Beschreibung der Beschaffung
Aus den Zielvorgaben und wesentlichen Inhalten leiten sich folgende zentrale Aufgaben für den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin ab:
1. Erarbeitung eines Vorschlages zum Aufbau des Berichtes unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses zum 7. Kinder- und Jugendbericht
2. Literaturrecherche hinsichtlich bereits vorhandener bzw. nutzbarer wissenschaftlicher Untersuchungen in, für und über Sachsen-Anhalt unter Einbeziehung relevanter wissenschaftlicher Institutionen zu Lebenslagen von jungen Menschen (6 -27 Jahre) soweit sie für Sachsen-Anhalt differenzierbar sind
3. Systematische und regionalisierte Bestandsaufnahme (zu ausgewählten Kerndaten) zu den Lebenslagen der Zielgruppe der 6 - 27-Jährigen sowie zu den Entwicklungsbedarfen für die Angebote der Jugendhilfe, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes auf der Grundlage von Auswertungen der Kinder- und Jugendhilfestatistik, ggf. der Jugendhilfepläne der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und weiterer einschlägiger Datenquellen, soweit sie für die Themen des Berichtes relevant sind.
4. Die Datenbeschaffung ist vom Auftragnehmer zu leisten. Primär- und Sekundärquellen sind vom Auftragnehmer eigenständig zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen.
5. In Abstimmung mit dem Auftraggeber und einem Beirat (fachliche und strategische Beratung), Konzipierung und Durchführung der Beteiligung junger Menschen zu ihren Bedürfnissen und Belangen sowie zum Prozess der Berichterstellung an sich, ggf. Durchführung von Pretests
6. In Abstimmung mit dem Auftraggeber und einem Beirat, Konzipierung und Durchführung von qualitativen Expert*inneninterviews bei Trägern der örtlichen und freien Jugendhilfe, des Landesjugendhilfeausschusses sowie Vertretungen von Interessenvertretungen junger Menschen (z.B. Schüler*inennräte, Jugendräte…)
7. Sozialwissenschaftliche Analyse der Lebenslagen von jungen Menschen der Altersgruppe 6 - 27 Jahre, vertiefend für das Land Sachsen-Anhalt, insbesondere unter Zugrundelegung der unter 2. und 3. recherchierten Ergebnisse und der Ergebnisse der unter 5. und 6. genannten Beteiligungsergebnisse
8. Fachliche Vor- und Nachbereitung sowie Moderation der Sitzungen des Beirates und der IMAG, Zusammenarbeit mit und Umsetzung der Einlassungen von einschlägigen landesweiten Netzwerken und Trägern der Jugendhilfe sowie der Jugendhilfestatistik (z. B. KJR, LJHA o.ä.)
9. Erarbeitung
9.1. eines gem. § 16 KJHG LSA vorlagefähigen (diversitätssensiblen und barrierefreien) Berichtes einschließlich einer Zusammenfassung sowie einer jugendgerechten Kurzfassung des Berichtes in einfacher Sprache
9.2. von Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik der Landesregierung
10. Präsentation des Berichtes sowohl im Landesjugendhilfeausschuss als auch im zuständigen Ausschuss des Landtages sowie bei Bedarf 1 bis max. 2 Präsentationen von Zwischenständen in der interministeriellen AG des Landes
11. Vorbereitung/Entwurf einer Erwiderung der Landesregierung auf die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses zu dem Bericht