"Erweiterte Rohbauarbeiten für den Neubau eines Erweiterungsbaus der Marienfelder Grundschule. Der Naubau umfasst ein BRI von ca. 12.968 m³." Menge ME Kurztext 400 m2 Oberboden abtragen 975 m3 Boden für Baugrube lösen fördern entsorgen 360 m3 Bodenaustausch Kies-Sandgemisch 210 m3 Verfüllung Arbeitsräume Baugrube 950 m2 Kapillarbrechende Schottertragschutzschicht 80 m3 Ortbeton Auffüllung 422 m3 Ortbeton Streifen- und Einzelfundamente, Fundamentplatte 937,5 t Betonstabstahl- und stahlmatte B500A 1640 m2 Ortbeton Außenwand 35 m3 Ortbeton Außenstützen 760 m2 Ortbeton Innenwand 110 m Ortbeton Innenstützen 93 m Ortbeton Unterzug 755 m3 Ortbeton Deckenplatten 8 St Fertigteil-Treppenläufe, gerade 950 m3 Traggerüste Bemessungsklasse B 907 m2 KS-Innenmauerwerk 1 St Baustromanlage / Wegebeleuchtung 1 St Baustellenbeleuchtung 510 m Ringerder/Maschenerder/Fundamenterder 230 m Potentialausgleich mit Tiefenerder 600 m Einlegeinstallation Elektro
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: erweiterte Rohbauarbeiten
Referenznummer: 26-0801
Kurze Beschreibung:
"Erweiterte Rohbauarbeiten für den Neubau eines Erweiterungsbaus der Marienfelder Grundschule.
Der Naubau umfasst ein BRI von ca. 12.968 m³."
Menge ME Kurztext
400 m2 Oberboden abtragen
975 m3 Boden für Baugrube lösen fördern entsorgen
360 m3 Bodenaustausch Kies-Sandgemisch
210 m3 Verfüllung Arbeitsräume Baugrube
950 m2 Kapillarbrechende Schottertragschutzschicht
80 m3 Ortbeton Auffüllung
422 m3 Ortbeton Streifen- und Einzelfundamente, Fundamentplatte
937,5 t Betonstabstahl- und stahlmatte B500A
1640 m2 Ortbeton Außenwand
35 m3 Ortbeton Außenstützen
760 m2 Ortbeton Innenwand
110 m Ortbeton Innenstützen
93 m Ortbeton Unterzug
755 m3 Ortbeton Deckenplatten
8 St Fertigteil-Treppenläufe, gerade
950 m3 Traggerüste Bemessungsklasse B
907 m2 KS-Innenmauerwerk
1 St Baustromanlage / Wegebeleuchtung
1 St Baustellenbeleuchtung
510 m Ringerder/Maschenerder/Fundamenterder
230 m Potentialausgleich mit Tiefenerder
600 m Einlegeinstallation Elektro
"Erweiterte Rohbauarbeiten für den Neubau eines Erweiterungsbaus der Marienfelder Grundschule.
Der Naubau umfasst ein BRI von ca. 12.968 m³."
Menge ME Kurztext
400 m2 Oberboden abtragen
975 m3 Boden für Baugrube lösen fördern entsorgen
360 m3 Bodenaustausch Kies-Sandgemisch
210 m3 Verfüllung Arbeitsräume Baugrube
950 m2 Kapillarbrechende Schottertragschutzschicht
80 m3 Ortbeton Auffüllung
422 m3 Ortbeton Streifen- und Einzelfundamente, Fundamentplatte
937,5 t Betonstabstahl- und stahlmatte B500A
1640 m2 Ortbeton Außenwand
35 m3 Ortbeton Außenstützen
760 m2 Ortbeton Innenwand
110 m Ortbeton Innenstützen
93 m Ortbeton Unterzug
755 m3 Ortbeton Deckenplatten
8 St Fertigteil-Treppenläufe, gerade
950 m3 Traggerüste Bemessungsklasse B
907 m2 KS-Innenmauerwerk
1 St Baustromanlage / Wegebeleuchtung
1 St Baustellenbeleuchtung
510 m Ringerder/Maschenerder/Fundamenterder
230 m Potentialausgleich mit Tiefenerder
600 m Einlegeinstallation Elektro
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 12279
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-06-15 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-08 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: nach § 16a EU VOB/A
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe V 214. H F
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber
über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber
über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 092-329342 (2026-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterte Rohbauarbeiten für den Neubau eines Erweiterungsbaus der Marienfelder Grundschule.
Der Naubau umfasst ein BRI von ca. 12.968 m³." Menge ME Kurztext 400 m2 Oberboden abtragen 975 m3
Boden für Baugrube lösen fördern entsorgen 360 m3 Bodenaustausch KiesSandgemisch 210 m3 Verfüllung
Arbeitsräume Baugrube 950 m2 Kapillarbrechende Schottertragschutzschicht 80 m3 Ortbeton Auffüllung 422
m3 Ortbeton Streifen und Einzelfundamente, Fundamentplatte 937,5 t Betonstabstahl und stahlmatte B500A
1640 m2 Ortbeton Außenwand 35 m3 Ortbeton Außenstützen 760 m2 Ortbeton Innenwand 110 m Ortbeton
Innenstützen 93 m Ortbeton Unterzug 755 m3 Ortbeton Deckenplatten 8 St FertigteilTreppenläufe, gerade 950
m3 Traggerüste Bemessungsklasse B 907 m2 KSInnenmauerwerk 1 St Baustromanlage / Wegebeleuchtung 1 St
Baustellenbeleuchtung 510 m Ringerder/Maschenerder/Fundamenterder 230 m Potentialausgleich mit Tiefenerder
600 m Einlegeinstallation Elektro
Erweiterte Rohbauarbeiten für den Neubau eines Erweiterungsbaus der Marienfelder Grundschule.
Der Naubau umfasst ein BRI von ca. 12.968 m³." Menge ME Kurztext 400 m2 Oberboden abtragen 975 m3
Boden für Baugrube lösen fördern entsorgen 360 m3 Bodenaustausch KiesSandgemisch 210 m3 Verfüllung
Arbeitsräume Baugrube 950 m2 Kapillarbrechende Schottertragschutzschicht 80 m3 Ortbeton Auffüllung 422
m3 Ortbeton Streifen und Einzelfundamente, Fundamentplatte 937,5 t Betonstabstahl und stahlmatte B500A
1640 m2 Ortbeton Außenwand 35 m3 Ortbeton Außenstützen 760 m2 Ortbeton Innenwand 110 m Ortbeton
Innenstützen 93 m Ortbeton Unterzug 755 m3 Ortbeton Deckenplatten 8 St FertigteilTreppenläufe, gerade 950
m3 Traggerüste Bemessungsklasse B 907 m2 KSInnenmauerwerk 1 St Baustromanlage / Wegebeleuchtung 1 St
Baustellenbeleuchtung 510 m Ringerder/Maschenerder/Fundamenterder 230 m Potentialausgleich mit Tiefenerder
600 m Einlegeinstallation Elektro
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: VN 26-0801
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-08-24 📅
Titel: erweiterte Rohbauarbeiten
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 18
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1712066.66 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: BalBay Bau GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BalBay Bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE323716970
Postanschrift: Friedrich-Engels-Straße 35
Postleitzahl: 13156
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@balbaybau.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 163-586460 (2026-08-24)