1. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über die elektronische
Vergabeplattform des Bundes "eVergabe" (
www.evergabe-online.de) einzureichen.
Dazu ist die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter
http://www.
evergabeonline.de notwendig.
2. Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die
Bewerber ausschließlich über die eVergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabeonline.
de).
3. Auf der e-Vergabeplattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) stehen den
Bewerbern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die
Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen. Der Teilnahmeantrag ist unter
Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten
Formblätter einzureichen.
4. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und Ziffer III.
1.3) der Bekanntmachung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. auf einen
Nachunternehmer oder ein konzernverbundenes Unternehmen) berufen (sog.
Eignungsleihe). Die Unternehmen, auf die sich der Bewerber beruft, sind im
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (Formblatt 392-L/F) zu benennen.
Daneben muss der Bewerber durch eine Verpflichtungserklärung dieses
Unternehmens nachweisen, dass ihm dessen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich
zur Verfügung stehen. Diese Verpflichtungserklärung fügt der Bewerber in Form des
ausgefüllten Formblatts 393-L/F bei.
5. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur bis zur Abgabe eines
Teilnahmeantrags möglich. Bewerbergemeinschaften fügen in diesem Fall das
Formblatt 401 ihrem Teilnahmeantrag bei. Die Abgabe von Angeboten durch
Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit
bevollmächtigtem Vertreter zulässig.