Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Estricharbeiten
VG-B-0433-2023-1678
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Fachhochschulen📦
Kurze Beschreibung: Estricharbeiten (DIN 18 353);
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Laborgebäuden📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Campus Riedberg
Altenhöferallee
60438 Frankfurt / Main
Beschreibung der Beschaffung:
“KKE 013 Estricharbeiten: Art und Umfang der Leistung
Ca. 16.000 m2 - Trennschicht PE-Folie
Ca. 6.400 m2 - Trittschalldämmschicht Mineralwolle
Ca. 740 m2 -...”
Beschreibung der Beschaffung
KKE 013 Estricharbeiten: Art und Umfang der Leistung
Ca. 16.000 m2 - Trennschicht PE-Folie
Ca. 6.400 m2 - Trittschalldämmschicht Mineralwolle
Ca. 740 m2 - Trittschalldämmschicht PUR-gebundene Elastomerpartikel
Ca. 8.800 m - Randdämmstreifen Mineralwolle
Ca. 1.740 m2 - Voranstrich Bitumenemulsion Boden
Ca. 930 m2 - Sperrschicht Bitumen-Schweißbahn Al+V60S4
Ca. 810 m2 - Abdichtung Boden innen W2-I Polymerbitumen-Schweißbahn PYE-PV200S5
Ca. 280 m2 - EP-Grundierung TL-TP-BEL-EP
Ca. 280 m2 - Polymerbitumen-Schweißbahn mit hochliegender Trägereinlage
Ca. 2.400 m2 - Untergrund kugelstrahlen
Ca. 2.400 m2 - Haftbrücke auftragen Zementschlämme
Ca. 2.400 m2 - Zementestrich Ausgleichsestrich / Verbundestrich
Ca. 6.400 m2 - Zementestrich auf Dämmschicht 5kN/m2
Ca. 900 m2 - Zementestrich auf Trennschicht 5kN/m2
Ca. 740 m2 - Zementestrich als Heizestrich 5kN/m2
Ca. 280 m2 - Gussasphaltestrich Estrich auf Abdichtung IC40 D 1x25mm + 1x30mm
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-28 📅
Datum des Endes: 2024-09-11 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: 'Der Einbau von Gussasphaltschichten darf ausschließlich durch Fachbetriebe gemäß § 62 AwSV erfolgen . Entsprechende Nachweis sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. Siehe Punkt 6 (Estrich - / Gussasphaltarbeiten - UG - Anlieferung) im LV'
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Betrifft Punkt 6 im LV:
Der Einbau von Gussasphaltschichten darf ausschließlich durch Fachbetriebe gemäß § 62 AwSV erfolgen .
Entsprechende Nachweis sind...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Betrifft Punkt 6 im LV:
Der Einbau von Gussasphaltschichten darf ausschließlich durch Fachbetriebe gemäß § 62 AwSV erfolgen .
Entsprechende Nachweis sind mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Siehe im LV Punkt 6 "Estrich - / Gussasphaltarbeiten - UG - Anlieferung"
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-23
08:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-23
08:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landesbetrieb Bau und Immobilien HessenNiederlassung MitteZentrale VergabeDieselstraße 1-761231 Bad Nauheim”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation stehen Ihnen unter dem folgenden Link zur...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
“Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten...”
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/Hinweisblatt_lbih.pdf
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Konkrete Einzelheiten zu den Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nur diese Angaben sind rechtlich verbindlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-12-0📞
Fax: +49 6151-12-6347 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 183-573237 (2023-09-18)