Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau und die Sanierung der bestehenden unter Denkmalschutz stehenden Schulaula des Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum, Am Mügelsberg 1 in Saarbrücken. Die bestehende Aula soll zur Versammlungsstätte umgebaut werden. Im Untergeschoss finden keine Änderungen der Räume statt, lediglich die Haustechnik wird angepasst. Im Erdgeschoss befindet sich der Eingang mit Foyer und Veranstaltungsraum. Das Foyer wird durch Einbau einer Thekenanlage zum Aufenthaltsbereich mit Bewirtung umgebaut. Im Windfang wird ein rollstuhlgerechtes WC installiert. Das derzeit zum Foyer offene Treppenhaus wird durch eine Glaswand mit Brandschutzanforderung getrennt. Diese Trennung wird auch im darüber liegenden Geschoss erfolgen. Hier wird damit die Empore brandschutztechnisch ertüchtigt und nutzbar gemacht. In dem Zuge des Umbaus wird die Fensterfassade ausgetauscht und die Fassade saniert. Das bestehende Dach wird erneuert. RLT-Anlagen: Die bestehenden RLT-Anlagen der Aula bestehen aus je einem separaten Zu- und Abluftgerät (Fabrikat WOLF, Baujahr 1991, Luftmenge 11.000 m³/h), die im Technikraum im UG aufgestellt sind; im Kanalnetz sind mehrere Brandschutzklappen verbaut, die Regelung befindet sich in einem Standschaltschrank im UG, und die Anlage übernimmt auch einen Teil der Beheizung der Aula. Entsprechend der vorgegebenen Personenzahl (max. 540 gemäß Brandschutznachweis) und dem erforderlichen Wärmebedarf ist eine neue RLT-Anlage mit ca. 19.000 m³/h für die Aula und den zugehörigen Vorraum zu planen; aufgrund des höheren Platzbedarfs nach heutigen Vorschriften ist ein Aufbau am bisherigen Standort nicht mehr möglich, weshalb ein geeigneterer Standort zu prüfen ist, etwa ein zusammenhängendes Gerät mit Wärmerückgewinnung als Außengerät im Grünstreifen unterhalb der Aula. Das gesamte Luftkanalnetz ist gemäß aktuellem Stand der Technik zu erneuern und das alte Netz zu demontieren, wobei die Kanalführung mit dem Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Aula abzustimmen ist und entsprechende Gespräche mit der Denkmalschutzbehörde erforderlich sind. Heizungsanlage: Die vorhandene Beheizung der beidseitig hoch verglasten Aula erfolgt über die Lüftungsanlage sowie statische Heizflächen, u.a. auf der Bühne, im Wandbereich hinter Holzverkleidungen sowie in Form selbstgefertigter Heizflächen aus zusammengeschweißten Stahlrohren (Höhe ca. 6,00 m) an den Pfeilern. Für die Neuplanung ist je nach Auslegung der RLT-Anlage eine statische Zuheizung zu berechnen und einzuplanen; die bisherigen Standorte der Heizflächen sind zu überprüfen und ggf. sind neue Flächen in Abstimmung mit Architektur und Denkmalschutzbehörde vorzusehen. Zusätzlich sind der Vorraum mit neuer behindertengerechter WC-Anlage und die Thekenanlage hinsichtlich ihrer Beheizung zu berücksichtigen. Sanitäranlagen: Die vorhandene Sanitärtechnik in der Aula beschränkt sich auf die Thekenanlage und deren Versorgung mit Trinkkaltwasser und Entsorgung des Schmutzwassers. Für die Neuplanung ist die in den Vorraum verlegte neue Thekenanlage sanitärseitig zu versorgen; zusätzlich ist im Vorraum (derzeit Garderobe) eine behindertengerechte WC-Anlage vorgesehen, die ebenfalls sanitärseitig versorgt werden muss. Die Anschlüsse und Leitungen der alten Thekenanlage sind zu demontieren. MSR-Anlage: Die vorhandene MSR-Anlage (Siemens Synco) ist an die neuen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu erweitern. Thekenanlage / Kältetechnik: Die vorhandene Thekenanlage besitzt Kühlmöbel, die von einem veralteten Kälteaggregat im Technikkeller im UG versorgt werden. Sofern die neue Thekenanlage mit integrierten Kühlmöbeln ausgestattet wird, ist an geeigneter Stelle eine neue Kälteanlage zu deren Versorgung zu planen; die alte Kälteversorgung ist zu demontieren. Elektrische Anlagen: Die komplette Elektroinstallation der Aula am Campus Mügelsberg stammt größtenteils aus der Zeit der Erstinstallation und befindet sich in entsprechendem Zustand; ein geringer, in den letzten Jahren erneuerter Teil ist nicht erhaltungswürdig. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme wird die komplette Elektroinstallation soweit wie möglich rückgebaut und unter Beachtung des Brandschutznachweises, der aktuell gültigen Vorschriften sowie in Abstimmung mit dem Denkmalamt erneuert. Nähere Details sind den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Projektbeschreibungen des Auftraggebers nebst Anlagen zu entnehmen. Fristen: • Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung • Baubeginn: 25.08.2027 • Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 25.08.2028
Auftragsbekanntmachung (2026-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ertüchtigung der Schulaula am TGBBZ II Mügelsberg, hier: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung
Kurze Beschreibung:
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau und die Sanierung der bestehenden unter Denkmalschutz stehenden Schulaula des Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum, Am Mügelsberg 1 in Saarbrücken. Die bestehende Aula soll zur Versammlungsstätte umgebaut werden. Im Untergeschoss finden keine Änderungen der Räume statt, lediglich die Haustechnik wird angepasst.
Im Erdgeschoss befindet sich der Eingang mit Foyer und Veranstaltungsraum. Das Foyer wird durch Einbau einer Thekenanlage zum Aufenthaltsbereich mit Bewirtung umgebaut. Im Windfang wird ein rollstuhlgerechtes WC installiert. Das derzeit zum Foyer offene Treppenhaus wird durch eine Glaswand mit Brandschutzanforderung getrennt. Diese Trennung wird auch im darüber liegenden Geschoss erfolgen. Hier wird damit die Empore brandschutztechnisch ertüchtigt und nutzbar gemacht.
In dem Zuge des Umbaus wird die Fensterfassade ausgetauscht und die Fassade saniert. Das bestehende Dach wird erneuert.
RLT-Anlagen:
Die bestehenden RLT-Anlagen der Aula bestehen aus je einem separaten Zu- und Abluftgerät (Fabrikat WOLF, Baujahr 1991, Luftmenge 11.000 m³/h), die im Technikraum im UG aufgestellt sind; im Kanalnetz sind mehrere Brandschutzklappen verbaut, die Regelung befindet sich in einem Standschaltschrank im UG, und die Anlage übernimmt auch einen Teil der Beheizung der Aula. Entsprechend der vorgegebenen Personenzahl (max. 540 gemäß Brandschutznachweis) und dem erforderlichen Wärmebedarf ist eine neue RLT-Anlage mit ca. 19.000 m³/h für die Aula und den zugehörigen Vorraum zu planen; aufgrund des höheren Platzbedarfs nach heutigen Vorschriften ist ein Aufbau am bisherigen Standort nicht mehr möglich, weshalb ein geeigneterer Standort zu prüfen ist, etwa ein zusammenhängendes Gerät mit Wärmerückgewinnung als Außengerät im Grünstreifen unterhalb der Aula. Das gesamte Luftkanalnetz ist gemäß aktuellem Stand der Technik zu erneuern und das alte Netz zu demontieren, wobei die Kanalführung mit dem Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Aula abzustimmen ist und entsprechende Gespräche mit der Denkmalschutzbehörde erforderlich sind.
