Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Grundsätzliche Regelungen zu den Punkten III.1.1) + III.1.2) + III.1.3):
Die grundsätzliche Eignung für die zu vergebende Leistung hinsichtlich III.1.1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung III.1.2) wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit III.1.3) technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten) oder vorläufig, entweder durch die ausgefüllten Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt der Teilnahmeantrtag eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen / Nachweise (s. jeweilige Aufzählung) nach Aufforderung und innerhalb der genannten Frist vorzulegen.
Einzureichende Bescheinigungen / Nachweise dürfen das aktuelle Gültigkeitsdatum nicht überschreiten oder - soweit sie keinen Gültigkeitszeitraum ausweisen - zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge nicht älter als 1 Jahr sein. Jegliche Veränderungen zu den aufgeführten Tatbeständen müssen uns unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden. Vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignungsprüfung führen zum Verfahrenssausschluss.
Bietergemeinschaften (Anforderungen an Bietergemeinschaften s. auch VI.3, Nr. 7) haben für jedes ihrer Mitglieder einschl. Nachunternehmer die entsprechenden Unterlagen / Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen bzw. auf Verlangen der Vergabestelle die erforderlichen Bescheinigungen / Nachweise beizubringen. Bietergemeinschaften, die sich nach dem Teilnahmewettbewerb bilden werden ausgeschlossen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (gem. Nr. 7 des Formblatts 212EU), so ist auch für diese die Eignung vorläufig gem. zuvor genannten Möglichkeiten mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Für präqualifizierte Unternehmen ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis einzutragen. Für nicht präqualifizierte Unternehmen sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 oder EEE ebenfalls auf Verlangen vorzulegen.
Hinsichtlich der Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen verweisen wir weiterhin auf die Regelungen gem. §6d EU VOB/A. Beruft sich der Bieter auf Kapazitäten anderer Unternehmen so sind folgende, den Unterlagen beiliegende Formulare zu nutzen:
1) EVM235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (mit dem Teilnahmeantrag)
2) EVM236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung)
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes für sich und ggf. andere Unternehmen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei.
Zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens können nicht präqualifizierte Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft die im Formblatt 124 oder in der EEE angegebenen Unterlagen bereits bei Abgabe der Teilnahmeanträge für sich und ggf. andere vorgesehene, nichtpräqualifizierte Nachunternehmer mit vorlegen.
Zu III.1.1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
1) Angaben über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
2) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
4) Angaben über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben;
5) Angaben über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge;
6) Angaben über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
Folgende Unterlagen/Bescheinigungen, die zum Beleg der Eigenerklärungen und als Nachweis der Eignung hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung dienen, sind durch nicht präqualifizierte Bieter und ggf. für andere, nicht präqualifizierte Unternehmen (Nachunternehmer, Mitglieder von Bietergemeinschaften) nach Aufforderung vorzulegen:
zu 1) mittels Vorlage Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintrag in die Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer
zu 2) sofern zutreffend, mittels rechtskräftig bestätigtem Insolvenzplan
zu 3) mittels Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gem. WRegG / WRegV) beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
zu 4) mittels Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes u. Freistellungsbescheinigung nach §48 EStG
zu 5) mittels Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers (SOKA-Bau oder örtlich zuständige Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört)
zu 6) mittels Vorlage qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers inklusive Lohnsummen
- Die Eignung ist weiterhin durch vollst. Ausfüllen und Einreichen des Formblattes "11_Formular Teilnahmeantragestanforderungen an die Eignung" nachzuweisen.
- Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung (Formular HZI_Eigenerklärung_RUS-Sanktionen) zur Verordnung EU 2022-576 zu leisten, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist.
- Das den Unterlagen beiliegende Formular "Datenschutzhinweise_HZI" ist ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einztureichen