Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 170 Depotcontainern (Oberflurcontainer) für die PPK-Sammlung mit einem Einzelvolumen von mind. 4 m³, mit einer Pilzkopfaufnahme nach DIN EN 13071-3 sowie weiteren Spezifikationen gemäß Leistungsbeschreibung. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 170 Depotcontainern (Oberflurcontainer) für die PPK-Sammlung mit einem Einzelvolumen von mind. 4 m³, mit...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 170 Depotcontainern (Oberflurcontainer) für die PPK-Sammlung mit einem Einzelvolumen von mind. 4 m³, mit einer Pilzkopfaufnahme nach DIN EN 13071-3 sowie weiteren Spezifikationen gemäß Leistungsbeschreibung. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2023/S 067-199409 (2023-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 170 Depotcontainern (Oberflurcontainer) für die PPK-Sammlung mit einem Einzelvolumen von mind. 4 m³, mit...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 170 Depotcontainern (Oberflurcontainer) für die PPK-Sammlung mit einem Einzelvolumen von mind. 4 m³, mit einer Pilzkopfaufnahme nach DIN EN 13071-3 sowie weiteren Spezifikationen gemäß Leistungsbeschreibung. Die Gesamtleistung wurde in einem Los vergeben.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2023/S 145-464564 (2023-07-26)