Beschreibung der Beschaffung
Die Technische Universität München (kurz TUM oder TU München) ist die einzige Technische Universität in Bayern. Sie ist mit ca. 48.000 Studenten die zweitgrößte Technische Hochschule in Deutschland (TU 9). Ihr Stammsitz ist München.
Die TUM Technische Universität München hat mit dem Stammgelände in der Münchner Innenstadt, dem Forschungscampus in Garching und dem Wissenschaftszentrum für Ernährung, Landnutzung und Umwelt in Freising-Weihenstephan drei Hauptstandorte und mehrere sonstige Standorte.
Die TUM verarbeitet, verwertet und entsorgt ihre Abfälle auf der Grundlage des Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und des Bayerischen Abfallgesetz (BayAbfG).
Hierbei werden auf der gesamten Fläche der TUM alle anfallenden Abfälle gesetzeskonform eingesammelt, befördert und auf der gesetzlichen Grundlage möglichst einem System zur stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden von den TUM für den Standort GARCHING + MÜNCHEN und sonstigen zugehörigen TUM Standorten nach den Ausschreibungsunterlagen zum 01.11.2023 neu vergeben.
Im Rahmen der Ausschreibung sind Sonderabfälle bei der TUM Garching + München
a. die Sammlung, der Transport von Sonderabfällen zur Entsorgungs- und Verwertungseinrichtung (Los 1 bis 3).
b. mit Dienstleistung, d.h. Betriebsführung der Sonderabfallsammelstellen auf dem TUM Campus GARCHING + MÜNCHEN. (Los 1)
c. Betrieb von Annahmestellen für Sonderabfall beim Los 1
d. Gestellung und Vermietung von Abfallbehältern (Container) laut Behälterverzeichnis der TUM Garching + München (Los 1)
e. Der Unternehmer hat aber dafür Sorge zu tragen, dass er in jedem Fall die ausge-wiesenen Behälter der TUM zur Verfügung stellen kann, wenn es die anfallenden Sonderabfallmengen erfordern (Los 1 + 2)
Bei Auftragsbeginn müssen neue Behälter / Container zum Einsatz kommen mit jeweils gleicher Ausführung an den jeweiligen Standorten zur Aufstellung kommen, d.h. die technischen Ausführungen und einheitlichen Aufklebern nach den Vorgaben des ADR (Los 1).
Für die Technische Ausrüstungen sind Nachweise vorzulegen über die Verfügbarkeit von:
- Für den sach- und umweltgerechten Transport der Abfälle nach detaillierten Angaben bzw. Nachweisen über die eingesetzten Fahrzeuge inkl. der Antriebs- und Schadstoffklasse (mindestens Euro Norm 6 bis maximal zum 31. OKTOBER 2026) nach folgender Logistik-Konzeption:
Im Rahmen der Umsetzung des „Saubere Fahrzeug Beschaffung Gesetz“ besteht folgendes verbindliches logistische Umsetzungskonzept:
Phase 1: Ab Vertragsbeginn bis spätestens 31.10.2026 mit dem
Los 1 + 2 Einsatz von Sonderabfallahrzeugen mit mindestens Euro Norm 6 Antrieb
Einsatz von Sonderabfallfahrzeugen mit alternativen Antriebsformen mit
E-Antrieb, Wasserstoff-Antrieb bzw. eFuel Antrieb mit Matrixbepunktung.
Phase 2: Ab spätestens 01.11.2026 Sonderabfallfahrzeug mit alternativem Antrieb
Los 1 + 2 (E-Antrieb oder Wasserstoff-Antrieb oder zu diesem Zeitpunkt als
anerkanntes alternatives Antriebskonzept (z.B. eFuels, etc.))
Aufgrund der marktspezifischen Gegebenheiten wird beim Los 3 der Einsatz eines Saugwagen mit mindestens Euro Norm 6 auf die gesamte Vertragslaufzeit von maximal 5 Jahren von der TUM akzeptiert. Sollte der Bieter jedoch den Nachweis eines Saug-LKW mit alternativen Antrieb während der grundsätzlichen Vertragslaufzeit realisieren so wird dies in der Vergabematrix mit positiven Punkten bewertet (siehe Matrix).
Die Zuschlagskriterien richten sich nach folgender Bewertungsmatrix (verkürzt dargestellt):
LOS 1 "Sonderabfälle" - max. 160 Punkte
- Preis (max. 100 Punkte)
- Entfernung TUM zur Betriebsstätte (max. 10 Punkte)
- Entfernung TUM zum Sonder-/Zwischenlager (max. 10 Punkte)
- Reklamationsmanagement (max. 10 Punkte)
- Qualifiaktion (max. 5 Punkte)
- Sozialaspekt (max. 5 Punkte)
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen (max. 10 Punkte)
- Einsatz von alternativen Antrieben (max. 10 Punkte)