Erstellung eines Gutachtens zur Mehrfachnutzung in der deutschen AWZ der Nordsee und der Ostsee

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Erstellung eines Gutachtens zu den Möglichkeiten Flächen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee mehrfach zu nutzen.
In einem ersten Schritt soll der Auftragnehmer (AN) Erkenntnisse aus relevanten Forschungs- und Drittmittelprojekten sowie vorhandene Konzepte zum Thema Mehrfachnutzung, insbesondere in EU-Anrainerstaaten, zusammenstellen und auswerten. In einem zweiten Schritt soll der AN miteinander kombinierbare maritime Nutzungen zunächst allgemein und anschließend anhand konkreter Fallkonstellationen untersuchen und dann ein realistisches Konzept für in der deutschen AWZ umsetzbare Mehrfachnutzungen entwickeln.
Die Arbeiten werden in die folgenden Arbeitspakete untergliedert:
AP 1: Auswertung aktueller Erkenntnisse aus Forschungs- und Drittmittelprojekten zum Thema Mehrfachnutzung
AP 2: Auswertung von Mehrfachnutzungen und ihren Konzepten, insbesondere in Nordsee- und Ostsee-Anrainerstaaten
AP 3: Untersuchung von in der deutschen AWZ realistisch in Betracht kommenden Kombinationen maritimer Nutzungen
AP 4: Entwicklung eines Konzepts für Mehrfachnutzungen in der deutschen AWZ anhand konkreter Fallkonstellationen
AP 5: Fazit sowie Empfehlungen für die Umsetzung des Konzeptes für Mehrfachnutzungen
AP 6: Ad hoc Beratungs- und Dienstleistungsanfrage

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-25 Auftragsbekanntmachung
2023-07-03 Ergänzende Angaben
2023-09-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Referenznummer: 1114/002/01562
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Erstellung eines Gutachtens zu den Möglichkeiten Flächen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee mehrfach zu nutzen. In einem ersten Schritt soll der Auftragnehmer (AN) Erkenntnisse aus relevanten Forschungs- und Drittmittelprojekten sowie vorhandene Konzepte zum Thema Mehrfachnutzung, insbesondere in EU-Anrainerstaaten, zusammenstellen und auswerten. In einem zweiten Schritt soll der AN miteinander kombinierbare maritime Nutzungen zunächst allgemein und anschließend anhand konkreter Fallkonstellationen untersuchen und dann ein realistisches Konzept für in der deutschen AWZ umsetzbare Mehrfachnutzungen entwickeln. Die Arbeiten werden in die folgenden Arbeitspakete untergliedert: AP 1: Auswertung aktueller Erkenntnisse aus Forschungs- und Drittmittelprojekten zum Thema Mehrfachnutzung AP 2: Auswertung von Mehrfachnutzungen und ihren Konzepten, insbesondere in Nordsee- und Ostsee-Anrainerstaaten AP 3: Untersuchung von in der deutschen AWZ realistisch in Betracht kommenden Kombinationen maritimer Nutzungen AP 4: Entwicklung eines Konzepts für Mehrfachnutzungen in der deutschen AWZ anhand konkreter Fallkonstellationen AP 5: Fazit sowie Empfehlungen für die Umsetzung des Konzeptes für Mehrfachnutzungen AP 6: Ad hoc Beratungs- und Dienstleistungsanfrage
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Str. 78
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bsh.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bsh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519473 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519473 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-30 📅
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 102-319768
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Für dieses Vorhaben stehen dem Auftraggeber maximal 420.000,- EUR netto zur Verfügung. Angebote, deren Gesamtpreis über dieser Summe liegt, werden von der Wertung ausgeschlossen. Beizufügen sind ein Ablauf- und Zeitplan sowie ein detailliertes Durchführungskonzept auf selbst zu erstellender Anlage: nachvollziehbare Aufführung einzelner Arbeitsschritte, welche für die jeweils zu erbringende Leistung erforderlich sind, Arbeitsstunden je Arbeitsschritt und Bearbeiter, Bearbeitungsmethoden, heranzuziehende Quellen, sonstige Datengrundlagen sowie QM-Maßnahmen. Arbeitsplan: detaillierte zeitliche Planung der Arbeitsschritte über den Projektzeitraum Preis: Bei der Verteilung des Aufwandes Schwerpunkt auf AP 3 und 4 (zusammen 50 bis 60 % der Angebotssumme); das Angebot kann hiervon sachlich begründete Abweichungen enthalten. Für AP 6 soll ein Anteil von 8 bis 10 % veranschlagt werden. Berichterstattung und Abstimmung mit den AG Die für die AP genannten Berichte sind jeweils übersichtlich, anschaulich und nachvollziehbar aufzubauen und durch aussagekräftige Karten, Diagramme etc. zu ergänzen. