Bei dem auszuschreibenden Auftrag handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag. Die Ausschreibung wird für freiberufliche Anbietende geeignet sein. Vorsorglich wird auf die Möglichkeit einer Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen; entsprechende Formulare werden in den Vergabedokumenten vorhanden sein.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies ggf. zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
- Angebotsschreiben
- vollständig ausgefülltes Vertragsdokument
- Leistungsverzeichnis
- Eigenerklärungen Eignung
- Eigenerklärung EU Verordnung
- Eigenerklärung IT-Sicherheit
- Durchführungskonzept
- Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen (soweit erforderlich)
- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe (soweit erforderlich)
- Bietergemeinschaft (soweit erforderlich)
Auf gesondertes Verlagen des Auftraggebers vorzulegen:
Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer, Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation, Referenzschreiben des Referenzgebers, Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung.
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk, - und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH
speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter
https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.