Heizungsanlage:
Die vorhandene Beheizung der beidseitig hoch verglasten Aula erfolgt über die Lüftungsanlage sowie statische Heizflächen, u.a. auf der Bühne, im Wandbereich hinter Holzverkleidungen sowie in Form selbstgefertigter Heizflächen aus zusammengeschweißten Stahlrohren (Höhe ca. 6,00 m) an den Pfeilern. Für die Neuplanung ist je nach Auslegung der RLT-Anlage eine statische Zuheizung zu berechnen und einzuplanen; die bisherigen Standorte der Heizflächen sind zu überprüfen und ggf. sind neue Flächen in Abstimmung mit Architektur und Denkmalschutzbehörde vorzusehen. Zusätzlich sind der Vorraum mit neuer behindertengerechter WC-Anlage und die Thekenanlage hinsichtlich ihrer Beheizung zu berücksichtigen.
Sanitäranlagen:
Die vorhandene Sanitärtechnik in der Aula beschränkt sich auf die Thekenanlage und deren Versorgung mit Trinkkaltwasser und Entsorgung des Schmutzwassers. Für die Neuplanung ist die in den Vorraum verlegte neue Thekenanlage sanitärseitig zu versorgen; zusätzlich ist im Vorraum (derzeit Garderobe) eine behindertengerechte WC-Anlage vorgesehen, die ebenfalls sanitärseitig versorgt werden muss. Die Anschlüsse und Leitungen der alten Thekenanlage sind zu demontieren.
MSR-Anlage:
Die vorhandene MSR-Anlage (Siemens Synco) ist an die neuen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu erweitern.
Thekenanlage / Kältetechnik:
Die vorhandene Thekenanlage besitzt Kühlmöbel, die von einem veralteten Kälteaggregat im Technikkeller im UG versorgt werden. Sofern die neue Thekenanlage mit integrierten Kühlmöbeln ausgestattet wird, ist an geeigneter Stelle eine neue Kälteanlage zu deren Versorgung zu planen; die alte Kälteversorgung ist zu demontieren.
Elektrische Anlagen:
Die komplette Elektroinstallation der Aula am Campus Mügelsberg stammt größtenteils aus der Zeit der Erstinstallation und befindet sich in entsprechendem Zustand; ein geringer, in den letzten Jahren erneuerter Teil ist nicht erhaltungswürdig. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme wird die komplette Elektroinstallation soweit wie möglich rückgebaut und unter Beachtung des Brandschutznachweises, der aktuell gültigen Vorschriften sowie in Abstimmung mit dem Denkmalamt erneuert.
Nähere Details sind den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Projektbeschreibungen des Auftraggebers nebst Anlagen zu entnehmen.
Fristen:
• Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung
• Baubeginn: 25.08.2027
• Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 25.08.2028
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau und die Sanierung der bestehenden unter Denkmalschutz stehenden Schulaula des Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum, Am Mügelsberg 1 in Saarbrücken. Die bestehende Aula soll zur Versammlungsstätte umgebaut werden. Im Untergeschoss finden keine Änderungen der Räume statt, lediglich die Haustechnik wird angepasst.
Im Erdgeschoss befindet sich der Eingang mit Foyer und Veranstaltungsraum. Das Foyer wird durch Einbau einer Thekenanlage zum Aufenthaltsbereich mit Bewirtung umgebaut. Im Windfang wird ein rollstuhlgerechtes WC installiert. Das derzeit zum Foyer offene Treppenhaus wird durch eine Glaswand mit Brandschutzanforderung getrennt. Diese Trennung wird auch im darüber liegenden Geschoss erfolgen. Hier wird damit die Empore brandschutztechnisch ertüchtigt und nutzbar gemacht.
In dem Zuge des Umbaus wird die Fensterfassade ausgetauscht und die Fassade saniert. Das bestehende Dach wird erneuert.
