Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages. Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Die Kriterien sind durch folgende Unterlagen zu belegen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen: Gewichtung 10 von 100 Punkten
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gewichtung 10 von 100 Punkten
3. Erfahrung in der Tragwerksplanung, Darstellung von Referenzprojekten mit Angaben zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber mit aktueller Tel. Nr. der Auskunftsperson, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, evtl. Mitbeauftragte (z. B. Arbeitsgemeinschafts-Partner) und deren Leistungsanteile in den einzelnen Leistungsphasen, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr), Fertigstellung (Tag, Monat und Jahr), Auftraggeber wenn gem. GWB § 99.
Referenzprojekt 1, zu erreichen sind 48 von 100 Punkten, Mindestanforderung an das Referenzprojekt: Gebäudeneubau, LPH 2, 3 und 4 gem. § 51 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2017.
Differenziert gewertet werden:
— LPH 1, 5 und 6 HOAI § 55 selbst erbracht und abgeschlossen,
— Herstellkosten gem. DIN 276, Bruttokosten für KG 300,
— Honorarzone des Objektes,
— Gebäude mit partiell hohen Verkehrslasten über 5 KN/ m²,
— Kontrollen auf der Baustelle durch den Bewerber,
Referenzprojekt 2, zu erreichen sind 32 von 100 Punkten, Mindestanforderung an das Referenzprojekt: LPH 2, 3 und 4 gem. § 51 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2017 bei baulich fertiggestellten Umbauten oder Sanierung.
Differenziert gewertet werden:
— LPH 1, 5 und 6 HOAI § 55 selbst erbracht und abgeschlossen,
— Herstellkosten gem. DIN 276, Bruttokosten für KG 300+400,
— Honorarzone des Objektes,
— Kontrollen auf der Baustelle durch den Bewerber geleistet,
— Gebäude überwiegend in Massivbau,
— Mehrgeschossiges Gebäude;
Sonstiges:
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).