Auftragsbekanntmachung (2026-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der der Containergestellung, des Transports und der Entsorgung von Altholz
Referenznummer: 721.5936
Kurze Beschreibung:
“Containergestellung für Altholz auf 11 Wertstoffhöfen, Transport und Entsorgung von Altholz”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf 11 Wertstoffhöfen im Ortenaukreis werden Althölzer der Kategorien A I- A III (gemischt) und A IV gesammelt. Die Bereitstellung erfolgt in offenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf 11 Wertstoffhöfen im Ortenaukreis werden Althölzer der Kategorien A I- A III (gemischt) und A IV gesammelt. Die Bereitstellung erfolgt in offenen Abrollcontainern für die Kategorien A I - A III und in Deckelcontainern für die Kategorie A IV jeweils mit einem Fassungsvolumen von mindestens 35 cbm, die vom Bieter zu stellen sind. Die Abholung der vollen Container halt innerhalb von 48 Stunden zu erfolgen. Das Altholz ist zu transportieren und einer Entsorgung zuzuführen.
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Ort der Leistung: Ortenaukreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Für 2025 kann auch der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Für 2025 kann auch der Schätzwert vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und vorliegt. (als Download...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und vorliegt. (als Download vorhanden)
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Rahmen der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend anzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenz/-en als Eigenerklärung über die Entsorgung von insgesamt mindestens 1.000 t Altholz der Kategorien A I – A III pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenz/-en als Eigenerklärung über die Entsorgung von insgesamt mindestens 1.000 t Altholz der Kategorien A I – A III pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2023 bis 2025 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträumen vorzulegen. Es gilt die Summe der Referenzen.
Referenz/-en als Eigenerklärung über die Entsorgung von insgesamt mindestens 200 t Altholz der Kategorie A IV pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2023 bis 2025 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträumen vorzulegen. Es gilt die Summe der Referenzen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände. (als Download...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände. (als Download vorhanden).
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz erfasst werden zur Tariftreue- und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (als Download vorhanden)
-Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
-Nutzungsnachweis/-e für die vorgesehene/n Aufbereitungsanlage oder die abschließende Verwertungs- oder Entsorgungsanlage/-n für Altholz A I bis A III und Altholz A IV.
Die vorgesehene Anlage muss für die Behandlung/Entsorgung der entsprechenden Abfälle zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe genehmigt sein.
“Zu Ziffer 2.1.6, Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB...”
Zu Ziffer 2.1.6, Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Zu Ziffer 5.1.11, Auftragsunterlagen: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die „Vergabeplattform Ortenaukreis“ (www. ortenaukreis.deutscheevergabe.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www. ortenaukreis.deutscheevergabe.de abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die "Vergabeplattform Ortenaukreis" („www.ortenaukreis.deutscheevergabe.de“) an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren. Zu Ziffer 5.1.12, Bedingungen für die Einreichung: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform im PDF Format) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 5b5b27c8-5857-4dbe-96cd-11e3ad566e08
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 074-259858 (2026-04-15)