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Ort der Leistung: Zwickau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heinrich-Braun-Klinikum gemeinnützige GmbH
Karl-Keil-Straße 35
08060 Zwickau
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Heinrich-Braun-Klinikum Zwickau beabsichtigt die nachfolgenden Planungsleistungen zu vergeben: Objektplanung Gebäude LPh. 1-9 nach Teil 3 § 34 HOAI für...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Heinrich-Braun-Klinikum Zwickau beabsichtigt die nachfolgenden Planungsleistungen zu vergeben: Objektplanung Gebäude LPh. 1-9 nach Teil 3 § 34 HOAI für den Neubau eines Berufsschulzentrums inkl. Umbau Haus 9. Die Vertragslaufzeit ist dabei von September 2023 bis Dezember 2026 vorgesehen. Die anrechenbaren Kosten betragen ca. 5.600.000,00 € (netto).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung projektspezifischer Erfahrungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation und Methodik der Terminplanung und -verfolgung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachweis der örtlichen Verfügbarkeit in der Bauphase
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation, Gesamteindruck des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-25 📅
Datum des Endes: 2026-12-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen.
1. Erklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß VgV § 73 (3) bestehen,
2. Benennung der Namen und Nachweis der beruflichen Qualifikation der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind (mittels Dritterklärung),
3. Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU - strafrechtliche Verurteilungen (GWB § 123 (1)),
4. Erklärung zur Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (GWB § 123 (4)),
5. Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder Beruflichem Fehlverhalten (GWB § 124 (1)).
6. Erklärung zur Einhaltung Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 über restriktive Maßnahmen gegenüber Russland.
Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zuvergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sollten danach mehr als drei Bewerber oder Bewerbergemeinschaften geeignet sein, wird der Auftraggeber die geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die Unterschiede der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. III.1.2) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. III.1.3) maßgeblich.
Dazu dienen die abgefragten Angaben, für die sich die Bewertung unmittelbar aus der Eignungsmatrix ergibt. Auf Grundlage der Höhe der nach der Eignungsmatrix erreichten Punktzahl wird eine Rangliste der Bewerber erstellt.
Sollten weniger als drei Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sind nach der Eignungsprüfung des Auftraggebers mehr als drei Bewerber geeignet, so können vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen auch mehr als drei
Bewerber, maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Rangfolge, die sich aus der differenzierenden Wertung gemäß der Eignungsmatrix ergibt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Zunächst sollen nur die Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt werden. Die Vertragslaufzeit für die LPh. 1-3 ist dabei von September 2023 bis Mai 2024...”
Beschreibung der Optionen
Zunächst sollen nur die Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt werden. Die Vertragslaufzeit für die LPh. 1-3 ist dabei von September 2023 bis Mai 2024 vorgesehen. Nach der Genehmigung der finanziellen Mittel ist beabsichtigt, die weiteren Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Erklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß VgV § 73 (3) bestehen,
2. Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß Artikel...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß VgV § 73 (3) bestehen,
2. Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU - strafrechtliche Verurteilungen (GWB § 123 (1)),
3. Erklärung zur Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (GWB § 123 (4)),
4. Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder Beruflichem Fehlverhalten (GWB § 124 (1))
5. Erklärung zur Einhaltung Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren unmittelbar und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). Verboten sind nicht nur Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i. S. d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Angabe des Allgemeinen Jahresumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Umsatz muss erkennen lassen,dass das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe des Allgemeinen Jahresumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Umsatz muss erkennen lassen,dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist. (VgV §45 (4) 4.),
2. Angabe des Spezifischen Jahresumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftrsbereich bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (mittels Dritterklärung), mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (bei Bietergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken) oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle die geforderten Versicherungsleistungen zu erbringen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss das 2-fache der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen. (VgV §45 (4) 2.)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Referenzliste des Unternehmens (VgV § 46 (3) i.V.m. VgV § 75 (5)) vergleichbarer Projekte (mit vergleichbarer Komplexität) der letzten 5 Jahre mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzliste des Unternehmens (VgV § 46 (3) i.V.m. VgV § 75 (5)) vergleichbarer Projekte (mit vergleichbarer Komplexität) der letzten 5 Jahre mit folgenden Anforderungen: Leistungsphasen 3-6+8 vollständig erbracht; Erfahrungen bei der Sanierung oder dem Neubau von vergleichbaren Projekten max. 5x mit mind. 3.000.000 EUR anrechenbaren Kosten (netto) nachweisen. Für die Prüfung jedes Referenzobjekts sind folgende Nachweise bzw. Angaben zwingend erforderlich:
(1) Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
(2) Projektbeschreibung in Wort und Bild (in Form von Text, Fotos oder Skizzen) max. 3 A4 Seiten (bei Bedarf);
Die Leistungsphase 8 muss nach dem 30.04.2018 abgeschlossen worden sein. Das Referenzprojekt muss innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz realisiert worden sein.
2. Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3 Jahren (VgV § 46 (3) Pkt. 8);
3. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität gem. VgV § 46 (3) Pkt.3;
4. Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen, inkl. Angaben des Auftragsanteils.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV in Verbindung mit § 44 (1)
Zur Bewerbung zugelassen sind Büros und Bieter-/Arbeitsgemeinschaften, deren...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV in Verbindung mit § 44 (1)
Zur Bewerbung zugelassen sind Büros und Bieter-/Arbeitsgemeinschaften, deren Projektleiter und Projektmitarbeiter folgenden Berufsgruppen angehören müssen:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden. Alle Mitglieder der Büros und Bieter-/Arbeitsgemeinschaften müssen in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen ansässig sein. Teilnahmeberechtigt sind:
a) natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt", "Ingenieur" oder "Beratender Ingenieur" berechtigt sind, sowie
b) Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß a) benennen, und
c) Bieter-/Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-26
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen,...”
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet. Es muss eine allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen, unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüro's sowie mehrere Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Der Auftraggeber weist hiermit darauf hin, dass er fehlende Unterlagen in der Bewerbung nicht nachfordern wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch den Bieter einzuhaltende Fristen hin. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch den Bieter einzuhaltende Fristen hin. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 101-315740 (2023-05-23)