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: - Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern. - Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren. - Schrift- und Verhandlungssprache ist Deutsch; dies gilt auch für alle Arbeitsergebnisse. Für die AP 1 bis 6 gilt über die o. a. Grundsätze hinaus, dass Ergebnisse und Produkte wie folgt darzustellen sind („Zwischenberichte“): - Übersicht der Arbeitsergebnisse in Form eines Berichts mit anschaulicher grafischer Aufbereitung. - Zusammenfassung der Ergebnisse als Foliensatz und Präsentation gegenüber dem AG. - Zu AP 3: Die graphische Aufbereitung des Arbeitsergebnisses soll eine Matrix enthalten, welche die Mehrdimensionalität von Nutzungskombinationen anschaulich darstellt. - Zu AP 4: Die graphische Aufbereitung des Arbeitsergebnisses soll eine kartographische Darstellung zur räumlichen Eignung von realistischen Nutzungskombinationen in der deutschen AWZ in der Nordsee und der Ostsee in einer Übersichtskarte - und in Detailkarten, wenn aufgrund des Darstellungsmaßstabs sinnvoll oder notwendig - enthalten. Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten dargestellt werden. - Den Kapiteln zu den AP 1 bis AP 5 sind thesenartige Zusammenfassungen der Kernaussagen voranzustellen. - Der Endbericht sowie die Kurzfassung sind auch in englischer Sprache vorzulegen. Ablauf und Abstimmung mit dem AG Nach einer Auftaktveranstaltung mit dem AG (in dessen Räumlichkeiten, soweit pandemiebedingt als Präsenzveranstaltung möglich) erfolgen 14-tägige Videokonferenzen zwischen AN und AG, insbesondere zur Klärung logistischer Fragen bei der Umsetzung des Gutachtens wie Planung von Veranstaltungen, Stellung von Rechnungen etc. Darüber hinaus steht der AN dem AG fortlaufend für fernmündliche und E-Mail-Fragen zur Verfügung. Der AN stellt dem AG den Bearbeitungsfortschritt in regelmäßigen, etwa vierteljährlichen Besprechungen vor, nach Bedarf als Videokonferenz oder in Präsenz. Präsenzveranstaltungen finden in den Räumlichkeiten des AG statt, die dieser kostenfrei zur Verfügung stellt. Die Besprechungen stehen auch den Mitgliedern eines vom AG eingerichteten „Begleitkreises“ mit etwa 20 Personen offen. Mitglieder des Begleitkreises sind Vertreter/Vertreterinnen der in ihren Belangen berührten Bundesministerien (BM für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; BM für Digitales und Verkehr; BM für Ernährung und Landwirtschaft; BM für Wirtschaft und Klimaschutz; BM für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz; BM der Verteidigung), Vertreter/Vertreterinnen der diesen Ministerien nachgeordneten Bereiche (z. B. Bundesamt für Naturschutz, Thünen-Institute, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) und im Falle des Rohstoffabbaus Vertreter/Vertreterinnen der für die Genehmigung in der AWZ zuständigen Stellen. Mit den Besprechungsteilnehmern werden auch die jeweils aktuellen Erkenntnisse des AN sowie dessen geplante nächste Arbeitsschritte erörtert. Für den vorgenannten Teilnehmerkreis (AN, AG, Begleitkreis) sind jeweils zum Abschluss eines Arbeitspaketes sowie nach Vorlage des Entwurfs des Endberichts Besprechungstermine (nach Bedarf als Videokonferenz oder in Präsenz) zur Vorstellung und Erörterung der Arbeitsergebnisse vorzusehen; die Zwischenberichte bzw. der Entwurf des Endberichts sind dem AG eine Woche vor dem Termin zur Verfügung zu stellen. Die Termine sollen im Rahmen der vorgenannten Besprechungen zum Bearbeitungsfortschritt stattfinden; davon abweichend können sie in begründeten Fällen separat stattfinden. Abschlussveranstaltung Im Angebot ist eine Abschlussveranstaltung zu berücksichtigen. Die Abschlussveranstaltung soll unter dem Vorsitz und der Moderation des AG stattfinden; sie soll den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie Wissenschaft und Verbänden offenstehen. Der AN stellt die wesentlichen Erkenntnisse, deren Bewertung und die sich daraus ergebenden Empfehlungen vor und diskutiert diese ausführlich mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung. Die Veranstaltung soll in Präsenz, in den Räumlichkeiten des AG stattfinden; der Veranstaltungsraum wird durch den AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kalkulation sollen folgende Annahmen zugrunde gelegt werden: - Max. 70 TN (einschl. AG / AN; Einladungen einen durch den AG bestimmten Teilnehmerkreis), - Dauer ca. 6 Stunden (inkl. Pausen), - Mittagsimbiss, Pausenverpflegung und Getränke durch AN. - Mögliche allg. Preissteigerungen bis Ende 2024 sind zu berücksichtigen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Erstellung eines Gutachtens zu den Möglichkeiten Flächen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee mehrfach zu nutzen.
