Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gleisbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Saalfeld-Rudolstadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-03 📅
Datum des Beginns: 2023-08-06 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 086-263998
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. SIGNON Deutschland GmbH
2. EPV-GIV mbH
3. PTB Ingenieure
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. SIGNON Deutschland GmbH
2. EPV-GIV mbH
3. PTB Ingenieure
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hauptmassen: (alle Angaben ca. Mengen):
- Gleisbau: Versorgung 498m Schienen, 419 Stück Schwellen, 700 t Schotter; Entsorgung von 14 Stück Weichen, 4322 Stück Schwellen, 625t Schotter und 387 t Schrott
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterwellenborn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
- Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
- Oberbau konventionell–Schotter:
--Weichen;Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
Bauleistung für Kabel:
-Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Leipzig, Salomonstraße 21
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. SIGNON Deutschland GmbH
2. EPV-GIV mbH
3. PTB Ingenieure
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 086-263998 (2023-04-28)
Ergänzende Angaben (2023-05-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-18 📅
Name: GUT Gleisunterhaltungstechnik GmbH
Postanschrift: Robert-Bunsen-Straße 4
Postort: Bebra
Postleitzahl: 36179
Land: Deutschland 🇩🇪 Hessen
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2023/S 151-483046 (2023-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Unterwellenborn und WE Unterwellenborn, Baustufe 2
Referenznummer: 23FEI65275
Kurze Beschreibung:
Hauptmassen: (alle Angaben ca. Mengen):
- Gleisbau: Versorgung 498m Schienen, 419 Stück Schwellen, 700 t Schotter; Entsorgung von 14 Stück Weichen, 4322 Stück Schwellen, 625t Schotter und 387 t Schrott
- Tiefbau: Neubau Bahnübergangsbefestigung, Stellflächen Pflaster (180 m2), Gebäudeentwässerung (8 Stück Rigolenelemente, 1 Stück Sickerfilterschacht), Asphaltstraße (400 m2) Fundamente (Rammrohrgründungen 20 Stück)
- Kabeltiefbau: Neubau von 1.700 m Kabelkanal, 4 Stück Kabelschächte; 25 Stück Schachtanschlussbausätze, Nutzung von 4.000m Kabelkanal
- Kabel legen: Signalkabel 19.700 m, Telekommunikationskabel 1.500 m, Starkstromkabel 1.300 m
- Telekommunikationstechnik: Neubau EMA/ BMA, Anpassung Übertragungstechnik
- Elektrotechnik: Neubau Niederspannungshauptanschluss, Anpassung Weichenheizung (7 Weichen)
Hauptmassen: (alle Angaben ca. Mengen):
- Gleisbau: Versorgung 498m Schienen, 419 Stück Schwellen, 700 t Schotter; Entsorgung von 14 Stück Weichen, 4322 Stück Schwellen, 625t Schotter und 387 t Schrott
- Tiefbau: Neubau Bahnübergangsbefestigung, Stellflächen Pflaster (180 m2), Gebäudeentwässerung (8 Stück Rigolenelemente, 1 Stück Sickerfilterschacht), Asphaltstraße (400 m2) Fundamente (Rammrohrgründungen 20 Stück)
- Kabeltiefbau: Neubau von 1.700 m Kabelkanal, 4 Stück Kabelschächte; 25 Stück Schachtanschlussbausätze, Nutzung von 4.000m Kabelkanal
- Kabel legen: Signalkabel 19.700 m, Telekommunikationskabel 1.500 m, Starkstromkabel 1.300 m
- Telekommunikationstechnik: Neubau EMA/ BMA, Anpassung Übertragungstechnik
- Elektrotechnik: Neubau Niederspannungshauptanschluss, Anpassung Weichenheizung (7 Weichen)
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 3e1ad391-d084-49c9-b3d1-7d76f9c4c2f6
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-06 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Saalfeld-Rudolstadt
🏙️
Postleitzahl: 07333
Stadt: Unterwellenborn
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - GUT Gleisunterhaltungstechnik GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-18 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023891952
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GUT Gleisunterhaltungstechnik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 4714c21a-f908-472f-8e03-c96b2ce71daa
