Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Um die Eignung des AN feststellen zu können, sind vom AN entsprechende Referenzen anzugeben. Dazu gehören insbesondere Nachweise, ggf. Eigennachweise, zu umwelt- und naturschutz-fachlichen Erfahrungen.
Umfangreiche Erfahrung bei der Durchführung der für die Genehmigungsverfahren erforderlichen umwelt- und naturschutzfachlichen Untersuchungen sowie der Erstellung von Umweltgutachten/-berichten von größeren Projekten mit einem gesamten Investitionsvolumen von mindestens 40 Millionen EUR (je Einzelprojekt):
Erstellung aller Unterlagen für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (insbesondere Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien und -berichten inkl. der dazugehörigen Kartierungen und Datenerfassungen).
Erstellung landschaftspflegerischer Begleitpläne (LBP).
Erstellung landschaftsplanerischer Fachbeiträge.
Erstellung von Unterlagen in Bezug auf die Eingriffsregelung nach dem Naturschutzgesetz.
Erstellung von Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Bewertungen sowie weiterer landschaftsplanerischer Prüfunterlagen und Stellungnahmen.
Erstellung von Unterlagen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen.
Dabei sind die Themen (mind. Erfahrung bei der Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien bzw. -berichten) mit Referenzen zu belegen. In einer Referenz können auch mehrere Themen aufgenommen werden. Es sind jedoch mindestens zwei Referenzen anzugeben, eines dieser Projekte kann auch bis zu sechs Jahre zurückliegen. Die durchgeführten Untersuchungen sowie die erstellten naturschutzfachlichen Unterlagen sind dabei aufzuführen und grob zu erläutern.
Erfahrungen bei der Teilnahme an Erörterungsterminen, ggf. auch an öffentlichen Informationsveranstaltungen mit Fachfremden (Öffentlichkeit). Dabei sind mindestens zwei Referenzen anzugeben (eine davon aus einem Erörterungstermin).
Erfahrungen bei Erstellung von Konzepten für Ausgleichs-, Kohärenz- und Ersatzmaßnahmen und der Auswahl geeigneter Flächen und/oder Erfahrung der Sicherstellung einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB), auch Umweltbaubegleitung (UBB) oder Umweltbauüberwachung (UBÜ) genannt.
Dabei ist mindestens eine Referenz anzugeben.
Die Referenzangaben sollen folgenden Umfang aufweisen:
Projektname/-bezeichnung,
Auftraggeber,
Ausführungszeitraum,
Funktion (Unterauftragnehmer, Generalunternehmer etc.),
Auftragsvolumen in Euro,
Ansprechpartner des Auftraggebers/Auftragnehmers inkl. Kontaktdaten,
Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (bei einer ARGE/als Unterauftragnehmer ausschließlich eigene MA angeben),
Kurzbeschreibung des Auftrages (Leistungsgegenstand/gesetzte Schwerpunkte).
Nachweis von Qualifikation/Erfahrung des Schlüsselpersonals (siehe LB, Kapitel 10) durch Angabe von:
Name,
Qualifikation/Ausbildung,
Fach-/Spezialkenntnissen mit etwaigen Zertifizierungen,
Nachweis Sprachniveau C 2, wenn die Person keine schulische und berufliche bzw. universitäre Qualifikation in deutscher Sprache durchlaufen hat,
ausführliche Darstellung Erfahrungen/Referenzen (siehe Anforderungen in der Bewertungsmatrix, Tabelle 5)
inklusiver schriftlicher Bestätigung des Einsatzes der benannten Schlüsselpersonen für die vorzunehmende Leistung.
Bearbeitungskonzept
Das Bearbeitungskonzept soll möglichst klar und knapp beschreiben, wie der AN im Falle einer Zuschlagserteilung vorgeht, um die Aufgabe zu bewältigen. Die Erläuterung des Konzeptes in Worten sollte einen Umfang von 9.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (max. drei DIN A4-Seiten ggf. inkl. Abbildungen) nicht überschreiten. Die Ausführung ist in deutscher Sprache abzufassen.