Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig - Vergabe Außenanlagen

Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Außenanlagen.
a. Ca. 710 M² BETONSTEINPLATTEN 12 CM STÄRKE , FÜR ÜBERFAHRUNG GEEIGNET
b. Ca.345 M² BETONSTEINPLATTEN 8 CM STÄRKE , FÜR ÜBERFAHRUNG GEEIGNET, INNENHÖFE
c. Ca. 75m Fassadenrinne
d. Ca.100 m² Betonsteinplatten 4 cm Terrasse 1 OG
e. Ca. 450 m² Frostschutzschicht
f. Ca. 30 m² Wurzelbrücke
g. Ca.38 m Betonfertigteile Sitzblock
h. Ca.33 m Betonfertigteile Sitzblock, Kurvenstücke
i. CA. 28M FASSADENRINNE
j. CA. 38M SITZROSTE
k. CA. 42 M³ LEICHTSCHOTTERTRAGSCHICHT
l. CA. 31 M FASSADENRINNE
m. CA. 30 STCK FAHRRADPARKER
n. CA. 21 M FASSADENRINNE
o. CA. 342 M² WASSER-RETENTIONSBOX
p. CA. 9 STCK SITZBLÖCKE
q. CA. 450 M² SCHOTTERTRAGSCHICHT

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Referenznummer: ZFMK_VE5.02_Außenanlagen 2023
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Außenanlagen. a. Ca. 710 M² BETONSTEINPLATTEN 12 CM STÄRKE , FÜR ÜBERFAHRUNG GEEIGNET b. Ca.345 M² BETONSTEINPLATTEN 8 CM STÄRKE , FÜR ÜBERFAHRUNG GEEIGNET, INNENHÖFE c. Ca. 75m Fassadenrinne d. Ca.100 m² Betonsteinplatten 4 cm Terrasse 1 OG e. Ca. 450 m² Frostschutzschicht f. Ca. 30 m² Wurzelbrücke g. Ca.38 m Betonfertigteile Sitzblock h. Ca.33 m Betonfertigteile Sitzblock, Kurvenstücke i. CA. 28M FASSADENRINNE j. CA. 38M SITZROSTE k. CA. 42 M³ LEICHTSCHOTTERTRAGSCHICHT l. CA. 31 M FASSADENRINNE m. CA. 30 STCK FAHRRADPARKER n. CA. 21 M FASSADENRINNE o. CA. 342 M² WASSER-RETENTIONSBOX p. CA. 9 STCK SITZBLÖCKE q. CA. 450 M² SCHOTTERTRAGSCHICHT
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Forschungsgebäude 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig
Postanschrift: Adenauerallee 127
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.zfmk.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@leibniz-zfmk.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YAS63JU/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YAS63JU 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-30 📅
Datum des Beginns: 2023-09-25 📅
Datum des Endes: 2024-04-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 124-394622
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 27.07.2023 in Textform über das Vergabeportal einzureichen. Der AG ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Außenanlagen.
a. Ca. 710 M² BETONSTEINPLATTEN 12 CM STÄRKE , FÜR ÜBERFAHRUNG GEEIGNET
b. Ca.345 M² BETONSTEINPLATTEN 8 CM STÄRKE , FÜR ÜBERFAHRUNG GEEIGNET, INNENHÖFE
c. Ca. 75m Fassadenrinne
d. Ca.100 m² Betonsteinplatten 4 cm Terrasse 1 OG
e. Ca. 450 m² Frostschutzschicht
f. Ca. 30 m² Wurzelbrücke
g. Ca.38 m Betonfertigteile Sitzblock
h. Ca.33 m Betonfertigteile Sitzblock, Kurvenstücke
i. CA. 28M FASSADENRINNE
j. CA. 38M SITZROSTE
k. CA. 42 M³ LEICHTSCHOTTERTRAGSCHICHT
l. CA. 31 M FASSADENRINNE
m. CA. 30 STCK FAHRRADPARKER
n. CA. 21 M FASSADENRINNE
o. CA. 342 M² WASSER-RETENTIONSBOX
p. CA. 9 STCK SITZBLÖCKE
q. CA. 450 M² SCHOTTERTRAGSCHICHT
Leistungen im Zusammenhang mit Außenanlagen.
Zusätzliche Informationen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 27.07.2023 in Textform über das Vergabeportal einzureichen.
Der AG ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53115 Bonn Poppelsdorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung über die Eintragung des Bieters/Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen.
Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1
Bitte auch Hinweise unter " VI.3) Zusätzliche Angaben" beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A).
2. Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A).
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Hinweise zu Ziff. 2:
a) Als die "letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre" gelten nur die 3 Kalenderjahre, die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vorhergehen (Beispiel: Veröffentlichung im Jahr 2023: die "letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre" sind die Jahre 2020, 2021 und 2022);
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b) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese "letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre" für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
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Hinweise zu Ziff. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
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b) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 und 2
c) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
keine
Mindeststandards: Es wird kein Mindestumsatz gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A).
Hinweise zu Ziff. 1.:
a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen.
b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Bauleistungen.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (entsprechend § 6a EU Nr. 3g VOB/A);
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Es wird kein Nachweis gefordert.
Hinweise zu Ziff. 2:
a) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese "letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre" für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
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b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
3. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen.
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4. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
5. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).
6. Nachunternehmer
a) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 bis 4.
Verpflichtungserklärung und Erklärung/Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften u.a. (vergl. Vergabeunterlagen).
b) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nachzuweisen auf Anforderung der Vergabestelle):
keine
Bitte auch Hinweise unter " VI.3) Zusätzliche Angaben" beachten.
Mindeststandards: Keine
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das ZFMK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird das ZFMK Vertragsbedingungen verwenden,
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- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang
regeln und
- die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14 Abs. 1 EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.zfmk.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YAS63JU/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
1. Im Vergabeverfahren werden nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
3. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
4. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
5. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
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Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den
Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
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6. Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
- Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots),
- Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU),
- Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen).
B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
- Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen,
- Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen),
- Formblatt 241 (Abfall),
- Formblatt 244 (Datenverarbeitung),
- Formblatt 411 (Richtlinien zur Führung eines Bautagebuches),
- Baustellenordnung ZFMK
C) Anlagen die, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- Formblatt 213 (Angebotsschreiben),
- Leistungsverzeichnis,
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung); sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist und die PQ-Nummer angegeben wird oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird,
- Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft); sofern eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorliegt,
- Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen); sofern eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorliegt,
- Formblatt 522 (Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
-Eigenerklärung nach Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (im Falle der Mitwirkung von NU's ebenfalls durch diese zu unterzeichnen)
D) Unterlagen, die ausgefüllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
Weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise:
- siehe Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.)
7. Bitte wenden Sie sich bei technischen Fragen bezüglich der e-Vergabe an den Plattformbetreiber
8. Für die Bieterkommunikation (Fragen zum Leistungsverzeichnis bzw. Bieterfragen jeglicher Art) ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion über die Vergabeplattform zu verwenden
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAS63JU

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221-1472889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 benannten Stelle einleiten.
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b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 124-394622 (2023-06-26)