Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Eschborn baut eine neue Bücherei, saniert und erweitert ihr Rathaus, erweitert die Tiefgarage und errichtet eine neue Stadthalle. In diesem Zusammenhang sind vorlaufende Infrastrukturmaßnahmen in der Unterortstraße von der Kreuzung mit der Kurt-Schumacher-Straße bis auf die andere Seites des Westerbaches in Höhe des Kinderspielplatzes Unterortstraße bzw. bis zur Westerbachstraße erforderlich. Bei der Maßnahme zu beachten ist, dass
in der Unterortstraße Mehrfamilienhäuser stehen und Garageneinfahrten vorhanden sind.
Es sind folgende Grundleistungen zu erbringen:
- Ingenieurbauwerke, alle Grundleistungen der LPH 1 bis 3 und 5 bis 9, gemäß Teil 3,
Abschnitt 3 § 43 Abs. 1 HOAI bezogen auf Abwasserleitungen, Wasserleitungen und
Fernwärmeleitungen
- Verkehrsanlagen, alle Grundleistungen LPH 1 bis 9, gemäß Teil 3, Abschnitt 4 § 47
Abs. 1 HOAI bezogen auf den Straßenausbau und die Planung der Verlegung von
Leerrohren
Anwohnerveranstaltungen, Bürgerversammlungen, Gremien. In das Angebot sind 3 jeweils zweistündige Präsenztermine einzukalkulieren, an denen den
politischen Gremien bzw. Anwohnern, die Planung anhand von Plänen, Präsentationen vorgestellt wird.
Die Beauftragung bezogen auf die Grundleistungen erfolgt stufenweise.
Als erste Stufe sollen die Leistungsphasen 1 - 4 (bzw. 3), als zweite Stufe die
Leistungsphasen 5 - 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Zu den Planungsaufgaben im Einzelnen:
Kanalverlegung DN 1000
Um die bestehende Tiefgarage nach Westen bis an den Rand des Westerbachs erweitern zu können und um die Bücherei am vorgesehenen Standort errichten zu können, ist es erforderlich, den derzeit unter dem Rathausplatz und dem Rathaus verlaufenden Mischwassersammler des Abwasserverbandes Westerbach (DN 1000) zu verlegen. Die Länge des neu zu verlegenden Kanals beträgt ca. 270 m, wobei hierin zwei Unterquerung des Westerbachs enthalten sind. Eine Unterquerung des Westerbachs in verbautem Zustand (Kastenprofil) befindet sich zwischen Schacht 3108190 und Schacht 3101093 in der Kreuzung Unterortsstraße/Kurt-Schumacher-Straße, die zweite Unterquerung des Westerbachs im unverbauten Zustand befindet sich südlich des Spielplatzes Unterortstraße.
Abgefragt werden für den Neubau des Sammlers und die Entfernung des alten Ortskanals bis in das künftige Baufeld mit provisorischem Verschluss des Kanals Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-3 sowie 5-8 die Grundleistungen sowie die besonderen Leistungen der LP 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2021. Der Auftraggeber stuft das Ingenieurbauwerk in die Honorarzone 3 ein. Im Zusammenhang mit dem Neubau des Kanals DN 1000 sind ca. 10 Kanalhausanschlüsse vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze zu erneuern.
Die Planung über die Leistungsphasen 1- 3 und 5-8 sowie die damit verbundenen
Absprachen mit den Grundstückseigentümern hierfür ist Bestandteil der Kanalplanung und ist bei den geschätzten anrechenbaren Kosten mit 15.000 € je Hausanschluss berücksichtigt.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten betragen 2,0 Mio € netto.
Erneuerung Trinkwasserleitung
Die in der Unterortstraße befindliche Trinkwasserleitung GGG DN 80 soll durch eine größere Trinkwasserleitung (GGG DN 100 - DN 150) sowie den erforderlichen Armaturen von der Kurt-Schumacher-Straße bis zur Westerbachstraße auf einer Länge von ca. 150 m ersetzt werden. Die Wasserversorgungsleitungen sind als GGG duktile Gussleitung mit Innen- und Außenbeschichtung (ZMU) auszuführen. Die bestehende Leitung ist auszubauen. Abgefragt werden für den Neubau der Trinkwasserleitung und die Entfernung der alten
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-3 sowie 5-8 die Grundleistungen sowie die besonderen Leistungen der LP 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2021. Der Auftraggeber stuft das Ingenieurbauwerk in die Honorarzone 2 ein.
