Der Abwasserzweckverband (AZV) Muldental übernimmt für seine 6 Mitgliedsgemeinden die Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung. Der AZV Muldental betreibt die Kläranlage Siebenlehn, welche1997 errichtet und auf eine Behandlungskapazität von 10.000 EW ausgelegt ist. Behandelt werden die Abwasserzuläufe aus nachfolgenden Bereichen der Ortslage Siebenlehn über Regenüberlaufbecken (RÜB) Siebenlehn (Mischwasser) und dem Gewerbegebiet Steyermühle. Im Ergebnis des im Jahr 2021 erstellten Mischwasserkonzeptes für die Ortslage Siebenlehn ist für den Nachweis der Mischwasserentlastung am RÜB Siebenlehn eine Erhöhung des maximalen Mischwasserzulaufes zur Kläranlage von derzeit 35 l/s auf 50 l/s erforderlich. Der AZV Muldental plant Ertüchtigungsmaßnahmen an der Kläranlage Siebenlehn und dem vorgelagerten RÜB. Die Kläranlage Siebenlehn wird in der Zeit vom 08.11.2023 bis zum 15.06.2026 im laufenden Betrieb grundlegend saniert. Dabei wird die Anlage entsprechend dem Baufortschritt in 4 Umbauphasen saniert. Während jeder Umbauphase ist der Betrieb der Anlage mit diversen Provisorien aufrecht zu erhalten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen
Referenznummer: Inv. 34-04
Kurze Beschreibung:
Der Abwasserzweckverband (AZV) Muldental übernimmt für seine 6 Mitgliedsgemeinden die Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung. Der AZV Muldental betreibt die Kläranlage Siebenlehn, welche1997 errichtet und auf eine Behandlungskapazität von 10.000 EW ausgelegt ist. Behandelt werden die Abwasserzuläufe aus nachfolgenden Bereichen der Ortslage Siebenlehn über Regenüberlaufbecken (RÜB) Siebenlehn (Mischwasser) und dem Gewerbegebiet Steyermühle. Im Ergebnis des im Jahr 2021 erstellten Mischwasserkonzeptes für die Ortslage Siebenlehn ist für den Nachweis der Mischwasserentlastung am RÜB Siebenlehn eine Erhöhung des maximalen Mischwasserzulaufes zur Kläranlage von derzeit 35 l/s auf 50 l/s erforderlich. Der AZV Muldental plant Ertüchtigungsmaßnahmen an der Kläranlage Siebenlehn und dem vorgelagerten RÜB. Die Kläranlage Siebenlehn wird in der Zeit vom 08.11.2023 bis zum 15.06.2026 im laufenden Betrieb grundlegend saniert. Dabei wird die Anlage entsprechend dem Baufortschritt in 4 Umbauphasen saniert. Während jeder Umbauphase ist der Betrieb der Anlage mit diversen Provisorien aufrecht zu erhalten
Der Abwasserzweckverband (AZV) Muldental übernimmt für seine 6 Mitgliedsgemeinden die Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung. Der AZV Muldental betreibt die Kläranlage Siebenlehn, welche1997 errichtet und auf eine Behandlungskapazität von 10.000 EW ausgelegt ist. Behandelt werden die Abwasserzuläufe aus nachfolgenden Bereichen der Ortslage Siebenlehn über Regenüberlaufbecken (RÜB) Siebenlehn (Mischwasser) und dem Gewerbegebiet Steyermühle. Im Ergebnis des im Jahr 2021 erstellten Mischwasserkonzeptes für die Ortslage Siebenlehn ist für den Nachweis der Mischwasserentlastung am RÜB Siebenlehn eine Erhöhung des maximalen Mischwasserzulaufes zur Kläranlage von derzeit 35 l/s auf 50 l/s erforderlich. Der AZV Muldental plant Ertüchtigungsmaßnahmen an der Kläranlage Siebenlehn und dem vorgelagerten RÜB. Die Kläranlage Siebenlehn wird in der Zeit vom 08.11.2023 bis zum 15.06.2026 im laufenden Betrieb grundlegend saniert. Dabei wird die Anlage entsprechend dem Baufortschritt in 4 Umbauphasen saniert. Während jeder Umbauphase ist der Betrieb der Anlage mit diversen Provisorien aufrecht zu erhalten
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-15 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-18 📅
Datum des Beginns: 2023-11-22 📅
Datum des Endes: 2026-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 158-501312
ABl. S-Ausgabe: 158
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 6504894.13 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Los 04 - Räumtechnik Nachklärung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 292 600 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siebenlehn, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter- nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter- nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise der Fachkunde gemäß §6a Absatz 3 VOB/A zu machen: Angaben §6 a Absatz 1 und 2 VOB/A; 3 Referenzen über Bauleistungen in vergleichbarem Umfang und Dimensionen; Eigenerklärung zu Leistungsfähigkeit
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Eigenerklärung zu Leistungsfähigkeit und siehe Vergabeunterlagen; Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zu Leistungsfähigkeit
siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter- nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter- nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch
Zusätzliche Informationen: keine