Erwerb einer Kompaktkehrmaschine mit E-Antrieb

Stadt Aurich

Lieferung einer vollelektrischen Kompaktkehrmaschine für die Durchführung der Stadtreinigung mit einer Kompaktkehrmaschine, Kehren in den ausgewiesenen Kehrbezirken.

Deadline

Deadline 2026-12-08

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-11-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erwerb einer Kompaktkehrmaschine mit E-Antrieb
Referenznummer: FD25-426-01
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer vollelektrischen Kompaktkehrmaschine für die Durchführung der Stadtreinigung mit einer Kompaktkehrmaschine, Kehren in den ausgewiesenen Kehrbezirken.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Straßenkehrmaschinen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: FD25-426-01
Beschreibung der Beschaffung:
Der Angebotspreis versteht sich inklusive einer deutschen Bedienungsanleitung, Checkheft, Überführung und Übergabeinspektion. Aller erforderlichen Eintragungen (in der Zulassungs- bescheinigung Teil I und II) bei Bedarf werden vorgenommen. Die Geräte müssen den neuesten Stand der Technik, den anerkannten Regeln der Technik den Vorgaben der StVO, UVV, CE und allen anderen relevanten Normen und gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweiligen gültigen Fassung entsprechen. Alle erforderlichen Unterlagen, Anleitungen, Berichte gehören zum Lieferumfang. Um den optimalen Arbeitsschutz für Bediener und Nutzer zu gewährleisten, sind alle wirt- schaftlichen und technisch sinvoll, realisierbaren baulichen Vorkehrungen zu berücksischtigen. Besonderen Wert wird auf vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen an allen Geräteteilen gelegt. Die Einheiten müssen für den deutschen Markt bestimmt sein und von der Beschaffen- heit her mindestens den aktuellen Stand der Technik erfüllen. Darüber hinausgehende Forderungen sind in der unteren Tabelle "Leistungsverzeichnis" näher aufgeführt. Die Lieferzeit sollte nach Auftragsvergabe 4 Monat(e) nicht überschreiten. Sollte die Frist nicht eingehalten werden können, ist dies bei Angebotsabgabe gesondert aufzuführen und die nötige Lieferzeit anzugeben. Die Auslieferung muss im Haushaltsjahr 2027 erfolgen. Sollte eine Auslieferung in 2027 nicht möglich sein, führt dies zum Ausschluß des Angebotes. Der Anbieter hat darauf hinzuweisen. Die technischen Einheit ist mängelfrei, betreibsbereit und sauber auf dem o.g. Betriebshof zu über- geben. Nach vorheriger Terminabsprache hat eine Einweisung (inkl. praktischen Übungen) des Bedienpersonals auf der technischen Einheit zu erfolgen. Dabei sind die Bedieneinheiten im zu erläutern. Auf mögliche Gefährdungen an der technischen Einheit ist das einzuweisende Personal hinzuweisen. Zusätzlich ist eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz dieser Gerätekombination in Schriftform und als Datei zu übergeben. Dem Angebot sind als Anlage geeignete Beschreibungen, Übersichten und Prospektmaterial des Bieters beizulegen, die dem Auftraggeber eine Beurteilung ermöglichen. Gewährleistung 24 Monate, Übergabeort Aurich, Schulung und Unterweisung auf auf dem Herstellergelände/ Übergabeort ca. 3-4 Personen, Übergabe einer voll funktionsfähigen und einsatzbereiten Einheit.
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Zusätzliche Informationen:
Die Lieferung des Fahrzeuges soll spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
Postanschrift: Betriebshof der Stadt Aurich, Hammerkeweg 16
Postleitzahl: 26603
Stadt: Aurich
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Aurich 🏙️
Dauer: 3 Monate
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-08 10:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-12-08 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Aurich, Technisches Rathaus, Leerer Landstraße 5-9, Raum 109, 26603 Aurich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-12-08 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Aurich, Technisches Rathaus, Leerer Landstraße 5-9, Raum 109, 26603 Aurich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-12-01 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen mit einer Frist von 6 Kalendertagen im Rahmen der Angebotsprüfung und Wertung nachzufordern. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben innerhalb der o. a. Frist, so kann sein Angebot gemäß § 57 Absatz 1.2 VgV unberücksichtigt bleiben.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es werden die geltenden Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB mit der Möglichkeit der Selbstreinigung nach 125 GWB sowie die Regelung nach § 57 VgV. Nach § 57 I VgV werden Angebote von Unternehmen von der Wertung ausgeschlossen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Aurich
Nationale Registrierungsnummer: 0204-034520001001-0-61
Postanschrift: Bürgermeister-Hippen-Platz 1
Postleitzahl: 26603
Postort: Aurich
Region: Aurich 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadt.aurich.de 📧
Telefon: +49 4941-122402 📞
URL: https://www.aurich.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDURZD6/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDURZD6 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDURZD6 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDURZD6#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4931-153308 📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-11-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 215-770802 (2026-11-04)