Die Stadt Bad Münstereifel erweitert ihr Sirenensystem zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall zu erneuern. Hierfür wurde ein Beschallungsplan erstellt und die notwendigen Sirenenstandorte wurden festgelegt. Ebenso wurde im vorliegenden fachtechnischen Konzept die notwendigen technischen Anforderungen an die einzelnen Komponenten des Sirenensystems beschrieben. Diese Dokumentation ist als Anhang dieser Leistungsbeschreibung beigefügt. Das fachtechnische Konzept verfolgt das Ziel, eine sachgerechte, funktionelle und wirtschaftliche Lösung umzusetzen. Der Bieter hat das bestehende Sirenenwarnsystem zu erneuern und um weitere Standorte zu ergänzen. Die angebotenen Sirenen und Sirenensteuerempfänger (POCSAG und Tetra-BOS) müssen entsprechend den technischen Rahmenbedingungen der Förderung des Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes förderfähig sein. Außerdem muss das Sirenenwarnsystem über eine Schnittstelle zum modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verfügen. Für den Betrieb der TETRA-Sirenensteuerempfänger sind die Vorgaben der BDBOS und der Autorisierten Stelle in Nordrhein-Westfalen einzuhalten. Die Arbeiten für jeden Standort sind in Form eines Pauschalpreises anzubieten. Die jeweiligen Preise werden im angehangenen Preisblatt eingetragen. Trotz der sorgfältigen Planung, ist nicht auszuschließen, dass sich im Rahmen der Montagearbeiten herausstellt, dass die Tragfähigkeiten der Sirenenköpfe in einzelnen Dachstühlen oder Masten nicht gegeben ist bzw. die Standsicherheit der Fundamente einer Mastanlage nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund sind in den Preispositionen nicht bestimmt anfallende Leistungen aufgeführt. Diese Maßnahme wird gefördert durch das Sirenenförderprogramm 2.0 und Sirenenförderprogramm NRW.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung des Sirenensystem der Stadt Bad Münstereifel
Referenznummer: 2026-VgV-006
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Münstereifel erweitert ihr Sirenensystem zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall zu erneuern. Hierfür wurde ein Beschallungsplan erstellt und die notwendigen Sirenenstandorte wurden festgelegt. Ebenso wurde im vorliegenden fachtechnischen Konzept die notwendigen technischen Anforderungen an die einzelnen Komponenten des Sirenensystems beschrieben. Diese Dokumentation ist als Anhang dieser Leistungsbeschreibung beigefügt. Das fachtechnische Konzept verfolgt das Ziel, eine sachgerechte, funktionelle und wirtschaftliche Lösung umzusetzen. Der Bieter hat das bestehende Sirenenwarnsystem zu erneuern und um weitere Standorte zu ergänzen. Die angebotenen Sirenen und Sirenensteuerempfänger (POCSAG und Tetra-BOS) müssen entsprechend den technischen Rahmenbedingungen der Förderung des Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes förderfähig sein. Außerdem muss das Sirenenwarnsystem über eine Schnittstelle zum modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verfügen. Für den Betrieb der TETRA-Sirenensteuerempfänger sind die Vorgaben der BDBOS und der Autorisierten Stelle in Nordrhein-Westfalen einzuhalten. Die Arbeiten für jeden Standort sind in Form eines Pauschalpreises anzubieten. Die jeweiligen Preise werden im angehangenen Preisblatt eingetragen. Trotz der sorgfältigen Planung, ist nicht auszuschließen, dass sich im Rahmen der Montagearbeiten herausstellt, dass die Tragfähigkeiten der Sirenenköpfe in einzelnen Dachstühlen oder Masten nicht gegeben ist bzw. die Standsicherheit der Fundamente einer Mastanlage nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund sind in den Preispositionen nicht bestimmt anfallende Leistungen aufgeführt. Diese Maßnahme wird gefördert durch das Sirenenförderprogramm 2.0 und Sirenenförderprogramm NRW.
