Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Wermelskirchen schreibt hiermit die Ausführung des freigestellten Schülerspezialverkehrs zu den Wermelskirchener Schulen aus. Diese beinhaltet neben der Beförderung zu und von den Schulen außerdem Sonderfahrten, sowie Sport- und Schwimmfahrten.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beförderung von Schülern/ Schülerinnen (im Folgenden auch „Fahrgäste“ genannt) im freigestellten Schulverkehr mit Bussen zu und von den
folgenden Schulen in Wermelskirchen
- Waldschule
- Schwanenschule
- Grundschulverbund Am Haiderbach
- Grundschulverbund Dabringhausen/Dhünn
- Kath. Grundschule St. Michael
- Gymnasium
- Sekundarschule
- Gesamtschule (befindet sich im Aufbau)
Weitere Informationen über die Schulen sind in der Anlage 1 des Leistungsverzeichnisses enthalten (siehe unter 2_Auszufüllende Dokumente.zip).
Die Fahrpläne für die Schülerbeförderung mit aktuellem Stand sind in der Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses dargestellt. Diese sind zum kommenden Schuljahr entsprechend durch den Bieter anzupassen. Die Fahrplangestaltung obliegt dem Bieter.
Die Fortschreibung und Modifikation der Fahrpläne auf Grundlage sich verändernder Ein- und Aussteigesituationen für einzelne Schuljahre obliegt dem Auftraggeber. Näheres hierzu regelt der Verkehrsvertrag (siehe unter 4_Sonstiges.zip).
Die Beförderung erfolgt ab dem 01.12.2023 bis zum 01.12.2027 mit der Option um Verlängerung bis zum Schuljahresende 2028/29 (29.06.2029).
Fahrzeugeinsatz und Umlaufbildung
Für die ausgeschriebenen Leistungen sind bisher bis zu 11 Fahrzeuge (7x8er, 1x16er, 1-3x50er (Schwimmfahrten) vorgesehen. Es bleibt dem Bieter frei, auch eine andere Fahrzeuganzahl anzubieten. Die Ausstattungstandards und erforderlichen Kapazitäten sind dem Kapitel 3.3 des Leistungsverzeichnisses (LV) zu entnehmen.
Die Fahrzeuge sind gemäß den in Anlage 2 des LV dargestellten Fahrplänen ohne Fahrzeugwechsel zwischen den Fahrten bzw. kombinierten Fahrten (vgl. Kapitel 2.5 des LV) einzusetzen. Die Anzahl der maximal zu befördernden Schüler ist zu beachten (vgl. Kapitel 3.3 des LV).
Befahrbarkeit und Haltestellenbedienung
Der Ein- und Ausstieg der Schüler in das Fahrzeug darf nur an den in Anlage 2 des LV aufgeführten Haltestellen erfolgen. Ein Ein- oder Ausstieg zwischen den angegebenen Haltestellen ist nicht möglich. Ausnahmen ergeben sich hier an Örtlichkeiten, welche keine fußläufige Erreichbarkeit einer Haltestelle sicherstellen.
Die Befahrbarkeit der vom Bieter vorgesehenen Routen und Straßen sowie die Bedienung der angegebenen Haltestellen muss vom Bieter in Abhängigkeit des einzusetzenden Fahrzeuges selbst geprüft und gewährleistet werden.
Sport- und Bäderfahrten
Der Auftragnehmer hat neben der Beförderung zur Schule auch die im LV auf der Seite 5 eingetragenen Sport- und Bäderfahrten durchzuführen (diese entsprechen dem aktuellen Stand, Änderungen sind möglich). Üblicherweise werden die Sport- und Bäderfahrten mit einem Bus pro Fahrt durchgeführt. In der Regel sind es ein oder zwei Klassen, also ca. 25-60 Personen die zu befördern sind.
Anforderungen für die Verkehrsdurchführung
- Vertraulichkeit und Prüfrecht:
Der Auftragnehmer darf Informationen über das Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin veröffentlichen bzw. an Dritte weitergeben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die mit der Auftraggeberin geschlossenen Verträge und weitere im Zusammenhang mit der Leistungserstellung in Verbindung stehende Vereinbarungen als streng vertraulich zu behandeln. Subunternehmer sind entsprechend zu verpflichten.
Die Auftraggeberin hat das Recht, die Einsatzpläne und Fahrtenblätter des Fahrpersonals auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Die Aufgaben und Pflichten des Unternehmers nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin den ausgearbeiteten Fahrplan unaufgefordert zur Verfügung.
- Ansprechpartner und Erreichbarkeit:
Der Auftragnehmer hat einen Betriebsleiter nach BOKraft oder einen sonstigen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Dieser muss während der Betriebszeiten für das Fahrpersonal und die Auftraggeberin telefonisch (Festnetz oder Handy) erreichbar sein.
- Anforderungen an die Fahrzeuge:
Fahrzeugeinsatz und Zustand
Alle eingesetzten Fahrzeuge haben dem gültigen StVG, der StVO und StVZO (insbesondere § 35), dem PBefG und der BOKraft sowie den Unfallverhütungsvorschriften für Omnibusse im Linienverkehr und der EU-Richtlinie 2001/85/EG sowie dem „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden“ zu entsprechen.
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem, fahrbereitem und sauberem Zustand befinden und den jahreszeitlichen Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet sein. Es muss ferner während der kalten Jahreszeit ausreichend geheizt sein. Im Winter sind Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) vorgeschrieben. Die vorgeschriebenen Steuerungselemente und Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein.
Die vom Auftragnehmer vorgesehenen Fahrzeuge müssen die in dieser Leistungsbeschreibung dargestellten Verkehrsleistungen uneingeschränkt befahren können. Die Fahrzeuge müssen hinsichtlich ihrer Motorisierung den Anforderungen des Einsatzgebietes entsprechen und die Fahrplanzeiten einhalten können. Die Fahrbarkeit der vorgesehenen Linienverläufe mit den vom Auftragnehmer vorgesehenen Fahrzeugen ist daher vor Betriebsaufnahme zu überprüfen.
Zu Betriebsbeginn zum Anfang des Schuljahres 2023/2024 dürfen die eingesetzten Fahrzeuge im Durchschnitt ein Alter von maximal 16 Jahren nicht überschreiten (Bezugsgröße ist die Erstzulassung der Fahrzeuge).
Technische Merkmale:
- Motor: ausreichende Motorisierung für die topografische Situation im Einsatzgebiet
Ausstattung Kommunikation und Sicherheit:
- Lautsprecheranlage: Lautsprecheranlage innen; Mikrofon für Fahrer
- Betriebliche Kommunikation: Betriebsfunk zur Betriebsleitstelle des Auftragnehmers oder Mobiltelefon mit Freisprechanlage am Fahrerarbeitsplatz
Information/ Werbung und Erscheinungsbild:
- Fahrgastinformation außen: Kennzeichnung vorne (Front): Kennzeichnung mit Schulbus-Symbol gemäß § 33 Abs. 4 BOKraft, Fahrtziel entsprechend Fahrplan; Kennzeichnung hinten (Heck): Kennzeichnung mit Schulbus-Symbol gemäß § 33 Abs. 4 BOKraft, Fahrtziel; (Vorgaben zur Kennzeichnung erfolgen in Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer).
- Eigentümerkennzeichnung entsprechend BOKraft
- Papierkorb im Fahrzeug
- Die Vermietung der Werbeflächen außen und innen obliegt dem Auftragnehmer. Die Einnahmen aus der Fremdwerbung verbleiben beim Auftragnehmer und werden nicht mit der Vergütung gegen gerechnet. Nicht zulässig ist Werbung mit politischem und weltanschaulichem Inhalt. Ausgeschlossen ist weiterhin Werbung mit jugendgefährdendem, gewaltverherrlichendem, rassenhetzerischem und pornografischem Inhalt.
Sicherung der Platzkapazität
Zur Zeit werden 182 Personen befördert - die Verteilung auf die Schulen etc. entnehmen Sie bitte dem LV.
Angaben über die Anforderungen an Fahrpersonal, über Weitere Anforderungen an die Durchführung des Verkehrs und über Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung/ Nichteinhalten von Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen!
Das in der Anlage 3 des LV Preis Datenblatt ist vollständig auszufüllen und mit Angebotsabgabe mit einzureichen:
Die Schulwoche hat zurzeit 5 Schultage von Montag bis Freitag.
Zur Kalkulation des Schülerspezialverkehrs werden 200 Schultage festgelegt, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten. Diese Zahl stellt nicht die konkrete Anzahl der Schultage pro Jahr dar, sie kann während des Leistungszeitraumes variieren.
Anzugeben ist der Preis für die Tagespauschale.
Der Gesamtpreis pro Jahr ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl Schultage pro Jahr multipliziert mit der Tagespauschale (netto).
Gemäß Ziffer. 3.12 der Bewerbungsbedingungen sind folgende zwingende Vorgaben für das Fahrzeugalter zu berücksichtigen:
Zu Betriebsbeginn zum 01.12.2023 dürfen die eingesetzten Fahrzeuge im Durchschnitt ein Alter von maximal sechzehn Jahren nicht überschreiten (Bezugsgröße ist die Erstzulassung der Fahrzeuge).
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung.