Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, Gebrauch.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bieter erfolgt durch Erteilung von Wertungspunkten (WP), die bei Überschreiten bestimmter Mindestanforderungen an die Eignung vergeben werden. Es können bis zu 500 WP erzielt werden. Es werden die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die anhand der erteilten WP die höchsten Punktzahlen erreichen. Folgende Bewertung wird hierbei zugrunde gelegt:
Wertung Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
- 100 WP: bei einem Umsatz größer/gleich 3.000.000 € netto
- 75 WP: bei einem Umsatz größer/gleich 2.500.000 € netto
- 50 WP: bei einem Umsatz größer/gleich 2.000.000 € netto
- 25 WP: bei einem Umsatz größer/gleich 1.500.000 € netto
- 0 WP: bei einem Umsatz größer/gleich 1.000.000 € netto
Wertung Personalressourcen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr:
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden (MA) im ausschreibungsgegenständlichen Tätigkeitsbereich im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr:
- 50 WP: Die Personalressourcen sind größer/gleich 9 MA
- 25 WP: Die Personalressourcen sind größer/gleich 6 MA
- 0 WP: Die Personalressourcen sind größer gleich 3 MA
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden (MA) im ausschreibungsgegenständlichen Tätigkeitsbereich im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im ausschreibungsgegenständlichen Tätigkeitsbereich:
- 50 WP: Die Personalressourcen mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung sind größer/gleich 6 MA
- 25 WP: Die Personalressourcen mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung sind größer/gleich 4 MA
- 0 WP: Die Personalressourcen mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung sind größer/gleich 2 MA
Wertung Referenzen im ausschreibungsgegenständlichen Tatigkeitsbereich:
Es werden maximal 2 Referenzen gewertet. Pro Referenz können maximal 150 WP von insgesamt 300 zu erreichenden WP erzielt werden.
Angabe zur Art der Leistungserbringung:
- 50 WP: Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination zur Umsetzung der BaustellV bei der Koordination von Beton- und Stahlbaumaßnahmen im Hochbau oder komplexe Ingenieur-, Tief- oder Tunnelbaumaßnahmen in der Planung der Ausführung und in der Ausführung.
- 25 WP: Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination zur Umsetzung der BaustellV bei der Koordination von Beton- und Stahlbaumaßnahmen im Hochbau oder komplexe Ingenieur-, Tief- oder Tunnelbaumaßnahmen in der Planung der Ausführung.
- 25 WP: Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination zur Umsetzung der BaustellV bei der Koordination von Beton- und Stahlbaumaßnahmen im Hochbau oder komplexe Ingenieur-, Tief- oder Tunnelbaumaßnahmen in der Ausführung.
Angabe zum Investitionsvolumen:
- 50 WP: Das Investitionsvolumen (Kostengruppen 200 – 500 gemäß DIN 276) des Objektes, für das die Referenzleistung erbracht wurde, ist größer/gleich 20 Mio. €
- 25 WP: Das Investitionsvolumen (Kostengruppen 200 – 500 gemäß DIN 276 des Objektes, für das die Referenzleistung erbracht wurde, ist größer/gleich 10 Mio. €
- 0 WP: Das Investitionsvolumen (Kostengruppen 200 – 500 gemäß DIN 276) des Objektes, für das die Referenzleistung erbracht wurde, ist größer/gleich 5 Mio. €
Angaben zum Komplexitätsgrad:
- 50 WP: das Objekt, für das die Referenzleistung erbracht wurde, ist gemäß § 5 der HOAI einzuordnen in Honorarzone V
- 25 WP: das Objekt, für das die Referenzleistung erbracht wurde, ist gemäß § 5 der HOAI einzuordnen in Honorarzone IV
- 0 WP: das Objekt, für das die Referenzleistung erbracht wurde, ist gemäß § 5 der HOAI einzuordnen in Honorarzone III
Werden mehr als zwei Referenzen abgegeben, trifft die Auswahl der zu wertenden Referenzen ausschließlich die Auftraggeberin; sie wird die Referenzen auswählen, mit der die meisten Punkte erzielt werden