Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2020-2022 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) –Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 200.000 EUR/a (5 Pkt.)
— < 200.000 EUR/a und > 160.000 EUR/a (4 Pkt.)
— < 160.000 EUR/a und > 120.000 EUR/a (3 Pkt.)
— < 120.000 EUR/a und > 80.000 EUR/a (2 Pkt.)
— < 80.000 EUR/a und > 40.000 EUR/a (1 Pkt.)
— Jahresmittel < 40.000 EUR/a (0 Pkt.)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2020-2022 für das gesamte Büro des Bewerbers (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschn. ≥ 5 techn. Mitarbeiter (5 Pkt.)
— durchschn. < 5 techn. Mitarbeiter und ≥ 3 techn. Mitarbeiter (2,5 Pkt.)
— durchschn. < 3 techn. Mitarbeiter (0 Pkt.)
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren von 2013 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2013 in fertiggestellt wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Als Mindestanforderungen für alle 3 Referenzprojekte gilt folgendes:
— Das Referenzprojekt umfasste eine vergleichbare Aufgabenstellung (Masterplan, Mobilitätskonzept, Verkehrsentwicklungs- und/oder Stadtverkehrskonzepts).
— Das Referenzprojekt ist abgeschlossen, d. h. alle Leistungen wurden vollumfänglich erbracht.
Wenn für ein Referenzprojekt eine der beiden Mindestanforderungen nicht erfüllt werden kann, wird das Referenzprojekt nicht bewertet.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die 3 Referenzpojekte erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um die Erstellung eines Masterplans, Mobilitätskonzepts, Verkehrsentwicklungs- und/oder Stadtverkehrskonzepts für eine Kommune vergleichbarer Größenordnung (Kommune > 15.000 EW) (max. 8 Pkte.),
— Bei dem Referenzprojekt umfasste das zu erarbeitende Konzept folgende Aspekte: 1) nicht motorisierter Verkehr, 2) Personennahverkehr, 3) Kfz-Verkehr und ruhender Verkehr, 4) weitere Mobilitätsformen (max. 8 Pkte.),
— Die im Rahmen des Referenzprojektes erbrachten Leistungen waren mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar: 1) Analyse und Bewertung des Ist-Zustandes, 2) Analyse möglicher externen Faktoren und Trends, 3) Festlegung quantitativer und qualitativer Ziele, 4) Entwicklung von klimaverträglichen Mobilitätsangeboten, 5) Entwicklung eines Evaluationskonzepts für Monitoring von Prozess und Wirkung, 6) Beteiligung von Politik, Verwaltung, Bürgern und Akteursgruppen, 7) Dokumentation der Projektergebnisse sowie des Mobilitätskonzepts (max. 14 Pkte.)
Die max. zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Pkte für Gesamtumsatz + max. 5 Pkte für Mitarbeiterzahl +3 x max. 30 Pkte für Ref.-Projekte).
Hinsichtlich der Wertungssystematik wird auf die "Vergabeunterlage B - Bewerbungsformular Teilnahmeantrag" sowie "Vergabeunterlage C - Kriterienkatalog Teilnahmewettbewerb" verwiesen.