1) Mit dem Angebot einzureichen sind die im Formblatt 124 der Stadt Verl abgefragten Eigenerklärungen über fehlende zwingende und fakultative Ausschlussgründe zu den §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG und §§ 19 Abs. 3, 21 MiLoG. Dazu gehören u.a. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen des Bieters gem. § 123 GWB, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter schwere Verfehlungen begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen, und dass insbesondere keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgeführten Taten erfolgt sind, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Und Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, insbesondere dass über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (Nr. 2), dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat (Nr. 2), dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien abgegeben hat (Nr. 8). Details siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 124 (Eignung) der Stadt Verl. Für präqualifizierte Unternehmen und zur Verwendung der EEE siehe Hinweise in Ziff. III.1.2) dieser Bekanntmachung.
2) Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
3) Der Bieter hat mit dem Angebot im Formblatt 124 anzugeben, ob eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorliegt, und bejahendenfalls eine aktuelle Freistellungsbescheinigung einzureichen.
4) Mit dem Angebot einzureichen ist ferner die Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Details siehe Vergabeunterlagen.