Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu § 46 (3) 2 VgV Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt.
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
-Mindestens eine/n Ingenieur/in oder eine technische Fachkraft mit vergleichbarem Berufsabschluss sowie deren Stellvertreter für die örtliche Bauüberwachung mit einer erforderlichen Berufserfahrung von mind. 3 Jahre, die mit den hier geforderten Leistungen vergleichbar ist.
Für die benannten Personen müssen jeweils ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den vergangenen 6 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
• Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2017.
• Baubegleitende Überwachungstätigkeiten bei Abbruch- und Entsorgungsarbeiten im Hochbau für einen öffentlichen Auftraggeber
( Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch zwei Referenzen nachgewiesen werden.)
- Mindestens eine/n Ingenieur/in oder eine technische Fachkraft mit vergleichbarem Berufsabschluss als qualifizierte/n SiGe-Koordinator/in nach TVB SiGeKo für die ausgeschriebenen Leistungen.
Für die benannte Persone muss jeweils ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den vergangenen 6 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
• Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2017.
• SiGe-Koordination im Hochbau für öffentlichen Auftraggeber
Aus Gründen der Qualitätssicherung ist eine Trennung der Aufgabenzuordnung und Funktionen gewünscht. Personen, die bereits für andere Tätigkeiten verantwortlich sind, dürfen hier nicht doppelt benannt werden.
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Beurteilungszeitraum wird auf 6 Jahre erweitert.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Der Bewerber muss mindestens ein vergleichbares Projekt aus den vergangenen 6 Jahren für die Koordination von entsprechenden Leistungen erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt:
Koordinationsumfang
-Planungsarbeiten für Abriss- und Entsorgungskonzept im Hochbau für öffentliche Auftraggeber für Vor- oder Entwurfsplanung (gemäß beiliegendem LV)
( Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch zwei Referenzen nachgewiesen werden.)
Zu § 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens (Projektleitung), die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Mindestens eine/n Ingenieur/in oder eine technische Führungskraft mit vergleichbarem Berufsabschluss für die Erstellung der geforderten Leistungen:
Für die benannte Persone muss jeweils ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den vergangenen 6 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
• Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2017.
• Projektleitung bei der Erstellung eines Abbruch- und Entsorgungskonzeptes im Hochbau für einen öffentlichen Auftraggeber für d. Vor- und Entwurfsplanung (gemäß beiliegendem LV)
( Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch zwei Referenzen nachgewiesen werden.)
Zu § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Der Unterauftragnehmer muss nicht die Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe nachweisen können. (siehe §45(4) Nr.2 VgV)
Der Unterauftragnehmer muss die geforderte Referenz für die übernommenen Leistungen nachweisen. (siehe §46 (3) Nr.2 VgV und § 46 (3) Nr. 6 VgV)