Freianlagenplanung in den Leistungsphasen 1-3 und 5-9 nach § 39 ff. HOAI Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 11 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 39 HOAI - Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 39 HOAI Besondere Leistungen Für die Planung sind folgende besondere Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) zu erbringen: - Mitwirkung bei Erstellung von Zwischen- und Endverwendungsnachweise
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes der Freien Schule Anhalt durch den Anbau einer Mehrzweck-Sporthalle
Referenznummer: VgV_Freianlagenplanung_FSA
Kurze Beschreibung:
Freianlagenplanung in den Leistungsphasen 1-3 und 5-9 nach § 39 ff. HOAI
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 11 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 39 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 39 HOAI
Besondere Leistungen
Für die Planung sind folgende besondere Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) zu erbringen:
- Mitwirkung bei Erstellung von Zwischen- und Endverwendungsnachweise
Freianlagenplanung in den Leistungsphasen 1-3 und 5-9 nach § 39 ff. HOAI
Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 11 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 39 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 39 HOAI
Besondere Leistungen
Für die Planung sind folgende besondere Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) zu erbringen:
- Mitwirkung bei Erstellung von Zwischen- und Endverwendungsnachweise
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nennung des vorgesehenen Personals für die Leistungserbringung (Projektleiter) inklusive Angaben zu deren Qualifikation und Berufserfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eigenerklärung zu zwei personenbezogenen Referenzprojekten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 52
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 26
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-01 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-01 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Es werden Unterlagen zur Feststellung der Eignung nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projektleiters und deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV ist zugelassen, wer die Berufsbezeichnung „Landschaftsar-chitekt“ oder vergleichbar tragen darf.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projektleiters und deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV ist zugelassen, wer die Berufsbezeichnung „Landschaftsar-chitekt“ oder vergleichbar tragen darf.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem.
§ 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.
- Für Personenschäden: mindestens 2.000.000 €
- Für sonstige Schäden: mindestens 2.000.000 € - jeweils 2-fach maximiert
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt.
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB:
Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern jeweils für sich selbst abge-geben werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB:
Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern jeweils für sich selbst abge-geben werden.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 5 weitere
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123
GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123
GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123…
… GWB
sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
… GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4,
5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
inihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
soweitsich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet,die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
… GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6
- 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Es gelten die Ausschlussgründe
nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b
bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB
und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträgenachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Es gelten die Ausschlussgründe
nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b
bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB
und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträgenachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat
Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1
Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1
Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB
und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche
Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen
vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten
die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent-scheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.
Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB
und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche
Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen
vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten
die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent-scheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.
Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014,
die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das
betroffene Unternehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 082-289465 (2026-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 25 566 EUR 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-17 📅
Datum des Endes: 2027-04-02 📅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Auftrag Freianlagenplanung
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-06-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 566 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: Angebot Hollricher
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Büro Jörg Hollricher
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Büro Jörg Hollricher
Nationale Registrierungsnummer: DE 173957912
Postleitzahl: 14059
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 116-418078 (2026-06-17)