Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsnachweis). Bei Einsatz von
Nachunternehmernist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen.
Bei Einsatzvon Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste fürdie Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) genannten
Bescheinigungenzuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur
Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen versandt.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.