Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers (Bew.) bzw. der Bewerbergemeinschaft (BG) über die Anzahl der techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40h/Woche) (VZ-MA) u. der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020, 2021, 2022) gem. §46 Abs.3 Nr.8 VgV.
Die Mindestanford. ist ein jährl. Mittel von 3 techn. festangestellten VZ-MA im Leistungsbild Objektplanung Gebäude (OBJ) inkl. Geschäftsführung (GF).
Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UA) im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. §47 Abs. 1 VgV im TNA unter Anl. 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs.3 Nr.2 VgV: Erklärung d. Bew. über die Berufsqualif. eines GF oder einer FK gem. §75 VgV:
Der Bewerber erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. §75 VgV im jew. Herkunftsstaat des Bew. (Sitz d. Bew.) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Arch.kammer und Abschlussurkunde m. Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vergleichb. fachl. Qualifik. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet ist.
c) Die Berufserf. des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)] im Leistungsbild OBJ ist jew. durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild OBJ.
d) Angabe von 3 Ref., wobei die Ref.3 mit der Ref.1 oder 2 identisch sein kann (Ref 1: LPH 2-5, Ref 2: LPH 2-5, Ref 3: LPH 6-8) gem. §75 Abs.5 VgV.
Für die Ref.proj. gelten folgende Mindestanforderungen:
Ref 1+2: Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.09.2016-31.08.2023 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Ref 3: Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.09.2016-31.08.2023 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Ref., nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Wertungskriterien gelten bei den Referenzprojekten:
— Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei >=3,0 Mio €)
— Vergleichbark. d. Komplexität: Honorarzone (max. Punktzahl bei HZ >= III)
— dem Bew. beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei Ref1+2: LPH 2-5, Ref. 3 LPH 6-8)
— vollständ. Proj.darst. der Ref.proj. auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten od. 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform (falls ja -> volle Punktzahl)
Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jew. bei einer Ref. erfüllt ist) für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien (falls ja -> volle Punktzahl)
— Mitwirkung bei Beschaffung öffentl. Fördermittel (falls ja -> volle Punktzahl)
— Anbau zur Erweiterung im Hochbau (falls ja -> volle Punktzahl)
— spez. baul. Anforderungen b. Bauen f. Kinder (falls ja -> volle Punktzahl)
— Barrierefreiheit (falls ja -> volle Punktzahl)
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen v. öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.proj. anzufordern. Bew., bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von d. weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.