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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung: EÜ Sternbrücke, Beweissicherung Gebäude u. Flächen - übertragene Leistungen
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 90
Kostenkriterium (Name): Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-13 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: EÜ Sternbrücke, Beweissicherung Gebäude u. Flächen - optionale Leistungen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB (gem. Anlage 01 des Dokumentes 23FEI66641 02...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB (gem. Anlage 01 des Dokumentes 23FEI66641 02 Teilnahmeantrag)
Erklärung der Bewerbergemeinschaft (gem. Anlage 02 des Dokumentes 23FEI66641 02 Teilnahmeantrag)
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 03 des Dokumentes 23FEI66641 02 Teilnahmeantrag)
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers (gem. Anlage 04 des Dokumentes 23FEI66641 02 Teilnahmeantrag)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen
Angabe von mindestens einer und maximal fünf in den letzten fünf Geschäftsjahren abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen
Angabe von mindestens einer und maximal fünf in den letzten fünf Geschäftsjahren abgeschlossenen und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Referenz-Projekten
1. im Bereich der bautechnischen Beweissicherung gemäß DIN 4123 von Gebäuden
sowie zusätzlich
Angabe von mindestens zwei und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren abgeschlossenen und nach folgenden Kriterien vergleichbaren Referenz-Projekten
2. im Bereich der bautechnischen Beweissicherung gemäß DIN 4123 von Gebäuden
(gem. Anlage 05 des Dokumentes 23FEI66641 02 Teilnahmeantrag)
Qualifikation des Projektteams
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung des Gesamtprojektleiters in einer ingenieurtechnischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung,
3. Durch die IHK öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger mit mindestens 3 Jahren Gutachtererfahrung. Die Zulassungen für die folgenden Sachgebiete sind bei Angebotsabgabe nachzuweisen:
a. Schäden an Gebäuden
b. Straßenbau
4. Angabe von zwei vergleichbaren Leistungen, nach folgenden Kriterien:
I. im Bereich der bautechnischen Beweissicherung gemäß DIN 4123
innerhalb der letzten 5 Jahre, in denen er mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Prozedere der bautechnischen Beweissicherung mitgewirkt hat.
Kurzlebenslauf und berufliche Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) der vorgesehenen Gesamtprojektleitung sind als Anlagen beizufügen.
(gem. Anlage 06 des Dokumentes 23FEI66641 02 Teilnahmeantrag)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-30
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-06-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-28 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 086-266673 (2023-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-18) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 086-266673
Auftragsvergabe
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Titel: EÜ Sternbrücke, Beweissicherung Gebäude u. Flächen
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IFB Eigenschenk GmbH
Postort: Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deggendorf🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 161-510410 (2023-08-18)