Lieferung elektrischer Energie (Mittelspannung, RLM) zur Versorgung des Abfallwirtschaftszentrums
des Rhein-Lahn-Kreises (AWZ). Die Lieferung erfolgt im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages als Mittelspannungsversorgung (Stromlieferung inkl. Netznutzung). Die Leistung wird in einem Los vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“EU-weite Ausschreibung der Lieferung von elektrischer Energie für den Eigenbetrieb Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft”
Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung elektrischer Energie (Mittelspannung, RLM) zur Versorgung des Abfallwirtschaftszentrums
des Rhein-Lahn-Kreises (AWZ). Die Lieferung erfolgt im...”
Kurze Beschreibung
Lieferung elektrischer Energie (Mittelspannung, RLM) zur Versorgung des Abfallwirtschaftszentrums
des Rhein-Lahn-Kreises (AWZ). Die Lieferung erfolgt im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages als Mittelspannungsversorgung (Stromlieferung inkl. Netznutzung). Die Leistung wird in einem Los vergeben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Rhein-Lahn-Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. Ziffer II.1.4).
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung;
• Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung;
• Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Versicherungsschein;
• Bei anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG: Anerkannter Präqualifikationsnachweis oder Eigenerklärung über die Anzeige gemäß § 5 EnWG und Bestätigung, dass die Regulierungsbehörde die Energiebelieferung nicht aus Gründen der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit ganz oder teilweise untersagt hat;
• Bei nicht anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG: Berufs- bzw. Handelsregisterauszug;
• Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge.
“• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und...”
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden;
• Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Versicherungsschein;
• Bei anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG: Anerkannter Präqualifikationsnachweis oder Eigenerklärung über die Anzeige gemäß § 5 EnWG und Bestätigung, dass die Regulierungsbehörde die Energiebelieferung nicht aus Gründen der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit ganz oder teilweise untersagt hat;
• Bei nicht anzeigepflichtigen Unternehmen gem. § 5 EnWG: Berufs- bzw. Handelsregisterauszug;
• Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: • Eigenerklärung über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“• Eigenerklärung über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Lieferumfang von mindestens 5.000.000 kWh/a in den Jahren 2020 bis 2022” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: • Verpflichtungserklärung zum Ausschluss der Doppelvermarktung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-14
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-14
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
“Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die...”
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die subreport ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege (in Textform) einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 158-502425 (2023-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung elektrischer Energie (Mittelspannung, RLM) zur Versorgung des Abfallwirtschaftszentrums
des Rhein-Lahn-Kreises (AWZ). Die Lieferung erfolgt im...”
Kurze Beschreibung
Lieferung elektrischer Energie (Mittelspannung, RLM) zur Versorgung des Abfallwirtschaftszentrums
des Rhein-Lahn-Kreises (AWZ). Die Lieferung erfolgt im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages als Mittelspannungsversorgung (Stromlieferung inkl. Netznutzung). Die Leistung wurde in einem Los vergeben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 158-502425
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH
Postanschrift: Welschnonnenstraße 4
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2023/S 206-647479 (2023-10-20)