Postanschrift: Robert-Bunsen-Straße 4
Postleitzahl: 36179
Postort: Bebra
Region: Hersfeld-Rotenburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-14+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA01_05_11_12_13_14_20_23_: Diese Leistungen für die ESTW-Anlagen waren im Zuge der Inbetriebnahme notwendig und wurden durch Mails , die Anordnung 01 und 02 der Projektleitung veranlasst. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Anpassungen an der Außenanlage und im Stellwerk sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung führen. //
MKA07: Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Anpassungen und Entsorgung an der Außenanlage und im Stellwerk sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung führen. Auch konnte somit schnellst möglich die Sofortmaßnahme ÖL beseitigt und möglich Umweltbeschädigungen vermieden werden. //
MKA15: Diese Leistungen für die ESTW-Anlagen waren im Zuge der Inbetriebnahme notwendig und wurden durch die Anordnung 01 der Projektleitung angeordnet. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Anpassungen an der Außenanlage und im Stellwerk sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung führen. //
MKA19_21_22_: Der vorliegende Nachtrag beinhaltet zusätzliche Leistungen zum Hauptvertrag. Folgende zusätzliche Leistungen sind notwendig:
1-zur Ausführung des genehmigten AP
2-Eine neue Installation ist notwendig, um die Sicherheit am Bahnübergang zu gewährleisten und den Anforderungen des EBA zu entsprechen.
Die daraus resultieren zusätzlichen Leistungen waren nicht erkennbar, jedoch notwendig, um die aktuellen gültigen Richtlinien und den Bestand auszuführen. Die daraus resultieren zusätzlichen Planungsleistungen waren nicht erkennbar, jedoch notwendig um die Planungen nach den aktuellen gültigen Richtlinien, den Bestand und der Bautechnologie auszuführen.
Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT Gleisunterhaltungstechnik GmbH im Rahmen des
Neubaus der Beleuchtung am Bahnübergang (BÜ) 134,3 erbracht werden. Der Grund dafür ist, dass das
Unternehmen bereits für die Ausführung der 50Hz-Arbeiten im Projekt verantwortlich ist und dadurch Zeit bei
der Koordination und Materialbeschaffung spart.
MKA24: Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Entsorgung an der Außenanlage und Haufwerken sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. //
MKA25: Diese Leistungen für die ESTW-Anlagen sowie Gleisvermarkung waren im Zuge der Inbetriebnahme notwendig und wurden durch die Anordnung 02 der Projektleitung veranlasst. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Anpassungen an der Außenanlage und im Stellwerk sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung führen.
MKA01_05_11_12_13_14_20_23_: Diese Leistungen für die ESTW-Anlagen waren im Zuge der Inbetriebnahme notwendig und wurden durch Mails , die Anordnung 01 und 02 der Projektleitung veranlasst. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Anpassungen an der Außenanlage und im Stellwerk sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung führen. //
MKA07: Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Anpassungen und Entsorgung an der Außenanlage und im Stellwerk sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung führen. Auch konnte somit schnellst möglich die Sofortmaßnahme ÖL beseitigt und möglich Umweltbeschädigungen vermieden werden. //
MKA15: Diese Leistungen für die ESTW-Anlagen waren im Zuge der Inbetriebnahme notwendig und wurden durch die Anordnung 01 der Projektleitung angeordnet. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Anpassungen an der Außenanlage und im Stellwerk sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung führen. //
MKA19_21_22_: Der vorliegende Nachtrag beinhaltet zusätzliche Leistungen zum Hauptvertrag. Folgende zusätzliche Leistungen sind notwendig:
1-zur Ausführung des genehmigten AP
2-Eine neue Installation ist notwendig, um die Sicherheit am Bahnübergang zu gewährleisten und den Anforderungen des EBA zu entsprechen.
