Beschreibung der Beschaffung
Die Technische Universität München (kurz TUM oder TU München) ist die einzige Technische Universität in Bayern.
Die TUM Technische Universität München hat mit dem Stammgelände in der Münchner Innenstadt, dem
Forschungscampus in Garching und dem Wissenschaftszentrum für Ernährung, Landnutzung und Umwelt in
Freising-Weihenstephan drei Hauptstandorte und mehrere sonstige Standorte.
Die TUM verarbeitet, verwertet und entsorgt ihre Abfälle auf der Grundlage des Gesetzes zur
Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
(Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), des Bayerischen Abfallgesetz (BayAbfG), der Gewerbeabfall VO
(GewAbfV) und nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. der DIN 66399.
Die ausgeschriebenen Leistungen Wertstoffe und Datenschutz relevanten Dokumenten werden von den TUM
für den Standort GARCHING (Los 1), MÜNCHEN (Los 2). Standort GARCHING + MÜNCHEN (beim Los 3) und sonstigen zugehörigen TUM Standorten nach den Ausschreibungsunterlagen zum 01.01.2024 neu vergeben.
Die TUM schreibt die zu erbringenden Leistungen in drei Losen aus, wobei im Rahmen der Ausschreibung
auf ein, zwei oder drei Lose geboten werden kann. Die Leistung wird in Losen mit rechtlich eigenständigen
Verträgen vergeben.
Die Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben:
LOS 1: WERTSTOFFE bei der TUM Garching
a) die Sammlung, der Transport und Verwertung von Wertstoffen zur Entsorgungs- und Verwertungseinrichtung
b) Gestellung und Vermietung von Abfallbehältern (Umleerbehälter und Container) laut Behälterverzeichnis der
TUM Standort GARCHING.
LOS 2: WERTSTOFFE bei der TUM München
a) die Sammlung, der Transport und Verwertung von Wertstoffen zur Entsorgungs- und Verwertungseinrichtung
b) Gestellung und Vermietung von Abfallbehältern (Umleerbehälter und Container) laut Behälterverzeichnis der
TUM Standort MÜNCHEN + sonstige Standorte.
LOS 3: DATENSCHUTZ RELEVANTEN DOKUMENTEN bei der TUM Garching +
TUM München und sonstigen Standorten
a) die Sammlung, der Transport von Datenschutz Dokumenten zur Vernichtungs- einrichtung mit Dienstleistung.
b) Gestellung von Abfallbehältern (Datenschutzbehältern) laut Be-hälterverzeichnis der TUM Garching + TUM
München + sonstigen Standorten.
Bei Auftragsbeginn müssen neue Behälter / Container (siehe Vorgaben in der Anlage 11 mit Bildern) mit jeweils
gleicher Ausführung an den jeweiligen Standorten zur Aufstellung kommen, d.h. auch in den vorgegebenen
Deckelfarben, technischen Ausführung und einheitlichen Aufklebern nach den Vorgaben der TUM. Die Realisierung muss bis spätestens 31.03.2024 nach Auftragsunterzeichnung vollzogen sein (maximale
Übergangsfrist für den Unternehmer).
Nachweise über die Verfügbarkeit von den eingesetzten Fahrzeugen:
Für den sach- und umweltgerechten Transport der Abfälle nach den detaillierten Angaben bzw. Nachweisen
erfolgt der Einsatz von Fahrzeugen, inkl. der Antriebs- und Schadstoffklasse (mindestens Euro Norm 6 bis
maximal zum 31. 12. 2026), nach folgender Logistik-Konzeption:
Im Rahmen der Umsetzung des „Saubere Fahrzeug Beschaffung Gesetz“ besteht folgendes verbindliches
logistische Umsetzungskonzept:
Phase 1: Ab Vertragsbeginn bis spätestens 31.12.2026 mit dem Einsatz von Fahrzeugen mit mindestens Euro
Norm 6 Antrieb oder Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen mit E-Antrieb Wasserstoff-Antrieb
oder zugelassenen eFuel Antrieb.
Phase 2: Ab spätestens 01.01.2027 sind Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (E-Antrieb oder WasserstoffAntrieb oder zugelassenen alternativer Antrieb mit eFuel) einzusetzen.
Die Zertifikate für alle Betriebsstätten und Niederlassungen und LKW für den sach- und umweltgerechten
Transport der Abfälle. Hier: detaillierte Angaben über die eingesetzten Fahrzeuge inkl. der Schadstoffklasse;
mind. Euro Norm 6.
- Beim Los 1 und Los 2 die Genehmigungen der Betriebsstätten und zugelassenen Sammelfahrzeuge.
und ansonsten
- beim LOS 3 ergänzend der Nachweis über die Verfügbarkeit eines nach DSGVO und DIN 66399 geeigneten
und zertifizierten:
a) Transporter-LKW mit 3,5 to bis 7,49 to mit Hebebühne und
b) eines LKW mit dem geforderten Aufbau / mit oder ohne mobile Anlage und
c) allen notwendigen gesetzlichen Genehmigungen / Zertifikate für alle Betriebsstätten bzw.
Vernichtungsanlagen
Hinweis zu einem Überbrückungskonzept:
Sofern gegenwärtig und zum Zeitpunkt der Abgabe der Bieterunterlagen der Nachweis über die geforderten
Verfügbarkeiten der technischen Ausrüstungen (z.B. neue Behälter nach der ANLAGE 11, Transporter, etc.)
fehlen, hat der Unternehmer die Nachweise über deren verbindliche Beschaffung nachzureichen und in einem
Überbrückungskonzept beizulegen.
Für die Übergangszeit (bis spätestens 31.03.2024), d.h. von Vertragsbeginn bis zur Verfügbarkeit
der technischen Ausstattung, muss der Unternehmer ein schlüssiges Überbrückungskonzept
(Bereitstellungskonzept) den Bieterunterlagen beilegen.
Die TUM behält sich vor, das Überbrückungskonzept im Rahmen der Angebotswertung auf Praktikabilität
zu bewerten. Die TUM kann das Überbrückungskonzept bei Unvollständigkeit und fehlender Praktikabilität
ablehnen und den Bieter somit von der weiteren Angebotswertung ausschließen.
Die Zuschlagskriterien richten sich nach folgender Bewertungsmatrix (verkürzt dargestellt):
LOS 1-3 - max. 160 Punkte
- Preis (max. 100 Punkte)
- Entfernung TUM zur Betriebsstätte (max. 10 Punkte)
- Entfernung TUM zur Verwertungs- bzw.. Vernichtungsanlage (max. 10 Punkte)
- Reklamationsmanagement (max. 10 Punkte)
- Qualifiaktion (max. 5 Punkte)
- Sozialaspekt (max. 5 Punkte)
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen (max. 10 Punkte)
- Einsatz von alternativen Antrieben (max. 10 Punkte)