (Stand: Jan. 2022) vorhanden. Ca. 54.000 m² Grundstücksfläche (inkl. der vorhandenen Verkehrs- und Grünflächen) innerhalb des zukünftigen Bebauungsplangebietes befinden sich im Eigentum der Stadt Ettlingen.
Insgesamt sind neben der Stadt Ettlingen 11 Grundstückseigentümer/-gemeinschaften (Stand: Jan. 2022) vorhanden. Ca. 54.000 m² Grundstücksfläche (inkl. der vorhandenen Verkehrs- und Grünflächen) innerhalb des zukünftigen Bebauungsplangebietes befinden sich im Eigentum der Stadt Ettlingen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung von Leistungen eines Erschließungsträgers, dessen Aufgabe es ist, das Baugebiet „Schleifweg/Kaserne Nord“ einvernehmlich mit den Grundstückseigentümern unter Anwendung von § 11 BauGB bauleitplanerisch zu entwickeln, umzulegen und zu erschließen. Unter Mitwirkung des Erschließungsträgers wird ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchgeführt werden, das das als Mantel für die vom Erschließungsträger vorzubereitende konsensuale Bodenordnung dienen soll. Ein Umlegungsbeschluss wird zu gegebener Zeit durch die Stadt Ettlingen gefasst werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übertragung von Leistungen eines Erschließungsträgers, dessen Aufgabe es ist, das Baugebiet „Schleifweg/Kaserne Nord“ einvernehmlich mit den Grundstückseigentümern unter Anwendung von § 11 BauGB bauleitplanerisch zu entwickeln, umzulegen und zu erschließen. Unter Mitwirkung des Erschließungsträgers wird ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchgeführt werden, das das als Mantel für die vom Erschließungsträger vorzubereitende konsensuale Bodenordnung dienen soll. Ein Umlegungsbeschluss wird zu gegebener Zeit durch die Stadt Ettlingen gefasst werden.
Hierzu bedient sich der Erschließungsträger der Leistungen des Landratsamtes Karlsruhe – Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung. Diese Leistungen sind durch den Erschließungsträger entsprechend seiner Erfordernisse zur Vorbereitung der gewünschten konsensualen Grundstücksordnung abzurufen und zu steuern.
Hierzu bedient sich der Erschließungsträger der Leistungen des Landratsamtes Karlsruhe – Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung. Diese Leistungen sind durch den Erschließungsträger entsprechend seiner Erfordernisse zur Vorbereitung der gewünschten konsensualen Grundstücksordnung abzurufen und zu steuern.
Die Ingenieurleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen durch 2 Stadtplanungsbüros getrennt – zeitlich gestuft – nach Teilabschnitt 1 und Teilabschnitt 2 durchgeführt werden. Sämtliche erforderlichen Ingenieur- und sonstigen Leistungen sind in Abstimmung mit der Stadt Ettlingen durch den Erschließungsträger zu beauftragen.
Die Ingenieurleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen durch 2 Stadtplanungsbüros getrennt – zeitlich gestuft – nach Teilabschnitt 1 und Teilabschnitt 2 durchgeführt werden. Sämtliche erforderlichen Ingenieur- und sonstigen Leistungen sind in Abstimmung mit der Stadt Ettlingen durch den Erschließungsträger zu beauftragen.
Hierbei bildet den wesentlichen Gegenstand der Leistungen des Erschließungsträgers die sogenannte Projektvorbereitung – Klärung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer –, das Projektmanagement in Bezug auf die Bodenordnung sowie die Durchführung der Erschließung in Bezug auf leitungsgebundene Anlagen, Straßenerschließung und optional der Wärmeversorgungsanlagen, soweit diese im öffentlichen Straßenraum liegen. Hinzu kommen die Koordination sowie die Koordination aller Maßnahmen zur Durchführung einer Vermessung und Abmarkung.
Hierbei bildet den wesentlichen Gegenstand der Leistungen des Erschließungsträgers die sogenannte Projektvorbereitung – Klärung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer –, das Projektmanagement in Bezug auf die Bodenordnung sowie die Durchführung der Erschließung in Bezug auf leitungsgebundene Anlagen, Straßenerschließung und optional der Wärmeversorgungsanlagen, soweit diese im öffentlichen Straßenraum liegen. Hinzu kommen die Koordination sowie die Koordination aller Maßnahmen zur Durchführung einer Vermessung und Abmarkung.
Darüber hinaus steuert der Erschließungsträger das jeweils mit der Bauleitplanung betraute Stadtplanungsbüro und führt sämtliche Maßnahmen zur rechtskonformen Umsetzung der Bauleitplanung, also auch das Eingriffs- und Ausgleichsprogramm für die durch die zugelassene Bebauung ausgelösten Eingriffe in den Naturhaushalt, die Maßnahmen des Artenschutzes durch.
Darüber hinaus steuert der Erschließungsträger das jeweils mit der Bauleitplanung betraute Stadtplanungsbüro und führt sämtliche Maßnahmen zur rechtskonformen Umsetzung der Bauleitplanung, also auch das Eingriffs- und Ausgleichsprogramm für die durch die zugelassene Bebauung ausgelösten Eingriffe in den Naturhaushalt, die Maßnahmen des Artenschutzes durch.
Zur Umsetzung der Erschließung gehört auch die ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers. Aufgabe des Erschließungsträgers ist es auch, mit im Plangebiet eventuell befindlichen Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen umzugehen, diese ggf. zu entsorgen bzw. die erforderlichen Untersuchungen auf Kampfmittel und deren eventuelle Beseitigung durchzuführen.