Die daraus resultieren zusätzlichen Leistungen waren nicht erkennbar, jedoch notwendig, um die aktuellen gültigen Richtlinien und den Bestand auszuführen. Die daraus resultieren zusätzlichen Planungsleistungen waren nicht erkennbar, jedoch notwendig um die Planungen nach den aktuellen gültigen Richtlinien, den Bestand und der Bautechnologie auszuführen.
Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT Gleisunterhaltungstechnik GmbH im Rahmen des
Neubaus der Beleuchtung am Bahnübergang (BÜ) 134,3 erbracht werden. Der Grund dafür ist, dass das
Unternehmen bereits für die Ausführung der 50Hz-Arbeiten im Projekt verantwortlich ist und dadurch Zeit bei
der Koordination und Materialbeschaffung spart.
MKA24: Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Entsorgung an der Außenanlage und Haufwerken sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. //
MKA25: Diese Leistungen für die ESTW-Anlagen sowie Gleisvermarkung waren im Zuge der Inbetriebnahme notwendig und wurden durch die Anordnung 02 der Projektleitung veranlasst. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Anpassungen an der Außenanlage und im Stellwerk sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA01_05_11_12_13_14_20_23_: AO1 - Oberbau //
MKA07: AO2 - Sofortmaßnahme ÖL //
MKA15: AO1 - Beschleunigung Kabelzug //
MKA19_21_22_: NT 07 Neubau der Beleuchtung am BÜ 134,3 -Vorhaben: ESTW Unterwellenborn und WE Unterwellenborn, Baustufe 2 //
MKA24: AO2 - Entsorgung HW03, HW04 //
MKA25: AO2 - Gleisvermarkung
MKA01_05_11_12_13_14_20_23_: AO1 - Oberbau //
MKA07: AO2 - Sofortmaßnahme ÖL //
MKA15: AO1 - Beschleunigung Kabelzug //
MKA19_21_22_: NT 07 Neubau der Beleuchtung am BÜ 134,3 -Vorhaben: ESTW Unterwellenborn und WE Unterwellenborn, Baustufe 2 //
MKA24: AO2 - Entsorgung HW03, HW04 //
MKA25: AO2 - Gleisvermarkung
Quelle: OJS 2025/S 011-029815 (2025-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-17) Objekt Beschreibung
Ort der Leistung: Saalfeld-Rudolstadt
🏙️
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: FE.EI 76
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-17+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 29
Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als
Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Baustelleneinrichtung ist durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
MKA 29
Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als
Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Baustelleneinrichtung ist durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: MKA 29 - Baustelleneinrichtung
Quelle: OJS 2025/S 245-849421 (2025-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-05+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
AO1_Das Notstromaggregat ist in der Hinsicht notwendig, da sich der Leistungsumfang der Anlage erhöht. Im Bestand gibt es kein entsprechendes Aggregat, um für das neue ESTW bei einem Stromausfall die Anlagen via Notstrom zu betreiben. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Anpassungen an der Außenanlage und im Stellwerk sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung führen.
