Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, Gebrauch.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bieter erfolgt durch Erteilung von Wertungspunkten (WP), die bei Überschreiten bestimmter Mindestanforderungen an die Eignung vergeben werden. Es können bis zu 700 WP erzielt werden. Es werden die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die anhand der erteilten WP die höchsten Punktzahlen erreichen. Folgende Bewertung wird hierbei zugrunde gelegt:
Wertung Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr im Bereich Projektentwicklung
- 100 WP: bei einem Umsatz größer/gleich 4.000.000 € netto
- 75 WP: bei einem Umsatz größer/gleich 3.200.000 € netto
- 50 WP: bei einem Umsatz größer/gleich 2.400.000 € netto
- 25 WP: bei einem Umsatz größer/gleich 1.600.000 € netto
- 0 WP: bei einem Umsatz größer/gleich 800.000 € netto
Wertung Personalressourcen:
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich Projektentwicklung im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
- 100 WP: bei einer durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern größer/gleich 30
- 75 WP: bei einer durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern größer/gleich 25
- 50 WP: bei einer durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern größer/gleich 20
- 25 WP: bei einer durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern größer/gleich 15
- 0 WP: bei einer durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern größer/gleich 10
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich Projektentwicklung im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
- 100 WP: bei einer durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern größer/gleich 20
- 75 WP: bei einer durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern größer/gleich 15
- 50 WP: bei einer durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern größer/gleich 10
- 25 WP: bei einer durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern größer/gleich 5
- 0 WP: bei einer durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern größer/gleich 3
Wertung Referenzen im Bereich Projektentwicklung:
Es werden maximal 2 Referenzen gewertet. Pro Referenz können maximal 200 WP von insgesamt 400 zu erreichenden WP erzielt werden.
Angabe zum Flughafentyp:
- 50 WP: für einen Internationalen Verkehrsflughafen mit Hub-Funktion
- 0 WP: für einen Internationaler Verkehrsflughafen mit hauptsächlich Punkt-zu-Punkt-Verkehr
Angabe zum Passagieraufkommen:
- 50 WP: die Passagierzahl (PAX) im Jahr 2019 betrug größer/gleich 60 Mio. PAX
- 25 WP: die Passagierzahl (PAX) im Jahr 2019 betrug größer/gleich 50 Mio. PAX
- 0 WP: die Passagierzahl (PAX) im Jahr 2019 betrug größer/gleich 40 Mio. PAX
Angaben zur Anzahl der Fluggastabfertigungsanlagen (Terminals)
- 50 WP: wenn die Referenz über drei oder mehr Terminals verfügt
- 25 WP: wenn die Referenz über zwei Terminals verfügt
- 0 WP: wenn die Referenz über ein Terminal verfügt
Angaben zu Leistung im Bereich Projektentwicklung:
Bewertet wird der Grand der Übereinstimmung zwischen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen und der Referenzleistung:
- 50 WP: vollständige Übereinstimmung (100%)
- 35 WP: überwiegende Übereinstimmung (75%)
- 25 WP: in mehreren Teilen Übereinstimmung (50%)
- 15 WP: in einigen Teilen Übereinstimmung (25%)
- 0 WP: keine Übereinstimmung (0%)