Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann mit ca. 43.000 Einwohnern.
Sie plant Umbau und Erweiterung der Armin-Maiwald-Schule. Vorgesehen sind der teilweise Rückbau bestehender Gebäudeteile, Um- und Anbauten an Teile des Gebäudebestands sowie ein Neubau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Estrich und Oberboden AMS VE 363
Fues-07-23
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann mit ca. 43.000 Einwohnern.
Sie plant Umbau und Erweiterung der...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann mit ca. 43.000 Einwohnern.
Sie plant Umbau und Erweiterung der Armin-Maiwald-Schule. Vorgesehen sind der teilweise Rückbau bestehender Gebäudeteile, Um- und Anbauten an Teile des Gebäudebestands sowie ein Neubau.
1️⃣
Ort der Leistung: Mettmann🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Armin-Maiwald-Schule Humboldtstraße 12 40789 Monheim am Rhein
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Estrich- und Oberbodenarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-04 📅
Datum des Endes: 2026-03-26 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bieterbogen Anlage 1 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsätzen der vergangenen drei Jahre” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Bieterbogen Anlage 2 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe zu Referenzen über vergleichbare Leistungen
- Bieterbogen Anlage 3 (mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Bieterbogen Anlage 2 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe zu Referenzen über vergleichbare Leistungen
- Bieterbogen Anlage 3 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzahl Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Monheim am Rhein
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): elektronisch
“Während des laufenden Verhandlungsverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung
gehalten, nicht auf andere Weise unmittelbar mit der...”
Während des laufenden Verhandlungsverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung
gehalten, nicht auf andere Weise unmittelbar mit der zentralen Vergabestelle
oder den weiteren, bei der Stadt Monheim am Rhein mit der Vergabe befassten
Dienststellen fernmündlich, persönlich oder schriftlich Kontakt aufzunehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDY1BTH6BH4
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221/1473045📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221/1472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Auf die Rügepflichten
des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Weiterhin werden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Auf die Rügepflichten
des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Weiterhin werden die Bieter auf
die Rechtsbehelfspflicht des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag
auf Nachprüfung insbesondere dann unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen
sind.