In einem ersten Schritt soll der Auftragnehmer (AN) Erkenntnisse aus relevanten Forschungs- und Drittmittelprojekten sowie vorhandene Konzepte zum Thema Mehrfachnutzung, insbesondere in EU-Anrainerstaaten, zusammenstellen und auswerten. In einem zweiten Schritt soll der AN miteinander kombinierbare maritime Nutzungen zunächst allgemein und anschließend anhand konkreter Fallkonstellationen untersuchen und dann ein realistisches Konzept für in der deutschen AWZ umsetzbare Mehrfachnutzungen entwickeln.
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Die Arbeiten werden in die folgenden Arbeitspakete untergliedert:
AP 1: Auswertung aktueller Erkenntnisse aus Forschungs- und Drittmittelprojekten zum Thema Mehrfachnutzung
AP 2: Auswertung von Mehrfachnutzungen und ihren Konzepten, insbesondere in Nordsee- und Ostsee-Anrainerstaaten
AP 3: Untersuchung von in der deutschen AWZ realistisch in Betracht kommenden Kombinationen maritimer Nutzungen
AP 4: Entwicklung eines Konzepts für Mehrfachnutzungen in der deutschen AWZ anhand konkreter Fallkonstellationen
AP 5: Fazit sowie Empfehlungen für die Umsetzung des Konzeptes für Mehrfachnutzungen
AP 6: Ad hoc Beratungs- und Dienstleistungsanfrage
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Erstellung eines Gutachtens zu den Möglichkeiten, Flächen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee mehrfach zu nutzen.
1. Zusammenstellung und Auswertung von Erkenntnisse aus relevanten Forschungs- und Drittmittelprojekten sowie vorhandenen Konzepten zum Thema Mehrfachnutzung, insbesondere in EU-Anrainerstaaten.
2. Untersuchung miteinander kombinierbarer maritimer Nutzungen zunächst allgemein und anschließend anhand konkreter Fallkonstellationen, Entwicklung eines realistischen Konzepts für in der deutschen AWZ umsetzbare Mehrfachnutzungen .
Nutzungen in diesem Sinne sind alle wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und militärischen Nutzungen sowie der Schutz der Meeresumwelt. Das Gutachten soll dabei, soweit von Relevanz, verschiedene Ausprägungen von Mehrfachnutzungen berücksichtigen:
- Solche, die im selben Gebiet zur selben Zeit mit gemeinsamer Infrastruktur und gemeinsamen Dienstleistungen stattfinden,
- solche, die im selben Gebiet zur selben Zeit, aber mit getrennten Infrastrukturen und Dienstleistungen stattfinden, und
- solche, die zwar im selben Gebiet, aber zu unterschiedlichen Zeiträumen stattfinden.
„Zur selben Zeit“ im genannten Sinne meint nicht zwangsläufig „immer“; vielmehr kann die Mehrfachnutzung auf saisonale Zeiten beschränkt sein oder saisonale Zeiten ausklammern.
