Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Kriterium 1: Anzahl Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Neubau, die Erweiterung oder Kernsanierung eines Hochbauprojektes in einer vergleichbaren Größe, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Referenz betrifft den Neubau, die Erweiterung oder die Kernsanierung eines Hochbauprojektes
- Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI haben mindestens 2,5 Mio. € betragen.
- Der Bewerber hat mindestens Leistungsphasen 3 - 8 gemäß § 34 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 5 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI fand nach dem 01.01.2018 statt.
1 bis 2 Referenzen: 1 Punkt
3 bis 4 Referenzen: 2 Punkte
Ab 5 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 5 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 30 %
Kriterium 2: Anzahl Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Neubau, die Erweiterung oder Kernsanierung einer weiterführenden Schule oder einer Hochschule, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Referenz betrifft den Neubau, die Erweiterung oder die Kernsanierung einer weiterführenden Schule oder einer Hochschule
- Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI haben mindestens 1 Mio. € betragen.
- Der Bewerber hat mindestens Leistungsphasen 3 - 8 gemäß § 34 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 10 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI fand nach dem 01.01.2013 statt.
1 bis 2 Referenzen: 1 Punkt
3 bis 4 Referenzen: 2 Punkte
Ab 5 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 5 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 40 %
Kriterium 3: Anzahl der beschäftigten Berufsträger des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter)
2 bis 8 Berufsträger: 1 Punkt
9 bis 14 Berufsträger: 2 Punkte
Ab 15 Berufsträger: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 15 beschäftigten Berufsträgern (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter) erreicht.
Gewichtung: 30 %
Sofern in den Teilnahmeanträgen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Die bei den Kriterien 1 bis 3 jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Faktor der Gewichtung multipliziert.
Beispiel für die Bewertung eines Teilnahmeantrags:
Kriterium 2.1: 6 Referenzen = 3 Punkte x Gewichtung 30 = 90 gewichtete Punkte
Kriterium 2.2: 5 Referenzen = 3 Punkte x Gewichtung 40 = 120 gewichtete Punkte
Kriterium 2.3: 16 Berufsträger = 3 Punkte x Gewichtung 30 = 90 gewichtete Punkte
Gesamtpunktzahl: 300 gewichtete Punkte
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können im Rahmen der Bewertung der Eignung unter Zugrundelegung der vorstehend genannten Auswahlkriterien maximal 9 Punkte = maximal 300 gewichtete Punkte) sammeln.
Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).