Die Universität Freiburg beabsichtigt ein KI-Knoten mit acht GPGPUs, mit einem Gesamtbudget von maximal 402.400,00 Euro netto, zu beschaffen. Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln, welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026 zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026 erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme, muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen. Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU_2026021 - ein KI-Knoten mit acht GPGPUs
Referenznummer: EU_2026021
Kurze Beschreibung:
Die Universität Freiburg beabsichtigt ein KI-Knoten mit acht GPGPUs,
mit einem Gesamtbudget von maximal 402.400,00 Euro netto,
zu beschaffen.
Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln,
welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026
zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher
mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung
als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten
Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026
erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme,
muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne
dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
Die Universität Freiburg beabsichtigt ein KI-Knoten mit acht GPGPUs,
mit einem Gesamtbudget von maximal 402.400,00 Euro netto,
zu beschaffen.
Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln,
welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026
zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher
mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung
als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten
Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026
erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme,
muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne
dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Computerplattformen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 402 400 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 EU_2026021
Titel: EU_2026021 - ein KI-Knoten mit acht GPGPUs
Beschreibung der Beschaffung:
Die Universität Freiburg beabsichtigt ein KI-Knoten mit acht GPGPUs,
mit einem Gesamtbudget von maximal 402.400,00 Euro netto,
zu beschaffen.
Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln,
welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026
zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher
mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung
als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten
Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026
erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme,
muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne
dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
Die Universität Freiburg beabsichtigt ein KI-Knoten mit acht GPGPUs,
mit einem Gesamtbudget von maximal 402.400,00 Euro netto,
zu beschaffen.
Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln,
welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026
zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher
mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung
als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten
Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026
erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme,
muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne
dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
-Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln,
welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026
zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher
mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung
als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten
Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026
erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme,
muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne
dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
-Es werden keine telefonischen oder schriftlichen
Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
-Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass
ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden, der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, gestellt wird. Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich
hingewiesen. Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter
Vergaberechtsverstöße ist: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17 76133 Karlsruhe Tel:
+49(721) 926-4049, -4065, -3112 Fax: +49(721) 926—3985 E-Mail:
vergabekammer@rpk.bwl.de
-Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln,
welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026
zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher
mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung
als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten
Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026
erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme,
muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne
dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
-Es werden keine telefonischen oder schriftlichen
Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
-Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass
ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden, der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, gestellt wird. Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich
hingewiesen. Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter
Vergaberechtsverstöße ist: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17 76133 Karlsruhe Tel:
+49(721) 926-4049, -4065, -3112 Fax: +49(721) 926—3985 E-Mail:
vergabekammer@rpk.bwl.de
Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln,
welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026
zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher
mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung
als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten
Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026
erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme,
muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne
dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln,
welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026
zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher
mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung
als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten
Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026
erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme,
muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne
dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
Postleitzahl: 79104
Stadt: Freiburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Das Vergabeverfahren wird nach § 15 VgV als EU-weites „Offenes Verfahren “ durchgeführt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 18 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-13 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Richtlinien gem. § 56 VgV
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A1.1: Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates
des EWR-Abkommens eingetragen ist, in der er ansässig ist (Handelsregisterauszug).
Weitere Informationen können der Anlage 03_Leistungsbeschreibung,
Kapitel 4 entnommen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A1.1: Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates
des EWR-Abkommens eingetragen ist, in der er ansässig ist (Handelsregisterauszug).
Weitere Informationen können der Anlage 03_Leistungsbeschreibung,
Kapitel 4 entnommen werden.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A1.2 Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre oder
Einreichung einer Betriebshaftpflichtversicherung
Darstellung der Entwicklung des Umsatzes (Anlage 05) bezogen
auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder
Einreichung einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Mindestumsatz pro Jahr in den letzten 3 Jahren muss in folgender
Höhe im Durchschnitt erreicht worden sein:
800.000,00 Euro.
Es kann auch eine Betriebshaftpflichtversicherung
mit Deckungssumme gem. geforderten Mindestjahresumsatzes
als Nachweis eingereicht werden.
Wird der Mindestumsatz unterschritten oder es kann keine
Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe
eingereicht werden, erfolgt der Ausschluss des Angebots.
Weitere Informationen können der Anlage 03_Leistungsbeschreibung,
Kapitel 4 entnommen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A1.2 Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre oder
Einreichung einer Betriebshaftpflichtversicherung
Darstellung der Entwicklung des Umsatzes (Anlage 05) bezogen
auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder
Einreichung einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Mindestumsatz pro Jahr in den letzten 3 Jahren muss in folgender
Höhe im Durchschnitt erreicht worden sein:
800.000,00 Euro.
Es kann auch eine Betriebshaftpflichtversicherung
mit Deckungssumme gem. geforderten Mindestjahresumsatzes
als Nachweis eingereicht werden.
