Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 6 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 6 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 6 vorliegen, werden die 6 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
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1.Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
(insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte).
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur: 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2. Fachliche Eignung der Teilnehmer (technische Leistungsfähigkeit).
(insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte).
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Die fachliche Eignung wird insgesamt mit 400 Punkten gewertet,
davon Referenz A mit 30%, Referenz B mit 30% und Referenz C mit 20%.
Für Referenz A kann max. 1 Projekt gewertet werden, das zwingend erforderlich ist.
Für Referenz B kann max. 1 Referenz gewertet werden, die zwingend erforderlich ist.
Für Referenz C kann max. 1 Referenz gewertet werden, die optional ist.
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Mehrfachnennungen sind möglich, d.h. eine Referenz, die bei A genannt wird, kann auch bei B bzw. bei C eingereicht werden.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
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Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
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Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 6 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern. Die Projektblätter und Nachweise sind bitte hinter die dazugehörigen Formblätter im Teilnahmeantrag einzuordnen.
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Folgende Referenzen sollen eingereicht werden:
Referenz A- zwingend:
Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projekts oder Wettbewerbserfolgs.
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Es kann eine Auszeichnung, z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc. oder Erfolg in einem regelrechten Wettbewerb, z.B. Preis, Ankauf, Anerkennung, bestätigt z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell"-Dokumentation oder vgl. (bitte Kopie der Veröffentlichung beilegen) gewertet werden.
Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr/ Jahr der Wettbewerbsentscheidung, und Bezeichnung des Wettbewerbsverfahrens/ Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
Darstellung der Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite:
Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung
WB-Anerkennung = 4 Pkte.
Auszeichnung oder WB-Preis = 5 Pkte.
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Referenz B- zwingend:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts
Es kann ein vergleichbares, realisiertes Projekt z.B. Neubau oder Erweiterung einer Schule gewertet werden.
Erläuterung Bewertung:
Neubau oder Erweiterung eines beliebigen Gebäudes = 3Pkte.
Neubau oder Erweiterung eines Kindergartens = 4Pkte.
Neubau Erweiterung einer Schule = 5Pkte.
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Referenz C- optional:
Nachweis eines realisierten Projekts in Holzbauweise bzw. Holzhybridbauweise mit beliebiger Nutzung.
Für die Referenzen B und C gilt:
Darstellung auf einem Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Angaben zur Bezeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
Zusätzlich aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten.
Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Abbildung mind. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Erläuterung Bewertung:
Beliebiges Gebäudes in Holz-/ Holzhybridbauweise = 3Pkte.
Kindergarten in Holz- oder Holzhybridbauweise = 4Pkte.
Schule in Holz- oder Holzhybridbauweise = 5Pkte.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.