Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt einen Erweiterungsbau zum Bestandsgebäude der Oberschule Lehnitz zu errichten. Es handelt sich um einen dreigeschossigen Erweiterungsbau mit einer Fläche von ca. 2000 m² an ein viergeschossiges Schulgebäude mit ca. 3500 m². Die Errichtung des Erweiterungsbaus erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Der Erweiterungsbau wird in Massivbauweise mit Massivdach ausgeführt und ist nicht unterkellert. Abmessungen des Erweiterungsbaus: Grundfläche: ca. 50 x 16 m. Höhe: ca. 10m über Gelände. Zusätzlich werden die Sanitärräume in dem Bestandsgebäude umgebaut und saniert. Leistung dieser Auschreibung: siehe Beschreibung der Beschaffung/ Bekanntmachungstext
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungsanlagen
Referenznummer: OSLM.07.430.01.OV015.23
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt einen Erweiterungsbau zum Bestandsgebäude der Oberschule Lehnitz zu errichten.
Es handelt sich um einen dreigeschossigen Erweiterungsbau mit einer Fläche von ca. 2000 m² an ein viergeschossiges Schulgebäude mit ca. 3500 m².
Die Errichtung des Erweiterungsbaus erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Der Erweiterungsbau wird in Massivbauweise mit Massivdach ausgeführt und ist nicht unterkellert.
Abmessungen des Erweiterungsbaus:
Grundfläche: ca. 50 x 16 m. Höhe: ca. 10m über Gelände.
Zusätzlich werden die Sanitärräume in dem Bestandsgebäude umgebaut und saniert.
Leistung dieser Auschreibung: siehe Beschreibung der Beschaffung/ Bekanntmachungstext
Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt einen Erweiterungsbau zum Bestandsgebäude der Oberschule Lehnitz zu errichten.
Es handelt sich um einen dreigeschossigen Erweiterungsbau mit einer Fläche von ca. 2000 m² an ein viergeschossiges Schulgebäude mit ca. 3500 m².
Die Errichtung des Erweiterungsbaus erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Der Erweiterungsbau wird in Massivbauweise mit Massivdach ausgeführt und ist nicht unterkellert.
Abmessungen des Erweiterungsbaus:
Grundfläche: ca. 50 x 16 m. Höhe: ca. 10m über Gelände.
Zusätzlich werden die Sanitärräume in dem Bestandsgebäude umgebaut und saniert.
Leistung dieser Auschreibung: siehe Beschreibung der Beschaffung/ Bekanntmachungstext
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungsanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhavel🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-26 📅
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 101-316638
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
zu Punkt II.2.7) Laufzeit des Vertrages
- Ausführungsfristen:
die voraussichtliche Ausführungszeit ist: 01.02.2024 - 30.09.2024
Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 15.01.2024 zugehen, Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistungen sind innerhalb von 8 Monaten nach Beginn der Arbeiten abzuschließen.
die voraussichtliche Ausführungszeit ist: 01.02.2024 - 30.09.2024
Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 15.01.2024 zugehen, Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistungen sind innerhalb von 8 Monaten nach Beginn der Arbeiten abzuschließen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt einen Erweiterungsbau zum Bestandsgebäude der Oberschule Lehnitz zu errichten.
Es handelt sich um einen dreigeschossigen Erweiterungsbau mit einer Fläche von ca. 2000 m² an ein viergeschossiges Schulgebäude mit ca. 3500 m².
Die Errichtung des Erweiterungsbaus erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Der Erweiterungsbau wird in Massivbauweise mit Massivdach ausgeführt und ist nicht unterkellert.
Abmessungen des Erweiterungsbaus:
Grundfläche: ca. 50 x 16 m. Höhe: ca. 10m über Gelände.
Zusätzlich werden die Sanitärräume in dem Bestandsgebäude umgebaut und saniert.
Leistung dieser Auschreibung: siehe Beschreibung der Beschaffung/ Bekanntmachungstext
Leistung dieser Ausschreibung:
Liefern und Installieren der Lüftungsanlagen in dem Erweiterungsbau und dem Bestandsbau, bestehend aus:
- 3 Stk. Lüftungsgeräte für Dachaufstellung (Gesamtluftmenge: 12000 m3/h)
- 1 Stk. Lüftungsgerät für Deckenmontage (Luftmenge: 600 m3/h)
- 2 Stk. Dachventilatoren für Digestorienabluft
- ca. 300 m2 Lüftungskanal
- ca. 400 m Wickelfalzrohr
- ca. 30 m Lüftungsrohr PPs
- ca. 90 m2 Wärmedämmung an Lüftungskanälen und -rohren einschl. Verblechung
- MSR- Technik für die Lüftungsanlagen
Genaue Informationen siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis der Vergabeunterlagen
Zusätzliche Informationen:
zu Punkt II.2.7) Laufzeit des Vertrages
- Ausführungsfristen:
die voraussichtliche Ausführungszeit ist: 01.02.2024 - 30.09.2024
Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 15.01.2024 zugehen, Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 15.01.2024 zugehen, Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistungen sind innerhalb von 8 Monaten nach Beginn der Arbeiten abzuschließen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Oberschule Lehnitz / Erweiterungsbau Mühlenbecker Weg 9L 16515 Oranienburg OT Lehnitz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren netto, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, mit einem Umsatz von mindestens 600.000,00 EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren netto, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, mit einem Umsatz von mindestens 600.000,00 EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr
Bei einer Bietergemeinschaft sind die o.g. Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung, dass mindestens drei (3) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen (in Art und Umfang), die nach dem 01.01.2018 und spätestens bis zum Tag der Angebotsabgabe abgeschlossen worden sind, ausgeführt wurden.
Auf gesondertes Verlangen sind dem Auftraggeber mindestens 3 vergleichbare Referenzen mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsinhalt, Ausführungszeitraum und Auftragswert einzureichen.
Auf gesondertes Verlangen sind dem Auftraggeber mindestens 3 vergleichbare Referenzen mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsinhalt, Ausführungszeitraum und Auftragswert einzureichen.
- Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen.
- Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die o.g. Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 1 VOB/A
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 VOB/A
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Geschäftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Zusätzliche Informationen:
- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A)
- die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.) Bieterfragen:
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 16.06.2023 über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg mitzuteilen.
3.) Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
4.) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot mittels Formblatt 234 die Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB56BF8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Quelle: OJS 2023/S 101-316638 (2023-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt einen Erweiterungsbau zum Bestandsgebäude der Oberschule Lehnitz zu errichten.
Es handelt sich um einen dreigeschossigen Erweiterungsbau mit einer Fläche von ca. 2000 m² an ein viergeschossiges Schulgebäude mit ca. 3500 m².
Die Errichtung des Erweiterungsbaus erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Der Erweiterungsbau wird in Massivbauweise mit Massivdach ausgeführt und ist nicht unterkellert.
Abmessungen des Erweiterungsbaus:
Grundfläche: ca. 50 x 16 m. Höhe: ca. 10m über Gelände.
Zusätzlich werden die Sanitärräume in dem Bestandsgebäude umgebaut und saniert.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-25 📅
Name: SILENTAS GmbH
Postanschrift: Plauener Str. 163-165
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 422583.48 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Leitungsstab, Stabsbereich Zentrale Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von
10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3
GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend