Erweiterung der OGS Mensa der Ostwallschule in Lüdinghausen - Geothermie-Bohrungen

Stadt Lüdinghausen

Erstellung der Geothermie-Bohrungen für die Erweiterung Ostwall-Grundschule in Lüdinghausen bestehend aus: - 11 Bohrungen á 150 Meter - Verteilerschacht für 12 Bohrungen - Erd- und Grabenarbeiten - Anschlussarbeiten Bohrungen und Schacht an Gebäude

Deadline

Deadline 2026-07-27

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung der OGS Mensa der Ostwallschule in Lüdinghausen - Geothermie-Bohrungen
Referenznummer: 13-2026-05
Kurze Beschreibung:
Erstellung der Geothermie-Bohrungen für die Erweiterung Ostwall-Grundschule in Lüdinghausen bestehend aus: - 11 Bohrungen á 150 Meter - Verteilerschacht für 12 Bohrungen - Erd- und Grabenarbeiten - Anschlussarbeiten Bohrungen und Schacht an Gebäude
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 13-2026-05
Titel: Erweiterung OGS Mensa Ostwallschule - Geothermie-Bohrungen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Erstellung der Geothermie-Bohrungen für die Erweiterung der Ostwall-Grundschule in Lüdinghausen, bestehend aus: - 11 Bohrungen á 150 Meter - Verteilerschacht für 12 Bohrungen - Erd- und Grabenarbeiten - Anschlussarbeiten Bohrungen und Schacht an Gebäude
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Coesfeld 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-17 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ostwall 7a 59348 Lüdinghausen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-27 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-27 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-27 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 16a VOB/A EU nachzufordern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Erklärung zum Umsatz des Unternehmens, - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; - Erklärung zum Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung; - Erklärung zu Angaben zu Arbeitskräften. - Erklärung zu Angaben zur Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sollen die Referenznachweise zu den angegebenen Leistungen mit mindestens folgenden Angaben vorgelegt werden: - Ansprechpartner; - Art der ausgeführten Leistung; - Auftragssumme; - Ausführungszeitraum; - Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); - Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Erklärung zu Registereintragungen; - Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Ausschlussgrund:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe
gem. §§ 123, 124 GWB
gem §§ 123, 124 GWB
- Gem. Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 08.04.2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU in Anspruch genommen werden.“
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Lüdinghausen
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002727
Postanschrift: Borg 2
Postleitzahl: 59348
Postort: Lüdinghausen
Region: Coesfeld 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@stadt-luedinghausen.de 📧
Telefon: 0 25 91 92 6-140 📞
URL: https://www.luedinghausen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E93696738 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E93696738 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen rechten Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 122-443653 (2026-06-26)