Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Förderzentrum im Bockfeld, 32300067OV, Dachdeckungsarbeiten
Produkte/Dienstleistungen: Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Dachdeckungs-, Abdichtungs- und Klempnerarbeiten ausführen, Montage Seilsicherungssystem, Einbau einer Lichtkuppel und eines Dachausstiegs.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 329 654 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dachdeck- und Dachanstricharbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dachdeckarbeiten📦
Ort der Leistung: Hildesheim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 31137 Hildeshiem
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellen einer kompletten Dacheindeckung, einschließlich aller Abdichtungen, Gefälledämmung, extensiver Dachbegrünung, Dacheinbauten und Seilsicherungssystem.”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellen einer kompletten Dacheindeckung, einschließlich aller Abdichtungen, Gefälledämmung, extensiver Dachbegrünung, Dacheinbauten und Seilsicherungssystem.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 329 654 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-13 📅
Datum des Endes: 2024-03-08 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-18
08:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-18
08:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Hildesheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 161-508703 (2023-08-18)