Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen für den Landkreis Konstanz
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001)...”
Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mobile Sammlung von Problemstoffen aus privaten Haushaltungen im Landkreis Konstanz (inkl. Entsorgung):
• Mobile Sammlung von Problemstoffen aus privaten...”
Beschreibung der Beschaffung
Mobile Sammlung von Problemstoffen aus privaten Haushaltungen im Landkreis Konstanz (inkl. Entsorgung):
• Mobile Sammlung von Problemstoffen aus privaten Haushaltungen (inkl. Transport zu einem Zwischenlager). Grundlage ist der Sammelplan 2026.
• Entsorgung der gesammelten Problemstoffe (inkl. Übergabe von Altbatterien, und Leuchtstoffröhren an die entsprechenden Entsorgungssysteme).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-11 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-11 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Sammlung von schadstoffbelasteten Abfällen/Problemstoffen in mindestens einem kommunalen Abfuhrgebiet....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Sammlung von schadstoffbelasteten Abfällen/Problemstoffen in mindestens einem kommunalen Abfuhrgebiet. Die Referenz ist für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2023 bis 2025 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber mit Angabe der/des jeweiligen Beauftragungszeiträume/-raums vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten).
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2025 ggf. als Schätzwert).
•...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2025 ggf. als Schätzwert).
• (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
“Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden...”
Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
(2) Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform im pdf-Format) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
(3) Zu Ziffer 5.1.12, Bedingungen für die Auftragsvergabe: Die Bieter haben mit ihrem Angebot folgende Erklärungen vorzulegen: - Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG); - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 0204:08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 070-245378 (2026-04-08)