Die Stadt Coesfeld beabsichtigt, die in den 1970er Jahren erbaute Grundschule Maria-Frieden auf dem ca. 11500m² großen Grundstück umfassend barrierefrei zu sanieren und baulich zu erweitern. Das Bestandsgebäude mit ca. 2740m² BGF erhält eine vorgehängte Holzrahmenfassade inkl. Betonsockel und wurde im 1. Bauabschnitt um einen im Süden liegenden und direkt anschließenden Anbau in Massivbauweise und Holzrahmenfassade inkl. Betonsockel zweigeschossig mit ca. 1520m² BGF Fläche erweitert. Die OGS findet in einem kleineren eingeschossigen Anbau mit ca. 215m² BGF an der Ostseite des Grundstücks direkt hinter der Sporthalle, ebenfalls mit Holzrahmenfassade und Betonsockel platz. Die Sporthalle mit insgesamt ca. 525m² BGF wird im Rahmen der Fassadensanierung wie die Schule mit einer Holzrahmenfassade und Betonsockel äußerlich saniert. Die Freianlagen werden grundlegend neu gestaltet. Zukünftig soll die Schule dreizügig betrieben werden und durch clusterartige Raumstrukturen den Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulbau gerecht werden. Die zu planende Hauptnutzfläche beträgt ca. 3.200m². Für das Projekt Maria Frieden Gesamtschule wird eine Zertifizierung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in dem Nutzungsprofil Sanierung Bildungsbauten - Version 2021 angestrebt.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung und Sanierung Maria-Friedenschule - Rohbauarbeiten
Referenznummer: 26-018 OV
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Coesfeld beabsichtigt, die in den 1970er Jahren erbaute Grundschule Maria-Frieden auf dem ca. 11500m² großen Grundstück umfassend barrierefrei zu sanieren und baulich zu erweitern. Das Bestandsgebäude mit ca. 2740m² BGF erhält eine vorgehängte Holzrahmenfassade inkl. Betonsockel und wurde im 1. Bauabschnitt um einen im Süden liegenden und direkt anschließenden Anbau in Massivbauweise und Holzrahmenfassade inkl. Betonsockel zweigeschossig mit ca. 1520m² BGF Fläche erweitert. Die OGS findet in einem kleineren eingeschossigen Anbau mit ca. 215m² BGF an der Ostseite des Grundstücks direkt hinter der Sporthalle, ebenfalls mit Holzrahmenfassade und Betonsockel platz. Die Sporthalle mit insgesamt ca. 525m² BGF wird im Rahmen der Fassadensanierung wie die Schule mit einer Holzrahmenfassade und Betonsockel äußerlich saniert. Die Freianlagen werden grundlegend neu gestaltet. Zukünftig soll die Schule dreizügig betrieben werden und durch clusterartige Raumstrukturen den Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulbau gerecht werden. Die zu planende Hauptnutzfläche beträgt ca. 3.200m². Für das Projekt Maria Frieden Gesamtschule wird eine Zertifizierung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in dem Nutzungsprofil Sanierung Bildungsbauten - Version 2021 angestrebt.