RLT-Anlagen:
Die bestehenden RLT-Anlagen der Aula bestehen aus je einem separaten Zu- und Abluftgerät (Fabrikat WOLF, Baujahr 1991, Luftmenge 11.000 m³/h), die im Technikraum im UG aufgestellt sind; im Kanalnetz sind mehrere Brandschutzklappen verbaut, die Regelung befindet sich in einem Standschaltschrank im UG, und die Anlage übernimmt auch einen Teil der Beheizung der Aula. Entsprechend der vorgegebenen Personenzahl (max. 540 gemäß Brandschutznachweis) und dem erforderlichen Wärmebedarf ist eine neue RLT-Anlage mit ca. 19.000 m³/h für die Aula und den zugehörigen Vorraum zu planen; aufgrund des höheren Platzbedarfs nach heutigen Vorschriften ist ein Aufbau am bisherigen Standort nicht mehr möglich, weshalb ein geeigneterer Standort zu prüfen ist, etwa ein zusammenhängendes Gerät mit Wärmerückgewinnung als Außengerät im Grünstreifen unterhalb der Aula. Das gesamte Luftkanalnetz ist gemäß aktuellem Stand der Technik zu erneuern und das alte Netz zu demontieren, wobei die Kanalführung mit dem Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Aula abzustimmen ist und entsprechende Gespräche mit der Denkmalschutzbehörde erforderlich sind.
Heizungsanlage:
Die vorhandene Beheizung der beidseitig hoch verglasten Aula erfolgt über die Lüftungsanlage sowie statische Heizflächen, u.a. auf der Bühne, im Wandbereich hinter Holzverkleidungen sowie in Form selbstgefertigter Heizflächen aus zusammengeschweißten Stahlrohren (Höhe ca. 6,00 m) an den Pfeilern. Für die Neuplanung ist je nach Auslegung der RLT-Anlage eine statische Zuheizung zu berechnen und einzuplanen; die bisherigen Standorte der Heizflächen sind zu überprüfen und ggf. sind neue Flächen in Abstimmung mit Architektur und Denkmalschutzbehörde vorzusehen. Zusätzlich sind der Vorraum mit neuer behindertengerechter WC-Anlage und die Thekenanlage hinsichtlich ihrer Beheizung zu berücksichtigen.
Sanitäranlagen:
Die vorhandene Sanitärtechnik in der Aula beschränkt sich auf die Thekenanlage und deren Versorgung mit Trinkkaltwasser und Entsorgung des Schmutzwassers. Für die Neuplanung ist die in den Vorraum verlegte neue Thekenanlage sanitärseitig zu versorgen; zusätzlich ist im Vorraum (derzeit Garderobe) eine behindertengerechte WC-Anlage vorgesehen, die ebenfalls sanitärseitig versorgt werden muss. Die Anschlüsse und Leitungen der alten Thekenanlage sind zu demontieren.
MSR-Anlage:
Die vorhandene MSR-Anlage (Siemens Synco) ist an die neuen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu erweitern.
Thekenanlage / Kältetechnik:
Die vorhandene Thekenanlage besitzt Kühlmöbel, die von einem veralteten Kälteaggregat im Technikkeller im UG versorgt werden. Sofern die neue Thekenanlage mit integrierten Kühlmöbeln ausgestattet wird, ist an geeigneter Stelle eine neue Kälteanlage zu deren Versorgung zu planen; die alte Kälteversorgung ist zu demontieren.
Elektrische Anlagen:
Die komplette Elektroinstallation der Aula am Campus Mügelsberg stammt größtenteils aus der Zeit der Erstinstallation und befindet sich in entsprechendem Zustand; ein geringer, in den letzten Jahren erneuerter Teil ist nicht erhaltungswürdig. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme wird die komplette Elektroinstallation soweit wie möglich rückgebaut und unter Beachtung des Brandschutznachweises, der aktuell gültigen Vorschriften sowie in Abstimmung mit dem Denkmalamt erneuert.
