Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
• Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 10 Jahren Berufserfahrung als Projektleitung).
• Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 6 Jahren Berufserfahrung als Bauleitung)
• zwingende Nachweise der Zertifizierung als Fachbetrieb in den folgenden Bereichen (für AN und ggf. seine Nachunternehmer):
Zertifizierung als Fachbetrieb nach dem WHG (Wasserhaushaltsgesetz) gemäß § 62 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2)
Zertifizierung als Fachbetrieb in Bezug auf das Verlegen von Erdungsmaßnahmen (Fachbetrieb "Erdungsanlagen" - GZ 642/6 gemäß RAL Gütegemeinschaft für Blitzschutzsysteme e.V.)
Zertifizierung als Fachbetrieb für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnen-bau, -regenerierung, -sanierung und -rückbau nach dem Arbeitsblatt DVGW W121
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Nachweise MINDESTKRITERIEN sind. Der Nachweis hierüber ist dem AG mit dem Angebot vorzulegen. Gleichwertige (ausländische) Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen. Für den Fall des Einsatzes eines Nachunternehmers in diesem Bereich wird auf die Notwendigkeit der wirksamen Eignungsleihe hingewiesen.
• zwingende Nachweise der Zulassung, Überwachung & Prüfung von Schweißarbeiten (für AN und ggf. seine Nachunternehmer):
Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-1 mit DIN EN 1090-2 gemäß Zulassung Z-30.3-6, Abschnitt 4.7 (Edelstahl)
Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-1 mit DIN EN 1090-2, EXC 2 (Stahlbauarbeiten – Kranschiene, Beleuchtungsmast, Geländer, etc.)
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Nachweise MINDESTKRITERIEN sind. Der Nachweis hierüber ist dem AG mit dem Angebot vorzulegen. Gleichwertige (ausländische) Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen. Für den Fall des Einsatzes eines Nachunternehmers in diesem Bereich wird auf die Notwendigkeit der wirksamen Eignungsleihe hingewiesen.
• Zwingende Nachweise der Sachkunde des planungsgemäß bei der Leistungserbringung eingesetzten Personals (für AN und ggf. seine Nachunternehmer):
Nachweis der Sachkunde der betrieblich verantwortlichen Person bezüglich konstruktiver und betontechnischer Belange sowie bezüglich der Verarbeitung von Edelstahl (Umgang mit Bauteilen, die dem Umschlag und der Lagerung von Gefahrgütern und wassergefährdenden, flüssigen und festen Stoffen gemäß den Vorschriften des WHG, der AwSV dienen) [Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem WHG-Grundkurs und mindestens einem passenden WHG-Fachkurs (vgl. § 62 AwSV); zusätzlicher Nachweis über eine alle zwei Jahre vollzogene WHG-Schulung im Sinne des § 63 AwSV)]
Nachweis der Sachkunde der betrieblich verantwortlichen Person bezüglich der Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach BGR 128 (alt) bzw. DGUV Regel 101-004 (Arbeiten auf Altlastenstandorten) (Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den entsprechenden Schulungen)
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Nachweise MINDESTKRITERIEN sind. Der Nachweis hierüber ist dem AG mit dem Angebot vorzulegen. Gleichwertige (ausländische) Zertifizierungen bzw. Sachkundenachweise werden ebenfalls akzeptiert. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen. Für den Fall des Einsatzes eines Nachunternehmers in diesem Bereich wird auf die Notwendigkeit der wirksamen Eignungsleihe hingewiesen.
• Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzobjekten für das Gewerk „Edelstahl- und Stahlbetonarbeiten, mit WHG-Anforderungen“:
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
mindestens 25 % des Projektvolumens mit WHG-Anforderungen ausgeführt worden ist,
das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 4,0 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausi-bilisiert ist und
das Projekt in den Jahren 2017 bis 2023 fertiggestellt (abgenommen) wurde.
Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten wird die Referenz nicht gewertet.