AO1_Das Notstromaggregat ist in der Hinsicht notwendig, da sich der Leistungsumfang der Anlage erhöht. Im Bestand gibt es kein entsprechendes Aggregat, um für das neue ESTW bei einem Stromausfall die Anlagen via Notstrom zu betreiben. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Anpassungen an der Außenanlage und im Stellwerk sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: AO1_Notstromaggregat für Endzustand
Quelle: OJS 2026/S 004-007606 (2026-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
31 - Der Inhalt des Nachtrags beschreibt zusätzliche Leistungen für das Versetzen der Signale 69FF, 69Vff und 69P4 im Zeitraum von Juli 2025 bis August 2025 im Rahmen des Bauvorhabens Unterwellenborn. Diese Leistungen waren nicht erkennbar und notwendig, um das Biegen der Weichenzungen durchzuführen und wurden durch Anordnung 3 der Projektleitung veranlasst. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Das Versetzen ist durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
33 - Der Inhalt des Nachtrags beschreibt zusätzliche Leistungen für Funktionsprüffahrten im August 2025 im Rahmen des Bauvorhabens Unterwellenborn. Diese Leistungen waren nicht erkennbar und notwendig, um die Inbetriebnahme durchzuführen und wurden durch Anordnung 3 der Projektleitung veranlasst. Die Funktionsprüffahrten wurden durch den Abnahmeprüfer gefordert, da Schnittstellenprobleme (z.B.: Blocktechnik) vor der IBN detektiert werden können. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Funktionsprüffahrten sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
35 - Der Inhalt des Nachtrags beschreibt zusätzliche LST-Leistungen im Zeitraum von Juni 2025 bis November 2025 im Rahmen des Bauvorhabens Unterwellenborn. Diese Leistungen waren nicht erkennbar und notwendig. Entsprechend der Anordnung 03 vom 12.03.2025 wurden die zusätzlichen Leistungen durch die Projektleitung angeordnet, um die Inbetriebnahme der Weichen des Bauvorhabens Unterwellenborn sicherzustellen und die transportgerechte Verpackung bereitzustellen. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die LSTLeistungen sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
31 - Der Inhalt des Nachtrags beschreibt zusätzliche Leistungen für das Versetzen der Signale 69FF, 69Vff und 69P4 im Zeitraum von Juli 2025 bis August 2025 im Rahmen des Bauvorhabens Unterwellenborn. Diese Leistungen waren nicht erkennbar und notwendig, um das Biegen der Weichenzungen durchzuführen und wurden durch Anordnung 3 der Projektleitung veranlasst. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Das Versetzen ist durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
33 - Der Inhalt des Nachtrags beschreibt zusätzliche Leistungen für Funktionsprüffahrten im August 2025 im Rahmen des Bauvorhabens Unterwellenborn. Diese Leistungen waren nicht erkennbar und notwendig, um die Inbetriebnahme durchzuführen und wurden durch Anordnung 3 der Projektleitung veranlasst. Die Funktionsprüffahrten wurden durch den Abnahmeprüfer gefordert, da Schnittstellenprobleme (z.B.: Blocktechnik) vor der IBN detektiert werden können. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die Funktionsprüffahrten sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
35 - Der Inhalt des Nachtrags beschreibt zusätzliche LST-Leistungen im Zeitraum von Juni 2025 bis November 2025 im Rahmen des Bauvorhabens Unterwellenborn. Diese Leistungen waren nicht erkennbar und notwendig. Entsprechend der Anordnung 03 vom 12.03.2025 wurden die zusätzlichen Leistungen durch die Projektleitung angeordnet, um die Inbetriebnahme der Weichen des Bauvorhabens Unterwellenborn sicherzustellen und die transportgerechte Verpackung bereitzustellen. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Die LSTLeistungen sind durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
31 - AO3 - Signale versetzen
33 - AO3 - Organisation und Bereitstellung von Funktionsprüffahrten
35 - AO3 - LST-Leistungen
Quelle: OJS 2026/S 006-012844 (2026-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
AO4_Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als
Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und
Sperrpausen durchgeführt. Die Änderung vom Kabelquerschnitt ist durch entsprechendes präqualifiziertes Personal
durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
AO4_Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als
Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und
Sperrpausen durchgeführt. Die Änderung vom Kabelquerschnitt ist durch entsprechendes präqualifiziertes Personal
durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: AO4_AO1, 4 & Schreiben vom 26.10.23 - 50Hz Änderung Kabelquerschnitt
Quelle: OJS 2026/S 006-014273 (2026-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
AO3_Der Inhalt des Nachtrags beschreibt zusätzliche Leistungen für das Biegen von Weichenzungen nach Öffnung der
Weichenstilllegung im Zeitraum von Juni 2025 bis Juli 2025 im Rahmen des Bauvorhabens Unterwellenborn. Diese Leistungen
waren nicht erkennbar und notwendig, um das Biegen der Weichenzungen durchzuführen und wurden durch Anordnung 3 der
Projektleitung veranlasst. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist
als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und
Sperrpausen durchgeführt. Das Biegen ist durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist
mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
AO3_Der Inhalt des Nachtrags beschreibt zusätzliche Leistungen für das Biegen von Weichenzungen nach Öffnung der
Weichenstilllegung im Zeitraum von Juni 2025 bis Juli 2025 im Rahmen des Bauvorhabens Unterwellenborn. Diese Leistungen
waren nicht erkennbar und notwendig, um das Biegen der Weichenzungen durchzuführen und wurden durch Anordnung 3 der
Projektleitung veranlasst. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist
als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und
Sperrpausen durchgeführt. Das Biegen ist durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist
mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: AO3_AO3 - Weichenzungen biegen
Quelle: OJS 2026/S 006-014631 (2026-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-12+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
34 (AO3) - Der Inhalt des Nachtrags beschreibt zusätzliche Leistungen für das Versetzen der Signale 69FF, 69Vff und 69P4 im Zeitraum von Juli 2025 bis August 2025 im Rahmen des Bauvorhabens Unterwellenborn. Diese Leistungen waren nicht erkennbar und notwendig, um das Biegen der Weichenzungen durchzuführen und wurden durch Anordnung 3 der Projektleitung veranlasst. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Das Versetzen ist durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
34 (AO3) - Der Inhalt des Nachtrags beschreibt zusätzliche Leistungen für das Versetzen der Signale 69FF, 69Vff und 69P4 im Zeitraum von Juli 2025 bis August 2025 im Rahmen des Bauvorhabens Unterwellenborn. Diese Leistungen waren nicht erkennbar und notwendig, um das Biegen der Weichenzungen durchzuführen und wurden durch Anordnung 3 der Projektleitung veranlasst. Die zusätzlichen Leistungen konnten nur durch die GUT und deren NUN erbracht werden. Die ARGE ist als Ausführungsunternehmen für das Unterwellenborn gebunden. Leistungen wurden auch zeitgleich mit Baumaßnahmen und Sperrpausen durchgeführt. Das Versetzen ist durch entsprechendes präqualifiziertes Personal durchzuführen. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: 34 (AO3) - AO3 - Signale versetzen
Quelle: OJS 2026/S 008-021393 (2026-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
AO3 - Die Firma FES ist durch das Unternehmen GUT als Ausführungsunternehmen für das Projekt UI-JW gebunden. Der Inhalt des Nachtrags beschreibt Ausfallleistungen von LST-Monteurpersonals aufgrund der kurzfristigen IBN-Verschiebung. Entsprechend dazu wurden vorab die Leistungen dargestellt, bestätigt und eingeplant. Nach dem Erhalt der IBN-Verschiebung versuchte der AN bzw. dessen NAN die bereits geplanten Einsätze neu zustrukurien. Das war leider nicht möglich, die Leistungen sind berechtigt. Neue Termine werden vereinbart. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung führen.
AO3 - Die Firma FES ist durch das Unternehmen GUT als Ausführungsunternehmen für das Projekt UI-JW gebunden. Der Inhalt des Nachtrags beschreibt Ausfallleistungen von LST-Monteurpersonals aufgrund der kurzfristigen IBN-Verschiebung. Entsprechend dazu wurden vorab die Leistungen dargestellt, bestätigt und eingeplant. Nach dem Erhalt der IBN-Verschiebung versuchte der AN bzw. dessen NAN die bereits geplanten Einsätze neu zustrukurien. Das war leider nicht möglich, die Leistungen sind berechtigt. Neue Termine werden vereinbart. Das Unternehmen ist mit dem Bauvorhaben vertraut (Synergieeffekte) und führte bereits die Grundleistungen aus. Die Beauftragung eines Dritten würde zu weiteren Schnittstellen in der Planung und Baudurchführung, einen das Projekt gefährdenden Terminverzug durch Anlaufzeiten und zu erheblich Problemen in der Leistungszuordnung in der Mängelverfolgung führen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text: AO3 - LST-Verschiebung - Ausfallzeiten
Quelle: OJS 2026/S 074-259092 (2026-04-15)