Zur Umsetzung der Erschließung gehört auch die ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers. Aufgabe des Erschließungsträgers ist es auch, mit im Plangebiet eventuell befindlichen Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen umzugehen, diese ggf. zu entsorgen bzw. die erforderlichen Untersuchungen auf Kampfmittel und deren eventuelle Beseitigung durchzuführen.
Der Erschließungsträger hat im Zusammenwirken mit den Leitungsträgern für Gas, Strom, Telekommunikation die Verlegung von Wasser- und Abwasserrohrleitungen im Plangebiet einschließlich eventueller Vorstreckung in die Baugrundstücke durchzuführen.
Dauer: 48 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
- Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unter Verwendung der Formularsammlung.
- Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unter Verwendung der Formularsammlung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung von drei abgeschlossenen Referenzprojekten in den letzten zehn Jahren mit folgenden Mindestkriterien:
1. Erschließungsgebietsgröße: Bruttofläche mindestens 30.000 m²
3. Umlegungserfordernis: mindestens 25 % der Flächen des Erschließungsgebiets im Eigentum unterschiedlicher privater und öffentlicher Eigentümer
4. Projektinhalt:
4.1. Ausarbeitung städtebaulicher Vertrag einschließlich Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern zur Kostentragung Erschließungsaufwendungen einschließlich Planungskosten und Folgekosten i.S.d. § 11 Abs. 1 BauGB
4.2. Projektmanagement für konsensuale Bodenordnung mit abweichendem Verteilungsmaßstab (z.B. Flächenabschöpfung für Folgekosten nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB oder abweichender Verteilungsmaßstab nach § 56 Abs. 2 BauGB, etc.)
4.3. Verhandlungen zur Mitwirkung unter Vereinbarung An- oder Verkauf Grundstücksflächen an Gemeinde
4.4. Projektmanagement Erschließung, Erschließung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
4.5. Projektmanagement Eingriff/Ausgleich, Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
5. Wirtschaftliches Volumen dieser Referenzprojekte bezogen auf die Nettobaukosten für Erschließungsleistungen inkl. Maßnahmen zum Eingriffsausgleich nach § 1 a BauGB mindestens 2,0 Mio. Euro netto.
Die Unternehmensreferenzen dürfen nicht älter als zehn Jahre sein.
Zu jeder Referenz sind folgende Mindestangaben zu machen:
• Erschließungsgebietsgröße
• Art der Nutzung nach Maßgabe Bebauungsplan
• Eigentümerstatistik
• Investitionsvolumen bezogen auf Erschließungskosten (netto)
• Kurzbeschreibung Projekt/Leistungsumfang (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung mit Bezug zu den unter vier genannten Anforderungen an den Projektinhalt
• Kontakt Auftraggeber
• Leistungszeitraum
Mindeststandards: siehe die zuvor gemachten Angaben
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung nach dem LTMG Baden-Württemberg.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen:
Öffentlicher Eröffnungstermin entfällt, da nur elektronische Angebote zugelassen sind.
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal eingestellt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 155-494561 (2023-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 147 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Plangebiet grenzt im Westen an die Karlsruher Straße und im Süden an die Ludwig-Erhard-Straße und liegt östlich des Stadtteils Neuwiesenreben. Ausgehend von dem vom Gemeinderat beschlossenen Rahmenplan, sollen ca. 400 Wohneinheiten entstehen, und entlang der Karlsruher Straße Nutzungsfläche für nicht störendes hochwertiges Gewerbe entwickelt werden. Insgesamt sind etwa 43.000 m² Bruttogrundfläche für Wohnen und ca. 17.000 m² Bruttogrundfläche für Gewerbe vorgesehen.
Das Plangebiet grenzt im Westen an die Karlsruher Straße und im Süden an die Ludwig-Erhard-Straße und liegt östlich des Stadtteils Neuwiesenreben. Ausgehend von dem vom Gemeinderat beschlossenen Rahmenplan, sollen ca. 400 Wohneinheiten entstehen, und entlang der Karlsruher Straße Nutzungsfläche für nicht störendes hochwertiges Gewerbe entwickelt werden. Insgesamt sind etwa 43.000 m² Bruttogrundfläche für Wohnen und ca. 17.000 m² Bruttogrundfläche für Gewerbe vorgesehen.
Hierzu bedient sich der Erschließungsträger der Leistungen des Landratsamtes Karlsruhe – Amt für ermessung, Geoinformation und Flurneuordnung. Diese Leistungen sind durch den Erschließungsträger entsprechend seiner Erfordernisse zur Vorbereitung der gewünschten konsensualen Grundstücksordnung bzurufen und zu steuern.
Hierzu bedient sich der Erschließungsträger der Leistungen des Landratsamtes Karlsruhe – Amt für ermessung, Geoinformation und Flurneuordnung. Diese Leistungen sind durch den Erschließungsträger entsprechend seiner Erfordernisse zur Vorbereitung der gewünschten konsensualen Grundstücksordnung bzurufen und zu steuern.
Die Ingenieurleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen durch 2 Stadtplanungsbüros getrennt - zeitlich gestuft – nach Teilabschnitt 1 und Teilabschnitt 2 durchgeführt werden. Sämtliche erforderlichen Ingenieur- und sonstigen Leistungen sind in Abstimmung mit der Stadt Ettlingen durch den Erschließungsträger zu beauftragen.
Die Ingenieurleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen durch 2 Stadtplanungsbüros getrennt - zeitlich gestuft – nach Teilabschnitt 1 und Teilabschnitt 2 durchgeführt werden. Sämtliche erforderlichen Ingenieur- und sonstigen Leistungen sind in Abstimmung mit der Stadt Ettlingen durch den Erschließungsträger zu beauftragen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-31 📅
Name: GkB Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung mbH
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪 Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 147 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.