• Vorlage von mindestens einem (1) vergleichbaren Referenzobjekt für die Gewerke „Oberflächen-, Erd-, Entwässerungs- und Trassenarbeiten“:
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
mindestens 25 % des Projektvolumens der Oberflächen- sowie der Entwässerungsarbeiten mit der Belastungsklasse F 900 ausgeführt worden ist,
das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 5,0 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausi-bilisiert ist und
das Projekt in den Jahren 2017 bis 2023 fertiggestellt (abgenommen) wurde.
Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nach-zuweisen. Ansonsten wird die Referenz nicht gewertet.
• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekt für die Gewerke „Sicherungs- und Gründungsarbeiten“:
Die hier geforderten drei Mindestreferenzen gliedern sich wie folgt auf:
Eine Referenz mit dem Verfahren „Spundwandrüttelarbeiten mit Auflockerungsbohrungen“:
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
o in dem Referenzobjekt „Spundwandrüttelarbeiten mit Auflockerungsbohrungen“ zur Ausführung gekommen sind,
o das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 0,25 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeigne-te Angaben plausibilisiert ist und
o das Projekt in den Jahren 2017 bis 2023 fertiggestellt (abgenommen) wurde.
Eine Referenz mit dem Verfahren „Pfahlarbeiten mit dem System Fundex“:
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
o in dem Referenzobjekt „Pfahlarbeiten mit dem System Fundex“ zur Ausführung gekommen sind,
o das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 0,25 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und
o das Projekt in den Jahren 2017 bis 2023 fertiggestellt (abgenommen) wurde.
Eine Referenz mit dem Verfahren „Bohrarbeiten für permanente Kleinbohrpfähle“:
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
o in dem Referenzobjekt „Bohrarbeiten für permanente Kleinbohrpfähle“ zur Ausführung gekommen sind,
o das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 0,1 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und
o das Projekt in den Jahren 2017 bis 2023 fertiggestellt (abgenommen) wurde.
Die vorgenannten drei Mindestreferenzen für die Gewerke „Sicherungs- und Gründungsarbeiten“ können auch innerhalb einer oder mehrerer verfahrensübergreifender Projektreferenzen erbracht werden. Soweit hier mindestens zwei der vorgenannten Mindestreferenzen von einer verfahrensgreifenden Projektreferenz abgedeckt werden sollen, muss das Projektvolumen der verfahrensübergreifenden Projektreferenz mindestens EUR 1,0 Mio. netto betragen und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden. Alle anderen Voraussetzungen an die Vergleichbarkeit der Mindestreferenzen gelten fort.
Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten wird die Referenz nicht gewertet.
• Vorlage von mindestens einem (1) vergleichbaren Referenzobjekt für das Gewerk „Errichtung von Kranschienen“:
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
die Ausführung als Verlängerung von bestehenden Kranschienen erfolgt ist,
die Kranschienen für Containerumschlagkräne mit Radlasten von mindestens 25 to hergestellt worden sind,
das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 0,25 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und
das Projekt in den Jahren 2017 bis 2023 fertiggestellt (abgenommen) wurde.
Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten wird die Referenz nicht gewertet.
Insgesamt sind somit mindestens sieben (7) vergleichbare Referenzobjekte mit dem Angebot einzureichen.
Die vorgenannten Mindestreferenzen können auch innerhalb von einer oder mehrerer gewerkeübergreifender Projektreferenzen erbracht werden. Die jeweilige Projektreferenz wird dann für jede dort inkludierte Mindestreferenz, welche die obigen Anforderungen erbringt, gewertet.
Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Es ist daher zulässig, wenn z.B. die geforderten Mindestreferenzen nicht von der ARGE als Gesamtheit, sondern von einzelnen Mitgliedern der ARGE erbracht worden sind.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann im Wege der Eignungsleihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (Anlage 12) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen und das „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ (Anlage 11) mit dem Angebot eingereicht wird.