Der Zweckverband Wasserversorgung Zollernalb plant die Erweiterung und Modernisierung des Wasserwerks Hermentingen zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung. Gegenstand der Maßnahme ist insbesondere die bauliche Erweiterung des Wasserwerks für die Erweiterung der Aufbereitung mittels Ultrafiltrationsanlage sowie die teilweise Sanierung und Erneuerung bestehender baulicher, verfahrens- und elektrotechnischer Anlagenkomponenten. In einem ersten Bauabschnitt erfolgt die Erweiterung der Aufbereitung mittels Ultrafiltration. In einem späteren zweiten Bauabschnitt erfolgt die Sanierung der Bestandsanlagen. Die Maßnahme des Gewerks 02 umfasst insbesondere: • Erweiterungsbau für die Ultrafiltrationsanlage auf dem bestehenden Reinwasserbehälter, • Einbau einer 4-straßigen Ultrafiltrationsanlage, • Anpassung der bestehenden Aufbereitungstechnik, • Anpassung von Gebäudeteilen, Dächern und Fassaden, • Neukonzeption von Lager- und Funktionsräumen, • Neubau eines Rohrbruchsicherungsschachtes, • Erneuerung bzw. Anpassung der Mittelspannungsanlage, • Erneuerung der Niederspannungs-, Automatisierungs- und Leittechnik Die Arbeiten sind bei laufendem Betrieb des Wasserwerks in mehreren Montageabschnitten auszuführen. Ziel ist die nachhaltige Sicherung einer leistungsfähigen und hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung. BA 1 ist in sechs Gewerke gegliedert. In diesem Los sollen die Zimmermanns- und Fassadenarbeiten vergeben werden. Alle anderen Gewerke sind zeitgleich in parallelen Verfahren veröffentlicht.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung und Modernisierung Wasserwerk Hermentingen BA 1 - ZV Wasserversorgung Zollernalb
Referenznummer: http://www.subreport.de/E68538995
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Wasserversorgung Zollernalb plant die Erweiterung und Modernisierung des Wasserwerks Hermentingen zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung.
Gegenstand der Maßnahme ist insbesondere die bauliche Erweiterung des Wasserwerks für die Erweiterung der Aufbereitung mittels Ultrafiltrationsanlage sowie die teilweise Sanierung und Erneuerung bestehender baulicher, verfahrens- und elektrotechnischer Anlagenkomponenten. In einem ersten Bauabschnitt erfolgt die Erweiterung der Aufbereitung mittels Ultrafiltration. In einem späteren zweiten Bauabschnitt erfolgt die Sanierung der Bestandsanlagen.
Die Maßnahme des Gewerks 02 umfasst insbesondere:
• Erweiterungsbau für die Ultrafiltrationsanlage auf dem bestehenden Reinwasserbehälter,
• Einbau einer 4-straßigen Ultrafiltrationsanlage,
• Anpassung der bestehenden Aufbereitungstechnik,
• Anpassung von Gebäudeteilen, Dächern und Fassaden,
• Neukonzeption von Lager- und Funktionsräumen,
• Neubau eines Rohrbruchsicherungsschachtes,
• Erneuerung bzw. Anpassung der Mittelspannungsanlage,
• Erneuerung der Niederspannungs-, Automatisierungs- und Leittechnik
Die Arbeiten sind bei laufendem Betrieb des Wasserwerks in mehreren Montageabschnitten auszuführen. Ziel ist die nachhaltige Sicherung einer leistungsfähigen und hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung.
BA 1 ist in sechs Gewerke gegliedert. In diesem Los sollen die Zimmermanns- und Fassadenarbeiten vergeben werden. Alle anderen Gewerke sind zeitgleich in parallelen Verfahren veröffentlicht.
Der Zweckverband Wasserversorgung Zollernalb plant die Erweiterung und Modernisierung des Wasserwerks Hermentingen zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung.
Gegenstand der Maßnahme ist insbesondere die bauliche Erweiterung des Wasserwerks für die Erweiterung der Aufbereitung mittels Ultrafiltrationsanlage sowie die teilweise Sanierung und Erneuerung bestehender baulicher, verfahrens- und elektrotechnischer Anlagenkomponenten. In einem ersten Bauabschnitt erfolgt die Erweiterung der Aufbereitung mittels Ultrafiltration. In einem späteren zweiten Bauabschnitt erfolgt die Sanierung der Bestandsanlagen.
Die Maßnahme des Gewerks 02 umfasst insbesondere:
• Erweiterungsbau für die Ultrafiltrationsanlage auf dem bestehenden Reinwasserbehälter,
• Einbau einer 4-straßigen Ultrafiltrationsanlage,
• Anpassung der bestehenden Aufbereitungstechnik,
• Anpassung von Gebäudeteilen, Dächern und Fassaden,
• Neukonzeption von Lager- und Funktionsräumen,
• Neubau eines Rohrbruchsicherungsschachtes,
• Erneuerung bzw. Anpassung der Mittelspannungsanlage,
• Erneuerung der Niederspannungs-, Automatisierungs- und Leittechnik
Die Arbeiten sind bei laufendem Betrieb des Wasserwerks in mehreren Montageabschnitten auszuführen. Ziel ist die nachhaltige Sicherung einer leistungsfähigen und hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung.
BA 1 ist in sechs Gewerke gegliedert. In diesem Los sollen die Zimmermanns- und Fassadenarbeiten vergeben werden. Alle anderen Gewerke sind zeitgleich in parallelen Verfahren veröffentlicht.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2769-2
Titel: Gewerk 02: Zimmermanns- und Fassadenbauarbeiten
Beschreibung der Beschaffung:
• Rückbauarbeiten bestehendes Walmdach ca. 50 m²
• Fassadenverkleidung HPL mit Dämmung für Neubau ca. 500 m²
• Dachabdichtung Flachdach ca. 400 m²
• Übergangsbedachung Flachdach – Walmdach Bestand
• Blechnerarbeiten
Wasserwerk Hermentingen
Quellenweg 15
72519 Veringenstadt-Hermentingen
Baden-Württemberg, Deutschland
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Zollernalbkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-05-03 📅
Datum des Endes: 2027-12-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere sonstige Leistungen und/oder Stufen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftrag kann z.B. verlängert werden durch Beauftragung im Falle einer Insolvenz einer ausführenden Firma und im Falle eines Schadensereignisses.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere sonstige Leistungen und/oder Stufen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftrag kann z.B. verlängert werden durch Beauftragung im Falle einer Insolvenz einer ausführenden Firma und im Falle eines Schadensereignisses.
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-20 14:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-20 14:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 26 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-20 14:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Nachweise oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter laufendem Betrieb des Wasserwerks und erfordert eine abschnittsweise Durchführung. Die Ausführung ist daher so zu organisieren, dass die Trinkwasserversorgung während der Bauzeit aufrechterhalten bleibt.
Körper überprüfen
Name: Landratsamt Zollernalbkreis
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Hirschbergstraße 29
Postleitzahl: 72336
Postort: Balingen
Region: Zollernalbkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@zollernalbkreis.de📧
Telefon: +49 7433 9201📞
URL: https://www.zollernalbkreis.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 137-498103 (2026-07-16)