Auch bei dieser Maßnahme werden die vorhandenen 9 Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze erneuert. Die Planung über die Leistungsphasen 1- 3 und 5-8 und die damit verbundenen Absprachen mit den Grundstückseigentümern ist Bestandteil der Planung und bei den geschätzten anrechenbaren Kosten mit 10.000 € pro Hausanschluss kalkuliert. Die neuen Hausanschlüsse sind in PE 100 RC - SDR 11 auszuführen. Optional, ist die zusätzliche Erneuerung der Hausanschlüsse von der Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführung zu ergänzen, die auf Wunsch von Grundstücksbesitzern erfolgen kann. Derzeit kann nicht sicher prognostiziert werden, wieviel Grundstückseigentümer das Angebot zur kompletten Erneuerung der Hausanschlussleitungen bis zur Hauseinführung annehmen. Die Klärung erfolgt im Rahmen der Vorplanung. Die Verlängerungen der Hausanschlüsse bis
zur Hauseinführung sind über die anrechenbaren Kosten abzurechnen.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten betragen 270.000 €.
Fernwärme
Das Rathaus soll mittelfristig an eine derzeit noch nicht vorhandene Fernwärmeleitung angeschlossen werden. Im Baufeld von der Kurt-Schumacher-Straße bis zur Westerbachstraße sind deshalb 2 Fernwärmeleitungen DN 80 zu planen. Abgefragt werden für den
Neubau der Fernwärmeleitungen Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-3 sowie 5-8 die Grundleistungen sowie die besonderen Leistungen der LP 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2021. Der Auftraggeber stuft das Ingenieurbauwerk in die Honorarzone 2 ein.
Da derzeit noch nicht absehbar ist, wann Fernwärme in der Unterortstraße zur Verfügung gestellt wird, ist nur der Hausanschluss zum Rathaus unter dem Westerbach hindurch sowie der Hausanschluss der Bücherei zu planen. Die Planung der beiden Hausanschlüsse wird über die anrechenbaren Kosten abgerechnet.
Weitere Anbindungen, insbesondere zu den 9 privaten Grundstücken auf der Westseite der Unterortstraße, können derzeit nicht sicher prognostiziert werden und werden im Falle der Realisierung über die anrechenbaren Kosten abgerechnet.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten für die Fernwärme inklusive Hausanschlüsse
betragen 220.000 €.
Verkehrsanlagen
Nach Abschluss der Arbeiten für die Ver- und Entsorger soll die Verkehrsfläche der Unterortstraße zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Westerbachstraße neu gestaltet werden. Abgefragt werden Planungsleistungen für rund 2000 m² Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI, Leistungsphasen 1-3 und 5-8 die Grundleistungen sowie die besonderen Leistungen der LP 8 gemäß Anlage 13.1 HOAI 2021. Im Zusammenhang mit der Neuplanung der Verkehrsanlage ist die Straßenentwässerung, die derzeit aus 8 Straßeneinläufen, die an den
Hauptkanal angeschlossen sind, besteht, neu zu planen. Eine Veränderung der
Niederschlagsentwässerung der Unterortstraße durch Einleitung in den nahegelegenen Westerbach und/oder durch Versickerung in der unmittelbar östlich angrenzenden Grünfläche ist im Rahmen der Vorplanung zu untersuchen und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und der unteren Wasserbehörde ggf. weiter zu planen und umzusetzen.
Leerrohre für Strom und anderes:
Durch den Neubau der Bücherei wird es erforderlich, die vorhandene Trafostation der Syna um ca. 50 m nach Süden zu verlegen. Die Verlegung der Trafostation erfolgt durch die Syna und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Vorbereitend und unterstützend wird die Stadt Eschborn jedoch Leerrohre zur Aufnahme der weiteren Stromleitungen verlegen. Es ist deshalb ein Leerrohrpaket von ca. 2*10 Rohren DN 100 bis DN 160 im Rahmen der Verkehrsanlage mitzuplanen. Weiterhin ist einzukalkulieren, dass im Ausbaubereich auf jeder Straßenseite mindestens ein Kabelleerrohr für die Stadt Eschborn mitzuplanen und in der Ausschreibung samt der zugehörigen Erdarbeiten mit zu
berücksichtigen ist. Dieses Kabelleerrohr ist in der Bauphase sukzessive einzumessen und dem Auftraggeber am Ende in digitaler Form in einem mit dem Auftraggeber
abzustimmenden Datenformat digital zu übergeben. Die aus der Verlegung von
Kabelleerrohren resultierenden Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren und werden nur über die anrechenbaren Kosten im Gewerk der Verkehrsanlagen des Honorarangebotes vergütet.
Der Auftraggeber stuft die Verkehrsanlage in die Honorarzone 3 ein. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten betragen 800.000 €.