Die TU Braunschweig plant eine umfassende Sanierung der Hörsäle am Okerufer. Eine erste Brandschutzsanierung wurde bereits 2017 umgesetzt. Der seit der ersten Sanierung stark in die Jahre gekommene Innenausbau sowie die technische Ausstattung sollen einer umfänglichen Sanierung und Erneuerung unterzogen werden. Das Bestandsgebäude wird im Zuge dieser Sanierung brandschutztechnisch ertüchtigt, um die Bestandssituation zu verbessern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-27.
Auftragsbekanntmachung (2023-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Estricharbeiten (Fußboden)
Referenznummer: VOB GB3 23/021-35 EU
Kurze Beschreibung:
“Die TU Braunschweig plant eine umfassende Sanierung der Hörsäle am Okerufer. Eine erste Brandschutzsanierung wurde bereits 2017 umgesetzt. Der seit der...”
Kurze Beschreibung
Die TU Braunschweig plant eine umfassende Sanierung der Hörsäle am Okerufer. Eine erste Brandschutzsanierung wurde bereits 2017 umgesetzt. Der seit der ersten Sanierung stark in die Jahre gekommene Innenausbau sowie die technische Ausstattung sollen einer umfänglichen Sanierung und Erneuerung unterzogen werden. Das Bestandsgebäude wird im Zuge dieser Sanierung brandschutztechnisch ertüchtigt, um die Bestandssituation zu verbessern.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Estricharbeiten (Fußboden)📦 Ort der Leistung
NUTS region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-01 📅
Datum des Beginns: 2023-11-07 📅
Datum des Endes: 2024-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 146-465371
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
“Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU...”
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
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Quelle: OJS 2023/S 146-465371 (2023-07-27)