Nähere Details sind den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Projektbeschreibungen des Auftraggebers nebst Anlagen zu entnehmen.
Fristen:
• Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung
• Baubeginn: 25.08.2027
• Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 25.08.2028
Der Auftraggeber (Regionalverband Saarbrücken) beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI) hinsichtlich der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 sowie folgende besondere Leistung zu vergeben:
- Bestandsaufnahme der bestehenden technischen Anlagen
Der Auftraggeber (Regionalverband Saarbrücken) beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI) hinsichtlich der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 sowie folgende besondere Leistung zu vergeben:
- Bestandsaufnahme der bestehenden technischen Anlagen
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer 5.1. der Bekanntmachung bezeichneten Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter § 3, Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer 5.1. der Bekanntmachung bezeichneten Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter § 3, Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Teamwertung
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-19 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-10-19 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-12 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn.
1.6. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
1.7. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.8. Eine Eigenerklärung gemäß Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 26.06.2014 bezüglich Erweitertes Führungszeugnis im schulischen Bereich.
1.9. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.10. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.9. nachweisen.
1.11. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.10. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.12. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.11. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.13. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
„§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
1.14. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn.
1.6. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
1.7. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.8. Eine Eigenerklärung gemäß Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 26.06.2014 bezüglich Erweitertes Führungszeugnis im schulischen Bereich.
1.9. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.10. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.9. nachweisen.
1.11. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.10. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.12. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.11. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.13. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
„§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
1.14. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall in Form einer Eigenerklärung. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall in Form einer Eigenerklärung. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.1. Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2016) im Bereich der Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• Mindestens ein Projekt für den Umbau oder die Sanierung eines Schulgebäudes oder vergleichbar;
• Mindestens ein Projekt an einem denkmalgeschützten Gebäude;
• vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 8;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts und kurze Projektbeschreibung;
• Angabe bezüglich Denkmalschutz;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Anlagengruppen, Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.1. Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2016) im Bereich der Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• Mindestens ein Projekt für den Umbau oder die Sanierung eines Schulgebäudes oder vergleichbar;
• Mindestens ein Projekt an einem denkmalgeschützten Gebäude;
• vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 8;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts und kurze Projektbeschreibung;
• Angabe bezüglich Denkmalschutz;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Anlagengruppen, Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind.
Im Unternehmen müssen mindestens ein Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.9. dieser Teilnahmebedingungen für den Bereich Sanitär-, Wärme-/Heiztechnik, Lüftungstechnik und mindestens ein Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.9. dieser Teilnahmebedingungen für den Bereich Elektrotechnik und Gebäudeautomation, die namentlich zu benennen sind, beschäftigt sein. Zu den Fachkräften sind die folgenden Angaben zu machen:
• Anzahl, Name, Qualifikation.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind.
Im Unternehmen müssen mindestens ein Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.9. dieser Teilnahmebedingungen für den Bereich Sanitär-, Wärme-/Heiztechnik, Lüftungstechnik und mindestens ein Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.9. dieser Teilnahmebedingungen für den Bereich Elektrotechnik und Gebäudeautomation, die namentlich zu benennen sind, beschäftigt sein. Zu den Fachkräften sind die folgenden Angaben zu machen:
• Anzahl, Name, Qualifikation.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach den §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Regionalverband Saarbrücken
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002112
Postanschrift: Schlossplatz 1-15
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zvm@rvsbr.de📧
Telefon: +49 681 5061147📞
URL: https://www.rvsbr.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E54661412🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E54661412🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
2) Für die Teilnahme am Verfahren sind das in den Vergabeunterlagen enthaltene Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 12.10.2026 bei der Vergabestelle einzureichen.
5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z.B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
6) Die Kosten für das Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
2) Für die Teilnahme am Verfahren sind das in den Vergabeunterlagen enthaltene Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 12.10.2026 bei der Vergabestelle einzureichen.
5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z.B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
6) Die Kosten für das Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: t:0681501994
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 180-642651 (2026-09-15)