Die Stadt Coesfeld beabsichtigt, die in den 1970er Jahren erbaute Grundschule Maria-Frieden auf dem ca. 11500m² großen Grundstück umfassend barrierefrei zu sanieren und baulich zu erweitern. Das Bestandsgebäude mit ca. 2740m² BGF erhält eine vorgehängte Holzrahmenfassade inkl. Betonsockel und wurde im 1. Bauabschnitt um einen im Süden liegenden und direkt anschließenden Anbau in Massivbauweise und Holzrahmenfassade inkl. Betonsockel zweigeschossig mit ca. 1520m² BGF Fläche erweitert. Die OGS findet in einem kleineren eingeschossigen Anbau mit ca. 215m² BGF an der Ostseite des Grundstücks direkt hinter der Sporthalle, ebenfalls mit Holzrahmenfassade und Betonsockel platz. Die Sporthalle mit insgesamt ca. 525m² BGF wird im Rahmen der Fassadensanierung wie die Schule mit einer Holzrahmenfassade und Betonsockel äußerlich saniert. Die Freianlagen werden grundlegend neu gestaltet. Zukünftig soll die Schule dreizügig betrieben werden und durch clusterartige Raumstrukturen den Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulbau gerecht werden. Die zu planende Hauptnutzfläche beträgt ca. 3.200m². Für das Projekt Maria Frieden Gesamtschule wird eine Zertifizierung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in dem Nutzungsprofil Sanierung Bildungsbauten - Version 2021 angestrebt.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 26-018 OV
Beschreibung der Beschaffung:
Übersicht der Massen Umbau, Erweiterung 2 Räume OGS: Erdaushub für neue Sohle ca. 90 t Arbeits- und Schutzgerüst ca. 1.170 m2 Ortbeton ca. 280 m3 Schalung ca. 730 m2 Aufzugsschacht aus Ortbeton Betonstahl ca. 33 t Mauerwerk ca. 480 m2 Stahlbau 2,4 t Abwasserkanal ca. 800 m Schächte ca. 16 Stück
Übersicht der Massen Umbau, Erweiterung 2 Räume OGS: Erdaushub für neue Sohle ca. 90 t Arbeits- und Schutzgerüst ca. 1.170 m2 Ortbeton ca. 280 m3 Schalung ca. 730 m2 Aufzugsschacht aus Ortbeton Betonstahl ca. 33 t Mauerwerk ca. 480 m2 Stahlbau 2,4 t Abwasserkanal ca. 800 m Schächte ca. 16 Stück
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Maria-Frieden-Schule Kleine Heide 38 48653 Coesfeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Coesfeld
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-24 📅
Datum des Endes: 2027-03-18 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die Dringlichkeit des neuen Vergabeverfahrens ist zur Vermeidung weiterer Verzögerungen im Gesamtbauablauf notwendig. Das Gewerk Rohbauarbeiten liegt auf dem zeitkritischen Weg. Aufgrund der nicht vorhersehbaren und notwendig gewordenen Kündigung des Vertrages ist eine schnellstmögliche Neuausschreibung der Leistung für den zweiten Bauabschnitt erforderlich, um weitere Verzögerungen und noch größeren Schaden abzuwenden (z.B. verspätete Gesamtfertigstellung, Kosten infolge Bauablaufstörung und Bauzeitverlängerung übrige Auftragnehmer, etc.). Ohne die Vorleistungen des Rohbauers können auch die weiteren Gewerke ihre Arbeit nicht fortsetzen. Es ist dringend notwendig, dass das Gebäude ab Herbst wieder beheizt werden kann. Ansonsten ist der gesamte Schulbetrieb kaum möglich.
Die Dringlichkeit des neuen Vergabeverfahrens ist zur Vermeidung weiterer Verzögerungen im Gesamtbauablauf notwendig. Das Gewerk Rohbauarbeiten liegt auf dem zeitkritischen Weg. Aufgrund der nicht vorhersehbaren und notwendig gewordenen Kündigung des Vertrages ist eine schnellstmögliche Neuausschreibung der Leistung für den zweiten Bauabschnitt erforderlich, um weitere Verzögerungen und noch größeren Schaden abzuwenden (z.B. verspätete Gesamtfertigstellung, Kosten infolge Bauablaufstörung und Bauzeitverlängerung übrige Auftragnehmer, etc.). Ohne die Vorleistungen des Rohbauers können auch die weiteren Gewerke ihre Arbeit nicht fortsetzen. Es ist dringend notwendig, dass das Gebäude ab Herbst wieder beheizt werden kann. Ansonsten ist der gesamte Schulbetrieb kaum möglich.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-25 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-25 10:01:00 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-18 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe des § 16a VOB/A EU nachgefordert werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktueller Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestsumme 2.000.000 Euro netto pro Jahr. Der jährliche Mindestumsatz kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden. b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung Nimmt der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bieters beziehungsweise der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§ 6d Absatz 2 VOB/A EU).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestsumme 2.000.000 Euro netto pro Jahr. Der jährliche Mindestumsatz kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden. b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung Nimmt der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bieters beziehungsweise der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§ 6d Absatz 2 VOB/A EU).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf). Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen. Es sind mindestens folgende Angaben beizulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; ggf. stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); ggf. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf). Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen. Es sind mindestens folgende Angaben beizulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; ggf. stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); ggf. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: regeln die Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 151-547690 (2026-08-06)