Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Kriterium 1: Anzahl Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Neubau, die Erweiterung oder die Kernsanierung der Technischen Anlagen eines Hochbauprojektes in einer vergleichbaren Größe, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Die Referenz betrifft den Neubau, die Erweiterung oder die Kernsanierung der Technischen Anlagen der Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 HOAI Abwasser-, Wasser und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, nutzungsspezifische Anlagen und Gebäudeautomation eines Hochbauprojektes
- Die anrechenbaren Kosten der vorgenannten Technischen Anlagen des Referenzprojektes haben insgesamt mindestens 150.000,00 Euro betragen.
- Der Bewerber hat mindestens Leistungsphasen 3 - 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 5 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI fand nach dem 01.07.2018 statt.
1 bis 2 Referenzen: 1 Punkt
3 bis 4 Referenzen: 2 Punkte
Ab 5 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 5 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 50 %
Kriterium 2: Anzahl der beschäftigten Berufsträger des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter)
2 bis 8 Berufsträger: 1 Punkt
9 bis 14 Berufsträger: 2 Punkte
Ab 15 Berufsträger: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 15 beschäftigten Berufsträgern (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter) erreicht.
Gewichtung: 50 %
Sofern in den Teilnahmeanträgen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Die bei den Kriterien 1 bis 3 jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Faktor der Gewichtung multipliziert.
Beispiel für die Bewertung eines Teilnahmeantrags:
Kriterium 2.1: 6 Referenzen = 3 Punkte x Gewichtung 50 = 150 gewichtete Punkte
Kriterium 2.2: 16 Berufsträger = 3 Punkte x Gewichtung 50 = 150 gewichtete Punkte
Gesamtpunktzahl: 300 gewichtete Punkte
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können im Rahmen der Bewertung der Eignung unter Zugrundelegung der vorstehend genannten Auswahlkriterien für das Los 1 maximal 6 Punkte = maximal 300 gewichtete Punkte) sammeln.
Sollte die Auswertung der Angebote ergeben, dass auf mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).