Wird der Mindestumsatz unterschritten oder es kann keine
Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe
eingereicht werden, erfolgt der Ausschluss des Angebots.
Weitere Informationen können der Anlage 03_Leistungsbeschreibung,
Kapitel 4 entnommen werden.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A2.1 Vorlage der Eigenerklärungen Zuverlässigkeit
Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung
Zuverlässigkeit – Anlage 06
Weitere Informationen können der Anlage 03_Leistungsbeschreibung,
Kapitel 4 entnommen werden.
-----
A2.2 Vorlage Eigenerklärung Bietergemeinschaft
(nur einreichen falls einschlägig)
Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung
Bietergemeinschaft (nur einreichen falls einschlägig) - Anlage 07
Weitere Informationen können der Anlage 03_Leistungsbeschreibung,
Kapitel 4 entnommen werden.
-----
A2.3 Vorlage Eigenerklärung zum beabsichtigen
Nachunternehmereinsatz (nur einreichen falls einschlägig)
Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung zum
beabsichtigten Nachunternehmereinsatz
(nur einreichen falls einschlägig) – Anlage 08
Weitere Informationen können der Anlage 03_Leistungsbeschreibung,
Kapitel 4 entnommen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A2.1 Vorlage der Eigenerklärungen Zuverlässigkeit
Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung
Zuverlässigkeit – Anlage 06
Weitere Informationen können der Anlage 03_Leistungsbeschreibung,
Kapitel 4 entnommen werden.
-----
A2.2 Vorlage Eigenerklärung Bietergemeinschaft
(nur einreichen falls einschlägig)
Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung
Bietergemeinschaft (nur einreichen falls einschlägig) - Anlage 07
Weitere Informationen können der Anlage 03_Leistungsbeschreibung,
Kapitel 4 entnommen werden.
-----
A2.3 Vorlage Eigenerklärung zum beabsichtigen
Nachunternehmereinsatz (nur einreichen falls einschlägig)
Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung zum
beabsichtigten Nachunternehmereinsatz
(nur einreichen falls einschlägig) – Anlage 08
Weitere Informationen können der Anlage 03_Leistungsbeschreibung,
Kapitel 4 entnommen werden.
A3.1 Eigenerklärung Russland
Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung
Russland – Anlage 09
Weitere Informationen können der Anlage 03_Leistungsbeschreibung,
Kapitel 4 entnommen werden.
A3.2 Eigenerklärung Ansprechperson
Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung
Ansprechperson – Anlage 10
Weitere Informationen können der Anlage 03_Leistungsbeschreibung,
Kapitel 4 entnommen werden.
-Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln,
welche dem Auftraggeber nur im
Kalenderjahr 2026 zur Verfügung stehen.
Der Vertrag steht und fällt daher
mit der rechtzeitigen Leistung, welche
sowohl die Lieferung als auch den Einbau
und die Durchführung der vereinbarten
Funktionstests beinhaltet, und nicht später
als zum 03.12.2026 erfolgen darf.
Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme,
muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne
dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
-Es werden keine telefonischen oder schriftlichen
Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
-Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass
ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden, der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, gestellt wird. Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich
hingewiesen. Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter
Vergaberechtsverstöße ist: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17 76133 Karlsruhe Tel:
+49(721) 926-4049, -4065, -3112 Fax: +49(721) 926—3985 E-Mail:
vergabekammer@rpk.bwl.de
-Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln,
welche dem Auftraggeber nur im
Kalenderjahr 2026 zur Verfügung stehen.
Der Vertrag steht und fällt daher
mit der rechtzeitigen Leistung, welche
sowohl die Lieferung als auch den Einbau
und die Durchführung der vereinbarten
Funktionstests beinhaltet, und nicht später
als zum 03.12.2026 erfolgen darf.
Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme,
muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne
dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
-Es werden keine telefonischen oder schriftlichen
Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
-Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass
ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden, der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, gestellt wird. Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich
hingewiesen. Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter
Vergaberechtsverstöße ist: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17 76133 Karlsruhe Tel:
+49(721) 926-4049, -4065, -3112 Fax: +49(721) 926—3985 E-Mail:
vergabekammer@rpk.bwl.de
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird
darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur
zulässig ist, soweit: der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG
unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der AG gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der AG gerügt werden, der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Auf die
Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Zuständige Stelle für
die Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist: Vergabekammer Baden-
Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17 76133
Karlsruhe Tel: +49(721) 926-4049, -4065, -3112 Fax: +49(721) 926—3985 EMail:
vergabekammer@rpk.bwl.de
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird
darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur
zulässig ist, soweit: der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG
unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der AG gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der AG gerügt werden, der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Auf die
Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Zuständige Stelle für
die Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist: Vergabekammer Baden-
Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17 76133
Karlsruhe Tel: +49(721) 926-4049, -4065, -3112 Fax: +49(721) 926—3985 EMail:
vergabekammer@rpk.bwl.de
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 113-408048 (2026-06-11)