AP1: Auswertung aktueller Erkenntnisse aus Forschungs- und Drittmittelprojekten zum Thema Mehrfachnutzung
Durchführung einer Auswertung der Erkenntnisse aus aktuellen Forschungs- und Drittmittel-Projekten (z. B. INTERREG) zum Thema Mehrfachnutzung auf Grundlage einer Literaturrecherche. Informationsgewinnung, wo sinnvoll, auch durch Anfragen oder Interviews bei Autoren/Autorinnen und Projektbeteiligten sowie bei den dort berührten öffentlichen Stellen, z. B. Genehmigungsbehörden.
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Bei der Auswahl der zu untersuchenden Forschungsgegenstände und Projekte sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Vergleichbarkeit des Forschungs- bzw. Projektraums mit der deutschen AWZ und potentielle Übertragbarkeit der Erkenntnisse bzgl. der Nutzungen und der naturräumlichen Elemente unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen,
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- Fokus insbesondere auf die Nordsee und die Ostsee und ihre Nutzungen, darüber hinaus auch Berücksichtigung relevanter Untersuchungen und Projekte in anderen Meeresgebieten.
AP2: Auswertung von Mehrfachnutzungen und ihren Konzepten, insbesondere in Nordsee- und Ostsee-Anrainerstaaten
Darstellung vorhandener und in Planung befindlicher Mehrfachnutzungen, insbesondere Auswertung von deren Konzepten. Ein Schwerpunkt ist auf EU-Staaten und benachbarte Staaten wie z. B. Vereinigtes Königreich oder Norwegen zu legen. Des Weiteren sind ausgewählte internationale Meeresgebiete in den Blick zu nehmen, gleiches gilt für deutsche Meeresgebiete, soweit dort Konzepte für Mehrfachnutzungen vorliegen.
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Neben der Erhebung bestehender Koexistenzen ist insbesondere herauszuarbeiten, welche Konzepte dahinterstehen, und ob sich diese bewähren oder eher zu Problemen führen.
Bei der Auswertung soll die Übertragbarkeit der Ergebnisse (Relevanz) auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in der deutschen AWZ im Vordergrund stehen.
AP3: Untersuchung in der deutschen AWZ realistisch in Betracht kommender Kombinationen maritimer Nutzungen
Untersuchung möglicher realistischer Nutzungskombinationen in der deutschen AWZ unter Einbeziehung der Ergebnisse aus AP 1 und AP 2 anhand gesetzter Kriterien.
Als Ausgangslage der Analyse sollen zunächst die räumliche Verbreitung und, sowie möglich, die Intensität der einzelnen relevanten Nutzungen erfasst und kartografisch dargestellt werden.
Die Überprüfung realistischer Nutzungskombinationen soll anhand folgender Kriterien erfolgen:
- Rechtlicher Rahmen, vor allem völkerrechtliche und gesetzliche Regelungen, einschließlich Raumordnungsplan AWZ 2021, Befahrensregelungen für Offshore-Windparks, Flächenentwicklungsplan 2023 etc.,
- funktionale Vereinbarkeit,
- räumliche Anforderungen der Nutzungen,
- Saisonalität von Nutzungen,
- technische Umsetzbarkeit,
- Sicherheitsaspekte, unter nautischen und nutzungsspezifischen Gesichtspunkten,
- Wirtschaftlichkeit, sowie wirtschaftlicher und sozio-ökonomischer Nutzen,
- Negative und positive Umweltauswirkungen der kombinierten Nutzungen,
- weitere relevante Aspekte, die in AP 1 und AP 2 identifiziert wurden.
Der AN soll die Anwendung etwaiger in AP 1 und AP 2 identifizierter Kriterien mit dem AG abstimmen.
Sollten aktuelle rechtliche Regelungen bestimmten, nach Ansicht des AN im Übrigen realistischen Nutzungskombinationen entgegenstehen, so soll der AN dies darlegen und in Abstimmung mit dem AG bei der weiteren Prüfung von einer fiktiven, entsprechend geänderten Rechtslage ausgehen.
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Bei den o. a. Sicherheitsaspekten sollen im Einzelnen insbesondere potenzielle Risiken und Gefährdungen sowie operative Anforderungen und Sicherheitsanforderungen an die einzelnen Nutzungen erhoben, dargestellt und begründet werden. Bei den Gefährdungen sind in der deutschen AWZ mögliche hydrographische und bathymetrische sowie meteorologische Einflussgrößen (Wassertiefe, Strömungen, Wind- und Sichtverhältnisse) einzubeziehen.
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Vorhandene Quellen sind auszuwerten. Neben Erkenntnissen aus der Internetrecherche sind erforderliche eigene Erhebungen unter Anwendung geeigneter Methoden durchzuführen wie Befragungen von Stakeholdern, Experteninterviews usw. Das jeweils geplante Vorgehen ist im Angebot zu detaillieren.
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Zusätzlicher Hinweis für mögliche Mehrfachnutzungen in Kombination mit Fischerei / Marikultur:
Für die Analyse der zu untersuchenden Fischereimethoden ist zwischen aktiver und passiver Fischerei sowie Fanggerät in Abhängigkeit der Zielarten zu unterscheiden. Dabei - wie auch bei der Marikultur- sind auch solche Methoden zu untersuchen, die derzeit in der AWZ nicht stattfinden, aber für die Anwendung um und innerhalb von Windparks grundsätzlich in Frage kommen. Auszuschließen sind dagegen solche Formen der Fischerei sowie der Marikultur, die aufgrund der räumlichen und ökologischen Verhältnisse sowie ggf. weiterer Aspekte in der AWZ der Nordsee und der Ostsee nicht in Frage kommen.
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AP4: Entwicklung eines Konzepts für Mehrfachnutzungen in der deutschen AWZ anhand konkreter Fallkonstellationen
Ausgehend von den Ergebnissen der AP 1, 2 und 3 Erarbeitung eines Konzeptes für Mehrfachnutzungen für die deutsche AWZ in der Nordsee und der Ostsee anhand von Fallkonstellationen (Gruppierungen mit gleichen Umständen) erarbeiten, mit Hilfe konkreter Beispiele, die realistische und konkrete Kombinationen von Nutzungen in ihrer konkreten räumlichen Verortung abbilden; sie sollen auf der Basis einer vom AN zu erstellenden Übersichtskarte (siehe unten Kapitel 4) zu verschiedenen Nutzungskombinationen in der AWZ ausgewählt werden. Wo möglich und sinnvoll, sollte dies unterschiedliche Teilräume der Nordsee und Ostsee betreffen (Entfernungen zur Küste, Wassertiefen, Meeresböden u. a. relevante Unterschiede).
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Auswahl der konkreten Fallbeispiele in Abstimmung mit dem AG.
Entwicklung des Konzeptes für Mehrfachnutzungen inkl. Maßnahmen und Lösungen zur Vermeidung, Minimierung und Absicherung von Gefährdungen. Diese sollen u. a. unter technischen, organisatorischen und regulatorischen Aspekten untersucht werden. Soweit hierbei auf die Auswertung vorhandener Nutzungen und Mehrfachnutzungen zurückgegriffen wird, sind auch nautische Parameter wie die Häufigkeit von Schiffsbewegungen, die Schiffstypen und ihre Manövrierfähigkeit etc. zu berücksichtigen, auch anhand von AIS- und VMS-Daten.
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Einzugehen ist auf die Auswirkungen bestimmter Mehrfachnutzungen in konkreten Gebieten auf andere Nutzungen, Funktionen und Belange sowohl in diesen Gebieten (dort ggf. Einschränkungen für alle anderen) als auch in anderen Gebieten. Dort kommt es ggf. zu Folgewirkungen, wenn z. B. aufgrund einer Doppelnutzung in einem konkreten Gebiet eine dritte Nutzung in ein anderes, ggf. benachbartes Gebiet ausweichen muss und dort neue Nutzungskonflikte auftreten. In beiden Fällen (Auswirkungen im Gebiet, in dem die Mehrfachnutzung stattfindet, sowie von Mehrfachnutzungen auf andere Gebiete) sind insbesondere Auswirkungen auf die Sicherheit des Schiffsverkehrs, die Anlagensicherheit sowie die Meeresumwelt, Biodiversität und die Möglichkeit von OECM-Other effective area-based conservation measures in den Blick zu nehmen.