Die Stadt Bad Münstereifel erweitert ihr Sirenensystem zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall zu erneuern. Hierfür wurde ein Beschallungsplan erstellt und die notwendigen Sirenenstandorte wurden festgelegt. Ebenso wurde im vorliegenden fachtechnischen Konzept die notwendigen technischen Anforderungen an die einzelnen Komponenten des Sirenensystems beschrieben. Diese Dokumentation ist als Anhang dieser Leistungsbeschreibung beigefügt. Das fachtechnische Konzept verfolgt das Ziel, eine sachgerechte, funktionelle und wirtschaftliche Lösung umzusetzen. Der Bieter hat das bestehende Sirenenwarnsystem zu erneuern und um weitere Standorte zu ergänzen. Die angebotenen Sirenen und Sirenensteuerempfänger (POCSAG und Tetra-BOS) müssen entsprechend den technischen Rahmenbedingungen der Förderung des Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes förderfähig sein. Außerdem muss das Sirenenwarnsystem über eine Schnittstelle zum modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verfügen. Für den Betrieb der TETRA-Sirenensteuerempfänger sind die Vorgaben der BDBOS und der Autorisierten Stelle in Nordrhein-Westfalen einzuhalten. Die Arbeiten für jeden Standort sind in Form eines Pauschalpreises anzubieten. Die jeweiligen Preise werden im angehangenen Preisblatt eingetragen. Trotz der sorgfältigen Planung, ist nicht auszuschließen, dass sich im Rahmen der Montagearbeiten herausstellt, dass die Tragfähigkeiten der Sirenenköpfe in einzelnen Dachstühlen oder Masten nicht gegeben ist bzw. die Standsicherheit der Fundamente einer Mastanlage nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund sind in den Preispositionen nicht bestimmt anfallende Leistungen aufgeführt. Diese Maßnahme wird gefördert durch das Sirenenförderprogramm 2.0 und Sirenenförderprogramm NRW.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sirenen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2026-VgV-006
Beschreibung der Beschaffung:
Die Sirenenanlagen werden auf grundsätzlichen auf Dächern öffentlicher Gebäude bzw. auf freistehenden Masten montiert. Die Ansteuerung/Auslösung der Sirenenanlagen muss per Funk (POCSAG und TETRA) erfolgen. Die Auslösung der Funksignale erfolgt durch die Leitstelle Euskirchen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen.
Die Sirenenanlagen werden auf grundsätzlichen auf Dächern öffentlicher Gebäude bzw. auf freistehenden Masten montiert. Die Ansteuerung/Auslösung der Sirenenanlagen muss per Funk (POCSAG und TETRA) erfolgen. Die Auslösung der Funksignale erfolgt durch die Leitstelle Euskirchen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme. Diese Maßnahme aus Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes aus dem Jahr 2021 und Sirenenförderprogramm NRW aus dem Jahr 2023.
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme. Diese Maßnahme aus Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes aus dem Jahr 2021 und Sirenenförderprogramm NRW aus dem Jahr 2023.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Genaue Standorte werden nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben.
Postanschrift: Marktstr. 11-15
Postleitzahl: 53902
Stadt: Bad Münstereifel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Euskirchen
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-26 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-26 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bad Münstereifel
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-26 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Bad Münstereifel
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen: Es müssen mindestens 2 vergleichbare, abgeschlossene und abgenommene Projekte nachgewiesen werden, die die Aufstellung und fachgerechte Installation von mindestens 10 zusammenhängenden Sirenen in einer Kommune umfassen. Für jedes Projekt ist ein Ansprechpartner mit Telefonnummer zu benennen. Referenzzeitraum: In den letzten 5 Jahren, (Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Vergabeportal).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen: Es müssen mindestens 2 vergleichbare, abgeschlossene und abgenommene Projekte nachgewiesen werden, die die Aufstellung und fachgerechte Installation von mindestens 10 zusammenhängenden Sirenen in einer Kommune umfassen. Für jedes Projekt ist ein Ansprechpartner mit Telefonnummer zu benennen. Referenzzeitraum: In den letzten 5 Jahren, (Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Vergabeportal).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen - mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie - mindestens 6,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Nachweis einer Transport- und Lagerversicherung, die Schäden am Archivgut selbst während der Transport- und Lagerungsphase abdeckt: - mindestens 6,5 Mio. EUR je Schadensfall. Weitere Anforderung: Es handelt sich jeweils um Mindestanforderungen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Achtung: Wir bitten keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen - mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie - mindestens 6,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Nachweis einer Transport- und Lagerversicherung, die Schäden am Archivgut selbst während der Transport- und Lagerungsphase abdeckt: - mindestens 6,5 Mio. EUR je Schadensfall. Weitere Anforderung: Es handelt sich jeweils um Mindestanforderungen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Achtung: Wir bitten keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung entsprechend des BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung").
[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMY1D2#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 205-732744 (2026-10-21)