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Zusätzlicher Hinweis für mögliche Mehrfachnutzungen durch Windparks und Fischerei / Marikultur:
Auf der Basis der Kriterien nach AP 3 sowie möglicher bzw. zu erwartender Gefährdungen des Betriebes von Windenergieanlagen auf See, des zulässigen Schiffsverkehrs in Windparks und der Meeresumwelt sollen für verschiedene Fischerei- und Marikulturmethoden in und um Windparks jeweils mögliche Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen benannt werden. Hieraus ist eine Einschätzung und Bewertung zu erarbeiten, welche Maßnahmen auch im Hinblick auf operative und Sicherheitsanforderungen realistisch, vertretbar und umsetzbar sind, und welche Bedingungen dafür einzuhalten oder zu schaffen wären.
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AP5: Fazit sowie Empfehlungen für die Umsetzung des Konzeptes für Mehrfachnutzungen
1. zusammenfassende Darstellung der in den vorherigen AP erarbeiteten Erkenntnisse, 2. Empfehlungen für die Umsetzung.
Die Empfehlungen sollen
- Verfahren,
- technische Konzepte,
- Anforderungen an Rahmenbedingungen (gesetzlich, technisch, u. a.),
- Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie
- Benennung von weitergehendem Forschungsbedarf
enthalten, die für die Umsetzung des Konzeptes für Mehrfachnutzungen erforderlich sind.
Abstimmung weiterer durch identifizierter Empfehlungen zur Umsetzung mit dem AG.
AP6: Ad hoc Beratungs- und Dienstleistungsanfragen
Bearbeitung von ad hoc Beratungs- und Dienstleistungsanfragen des AG, insbesondere Anfragen zu vertieften oder weiteren Darstellungen und Auswertungen von konkreten Mehrfachnutzungsmöglichkeiten in der deutschen AWZ
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Diese Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt ggf. erforderlicher Vertragsanpassungen, die gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB zum Tragen kommen, wenn bspw. während der Vertragslaufzeit der Flächenentwicklungsplan geändert werden sollte. Der aktuelle Flächenentwicklungsplan wurde am 17.01.2023 veröffentlicht. Dieser muss gemäß § 8 WindSeeG mindestens alle vier Jahre fortgeschrieben werden, kann jedoch auch in der Zwischenzeit geändert oder fortgeschrieben werden, wenn dies zur Erreichung der Ziele des § 4 WindSeeG erforderlich ist. Da die Festlegungen während der Fortschreibung des FEP auf einem laufenden Abwägungsprozess zwischen den Kriterien des § 5 Abs. 4 WindSeeG basieren, in welchem auch Stel-lungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, deren Aufgabenbereich be-troffen ist, zu berücksichtigen sind, befindet sich der Flächenentwicklungsplan bis zur Abstimmung des finalen internen Entwurfs im Fluss. Änderungen sind insoweit bis kurz vor dem Termin der Bekanntmachung möglich. Diese Änderungen kön-nen sowohl den Zuschnitt der Flächen als auch die zeitliche Reihenfolge ihrer Aus-schreibung gemäß §§ 16 ff WindSeeG i. V. m. § 22 EEG betreffen.
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Dies gilt auch für den Zeitraum nach der Bekanntmachung des Flächenentwicklungsplans. Da zumindest eines dieser Ziele, das Ausbauziel nach § 4 Nr. 2 b EEG 2017, in ständiger politischer Diskussion steht, ist häufiger Änderungsbedarf für den Flächenentwicklungsplan auch nach seiner Bekanntmachung nicht nur möglich, sondern zu erwarten.
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Zusätzliche Informationen:
Für dieses Vorhaben stehen dem Auftraggeber maximal 420.000,- EUR netto zur Verfügung. Angebote, deren Gesamtpreis über dieser Summe liegt, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Beizufügen sind ein Ablauf- und Zeitplan sowie ein detailliertes Durchführungskonzept auf selbst zu erstellender Anlage: nachvollziehbare Aufführung einzelner Arbeitsschritte, welche für die jeweils zu erbringende Leistung erforderlich sind, Arbeitsstunden je Arbeitsschritt und Bearbeiter, Bearbeitungsmethoden, heranzuziehende Quellen, sonstige Datengrundlagen sowie QM-Maßnahmen. Arbeitsplan: detaillierte zeitliche Planung der Arbeitsschritte über den Projektzeitraum
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Preis: Bei der Verteilung des Aufwandes Schwerpunkt auf AP 3 und 4 (zusammen 50 bis 60 % der Angebotssumme); das Angebot kann hiervon sachlich begründete Abweichungen enthalten. Für AP 6 soll ein Anteil von 8 bis 10 % veranschlagt werden.
Berichterstattung und Abstimmung mit den AG
Die für die AP genannten Berichte sind jeweils übersichtlich, anschaulich und nachvollziehbar aufzubauen und durch aussagekräftige Karten, Diagramme etc. zu ergänzen. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Sämtliche Projektdaten und -ergebnisse sowie Grafiken, Bilder, Zeichnungen, Pläne etc. sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
- Die Texte sind geschlechtergerecht/geschlechtsneutral zu formulieren.
- Schrift- und Verhandlungssprache ist Deutsch; dies gilt auch für alle Arbeitsergebnisse.
Für die AP 1 bis 6 gilt über die o. a. Grundsätze hinaus, dass Ergebnisse und Produkte wie folgt darzustellen sind („Zwischenberichte“):
- Übersicht der Arbeitsergebnisse in Form eines Berichts mit anschaulicher grafischer Aufbereitung.
- Zusammenfassung der Ergebnisse als Foliensatz und Präsentation gegenüber dem AG.
- Zu AP 3: Die graphische Aufbereitung des Arbeitsergebnisses soll eine Matrix enthalten, welche die Mehrdimensionalität von Nutzungskombinationen anschaulich darstellt.
- Zu AP 4: Die graphische Aufbereitung des Arbeitsergebnisses soll eine kartographische Darstellung zur räumlichen Eignung von realistischen Nutzungskombinationen in der deutschen AWZ in der Nordsee und der Ostsee in einer Übersichtskarte - und in Detailkarten, wenn aufgrund des Darstellungsmaßstabs sinnvoll oder notwendig - enthalten.
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Dem Endbericht ist eine Kurzfassung voranzustellen, in der die Problemstellung, die Untersuchungsmethoden sowie die Ergebnisse einschließlich einer kritischen Würdigung auf bis zu fünf Seiten dargestellt werden.
- Den Kapiteln zu den AP 1 bis AP 5 sind thesenartige Zusammenfassungen der Kernaussagen voranzustellen.
- Der Endbericht sowie die Kurzfassung sind auch in englischer Sprache vorzulegen.
Ablauf und Abstimmung mit dem AG
Nach einer Auftaktveranstaltung mit dem AG (in dessen Räumlichkeiten, soweit pandemiebedingt als Präsenzveranstaltung möglich) erfolgen 14-tägige Videokonferenzen zwischen AN und AG, insbesondere zur Klärung logistischer Fragen bei der Umsetzung des Gutachtens wie Planung von Veranstaltungen, Stellung von Rechnungen etc. Darüber hinaus steht der AN dem AG fortlaufend für fernmündliche und E-Mail-Fragen zur Verfügung.
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Der AN stellt dem AG den Bearbeitungsfortschritt in regelmäßigen, etwa vierteljährlichen Besprechungen vor, nach Bedarf als Videokonferenz oder in Präsenz. Präsenzveranstaltungen finden in den Räumlichkeiten des AG statt, die dieser kostenfrei zur Verfügung stellt. Die Besprechungen stehen auch den Mitgliedern eines vom AG eingerichteten „Begleitkreises“ mit etwa 20 Personen offen. Mitglieder des Begleitkreises sind Vertreter/Vertreterinnen der in ihren Belangen berührten Bundesministerien (BM für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; BM für Digitales und Verkehr; BM für Ernährung und Landwirtschaft; BM für Wirtschaft und Klimaschutz; BM für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz; BM der Verteidigung), Vertreter/Vertreterinnen der diesen Ministerien nachgeordneten Bereiche (z. B. Bundesamt für Naturschutz, Thünen-Institute, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) und im Falle des Rohstoffabbaus Vertreter/Vertreterinnen der für die Genehmigung in der AWZ zuständigen Stellen. Mit den Besprechungsteilnehmern werden auch die jeweils aktuellen Erkenntnisse des AN sowie dessen geplante nächste Arbeitsschritte erörtert.
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Für den vorgenannten Teilnehmerkreis (AN, AG, Begleitkreis) sind jeweils zum Abschluss eines Arbeitspaketes sowie nach Vorlage des Entwurfs des Endberichts Besprechungstermine (nach Bedarf als Videokonferenz oder in Präsenz) zur Vorstellung und Erörterung der Arbeitsergebnisse vorzusehen; die Zwischenberichte bzw. der Entwurf des Endberichts sind dem AG eine Woche vor dem Termin zur Verfügung zu stellen. Die Termine sollen im Rahmen der vorgenannten Besprechungen zum Bearbeitungsfortschritt stattfinden; davon abweichend können sie in begründeten Fällen separat stattfinden.
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Abschlussveranstaltung
Im Angebot ist eine Abschlussveranstaltung zu berücksichtigen. Die Abschlussveranstaltung soll unter dem Vorsitz und der Moderation des AG stattfinden; sie soll den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie Wissenschaft und Verbänden offenstehen. Der AN stellt die wesentlichen Erkenntnisse, deren Bewertung und die sich daraus ergebenden Empfehlungen vor und diskutiert diese ausführlich mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung.
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Die Veranstaltung soll in Präsenz, in den Räumlichkeiten des AG stattfinden; der Veranstaltungsraum wird durch den AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kalkulation sollen folgende Annahmen zugrunde gelegt werden:
- Max. 70 TN (einschl. AG / AN; Einladungen einen durch den AG bestimmten Teilnehmerkreis),
- Dauer ca. 6 Stunden (inkl. Pausen),
- Mittagsimbiss, Pausenverpflegung und Getränke durch AN.
- Mögliche allg. Preissteigerungen bis Ende 2024 sind zu berücksichtigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: beim Auftragnehmenden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
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Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333
Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- / Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium)
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Nachweise: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium): 600.000,00 Euro.
Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberater
Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium): Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
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für Personenschäden 1.000.000,00 EUR
für sonstige Schäden 1.000.000,00 EUR
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
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Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a. In den letzten 3 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht: (Ausschlusskriterium): Studien oder Projektberichte zu dem Auftrag inhaltlich verwandten Themenstellungen (Meeresraumordnung, Meeresnutzung, Meeresumwelt u.ä.);.
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Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung: Vorlage der entsprechenden Arbeitsergebnisse; Zu den erbrachten Dienstleistungen sind jeweils Referenzen der AG beizufügen;
b. Qualifikationsnachweise / -erklärungen der benannten Studienleitung / verantwortlichen Hauptansprechperson: Eine verantwortliche Projektleitung muss dauerhaft gegeben sein, Qualifikation Projektleitung: für die Themenstellung relevante Ausbildung bzw. mehrjährige Berufserfahrung im Segment
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- Meeresraumordnung/-planung, oder
- Räumliche Mehrfachnutzung (Offshore),
- oder Vergleichbares
Nachweis: Anlage C_Eigenerklärung Eignung_Fbl-333; auf Nachforderung Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe (Ausschlusskriterium):
c. Qualifikationsnachweise / -erklärungen weiterer beteiligter Fachkräfte: für die Themenstellung relevante Ausbildung bzw. mehrjährige Berufserfahrung:
- Räumliche Mehrfachnutzung (Offshore), oder
- Meeresbiologie, oder
- Meeresnaturschutz, oder
- Meeresforschung, oder
- Fischereiforschung, oder
- Fischerei, oder
- Marine Aquakultur, oder
- Offshore Technologie / Logistik, insb. Windenergie, oder
- Schifffahrt, oder
- Freizeitschifffahrt, Tourismus,
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: https://www.gesetze-im-internet.de
Raumordnungsplan für die deutsche Nordsee und Ostsee mit Stand vom 01.09.2021
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.evergabe-online.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=519473 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV und kann binnen drei Jahren nach Auftragserteilung bei Bedarf erneut an denselben Auftragnehmenden zu denselben Konditionen des ursprünglichen Auftrages vergeben werden.
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
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Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
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Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
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Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499421 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfsbelehrung
Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
Telefax: 0228 / 9499-163
Gemäß § 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 102-319768 (2023-05-25)
Ergänzende Angaben (2023-07-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 129-408220
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 102-319768
ABl. S-Ausgabe: 129
Quelle: OJS 2023/S 129-408220 (2023-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 188-585760
ABl. S-Ausgabe: 188

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Preis (Gewichtung): 25

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-25 📅
Name: S.Pro sustainable projects Angela Schultz-Zehden Kärtener Straße 20 10827 Berlin
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10827
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 188-585760 (2023-09-25)