Die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts (RSAG) ist der kommunale Entsorger im Rhein-Sieg-Kreis. Zur Abdeckung ihres Strombedarfs benötigt die RSAG ab dem 01.01.2027 einen neuen Stromliefervertrag auf der Basis eines flexiblen Beschaffungs- und Portfoliomodells für die in der Lieferstellenliste aufgeführten Standorte und Abnahmestellen Der tatsächlich an den Auftraggeber gelieferte Strom muss bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Gegenstand des Auftrags ist die vollständige und unterbrechungsfreie Lieferung des erforderlichen Netzbezugs einschließlich aller zur Durchführung der Belieferung notwendigen energiewirtschaftlichen Leistungen. Hierzu gehören insbesondere Bilanzierung, Mengen- und Portfoliobewirtschaftung, Preisfixierungen, Abrechnung, Marktkommunikation und Reporting nach Maßgabe insbesondere der Leistungsbeschreibung und der jeweils einschlägigen Preisgruppenanlage sowie des Stromliefervertrags. Die ausgeschriebenen Lieferstellen werden abhängig von Messung, Bilanzierung und Preisbildungslogik unterschiedlichen Preisgruppen zugeordnet. Die verbindliche Zuordnung jeder Lieferstelle ergibt sich aus der gesonderten Lieferstellenliste. - Preisgruppe 1 - RLM: Lieferstellen mit registrierender Leistungsmessung oder einer sonstigen messwertbasierten Bilanzierung, für die ein flexibles Terminmarkt- und Spotmarktmodell gilt. - Preisgruppe 2 - SLP: Lieferstellen mit Standardlastprofil, für die ein jährlich fixierter strukturierter Arbeitspreis mit einem aggregierten Mengentoleranzband gilt. Die Preisgruppen sind keine Lose. Sie bilden unterschiedliche Preis- und Abrechnungsmodelle innerhalb eines einheitlichen Lieferauftrags. Der Zuschlag wird einheitlich für sämtliche ausgeschriebenen Lieferstellen erteilt.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung der Stromlieferung für verschiedene RSAG-Standorte und Abnahmestellen
Referenznummer: 335.292
Kurze Beschreibung:
Die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts (RSAG) ist der kommunale Entsorger im Rhein-Sieg-Kreis. Zur Abdeckung ihres Strombedarfs benötigt die RSAG ab dem 01.01.2027 einen neuen Stromliefervertrag auf der Basis eines flexiblen Beschaffungs- und Portfoliomodells für die in der Lieferstellenliste aufgeführten Standorte und Abnahmestellen Der tatsächlich an den Auftraggeber gelieferte Strom muss bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Gegenstand des Auftrags ist die vollständige und unterbrechungsfreie Lieferung des erforderlichen Netzbezugs einschließlich aller zur Durchführung der Belieferung notwendigen energiewirtschaftlichen Leistungen. Hierzu gehören insbesondere Bilanzierung, Mengen- und Portfoliobewirtschaftung, Preisfixierungen, Abrechnung, Marktkommunikation und Reporting nach Maßgabe insbesondere der Leistungsbeschreibung und der jeweils einschlägigen Preisgruppenanlage sowie des Stromliefervertrags. Die ausgeschriebenen Lieferstellen werden abhängig von Messung, Bilanzierung und Preisbildungslogik unterschiedlichen Preisgruppen zugeordnet. Die verbindliche Zuordnung jeder Lieferstelle ergibt sich aus der gesonderten Lieferstellenliste. - Preisgruppe 1 - RLM: Lieferstellen mit registrierender Leistungsmessung oder einer sonstigen messwertbasierten Bilanzierung, für die ein flexibles Terminmarkt- und Spotmarktmodell gilt. - Preisgruppe 2 - SLP: Lieferstellen mit Standardlastprofil, für die ein jährlich fixierter strukturierter Arbeitspreis mit einem aggregierten Mengentoleranzband gilt. Die Preisgruppen sind keine Lose. Sie bilden unterschiedliche Preis- und Abrechnungsmodelle innerhalb eines einheitlichen Lieferauftrags. Der Zuschlag wird einheitlich für sämtliche ausgeschriebenen Lieferstellen erteilt.
Die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts (RSAG) ist der kommunale Entsorger im Rhein-Sieg-Kreis. Zur Abdeckung ihres Strombedarfs benötigt die RSAG ab dem 01.01.2027 einen neuen Stromliefervertrag auf der Basis eines flexiblen Beschaffungs- und Portfoliomodells für die in der Lieferstellenliste aufgeführten Standorte und Abnahmestellen Der tatsächlich an den Auftraggeber gelieferte Strom muss bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Gegenstand des Auftrags ist die vollständige und unterbrechungsfreie Lieferung des erforderlichen Netzbezugs einschließlich aller zur Durchführung der Belieferung notwendigen energiewirtschaftlichen Leistungen. Hierzu gehören insbesondere Bilanzierung, Mengen- und Portfoliobewirtschaftung, Preisfixierungen, Abrechnung, Marktkommunikation und Reporting nach Maßgabe insbesondere der Leistungsbeschreibung und der jeweils einschlägigen Preisgruppenanlage sowie des Stromliefervertrags. Die ausgeschriebenen Lieferstellen werden abhängig von Messung, Bilanzierung und Preisbildungslogik unterschiedlichen Preisgruppen zugeordnet. Die verbindliche Zuordnung jeder Lieferstelle ergibt sich aus der gesonderten Lieferstellenliste. - Preisgruppe 1 - RLM: Lieferstellen mit registrierender Leistungsmessung oder einer sonstigen messwertbasierten Bilanzierung, für die ein flexibles Terminmarkt- und Spotmarktmodell gilt. - Preisgruppe 2 - SLP: Lieferstellen mit Standardlastprofil, für die ein jährlich fixierter strukturierter Arbeitspreis mit einem aggregierten Mengentoleranzband gilt. Die Preisgruppen sind keine Lose. Sie bilden unterschiedliche Preis- und Abrechnungsmodelle innerhalb eines einheitlichen Lieferauftrags. Der Zuschlag wird einheitlich für sämtliche ausgeschriebenen Lieferstellen erteilt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Interne Kennung: 335.292
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Ziff. 2.1
Zusätzliche Informationen:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis spätestens zum 28.08.2026 elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW an die (www.evergabe.nrw.de)"Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis spätestens zum 28.08.2026 elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW an die (www.evergabe.nrw.de)"Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Der tatsächlich an den Auftraggeber gelieferte Strom muss bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Stadt: Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-09 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Ort des Eröffnungstermins: Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens für Strom in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto in den Jahren 2023 bis 2025. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens für Strom in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto in den Jahren 2023 bis 2025. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über das Bestehen oder Erklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 5 Mio. je Schadenfall.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über das Bestehen oder Erklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 5 Mio. je Schadenfall.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens die Anforderungen der Creditreform Risikoklassen I und II erfüllt. Dies kann durch einen der in der Creditreform Ratingmap aufgeführten Nachweise oder durch vergleichbare Bonitätsnachweise anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) erfolgen, sofern diese eine berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit ausweisen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit alternativer Nachweise wird mit den Creditreform-Werten verglichen und entsprechend eingeordnet. Zugelassen sind nur Nachweise mit klar ausgewiesener Ausfallwahrscheinlichkeit, die höchstens 6 Monate alt sind (bezogen auf den Angebotszeitpunkt). Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 31.03.2025).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens die Anforderungen der Creditreform Risikoklassen I und II erfüllt. Dies kann durch einen der in der Creditreform Ratingmap aufgeführten Nachweise oder durch vergleichbare Bonitätsnachweise anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) erfolgen, sofern diese eine berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit ausweisen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit alternativer Nachweise wird mit den Creditreform-Werten verglichen und entsprechend eingeordnet. Zugelassen sind nur Nachweise mit klar ausgewiesener Ausfallwahrscheinlichkeit, die höchstens 6 Monate alt sind (bezogen auf den Angebotszeitpunkt). Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 31.03.2025).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat mindestens drei geeignete Referenzen über Stromlieferleistungen vorzulegen. Jede Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Gegenstand war die Belieferung mit Strom, - das jährliche Verbrauchsvolumen betrug mindestens 4.500.000 kWh, - die Leistung wurde innerhalb der letzten drei Jahre vor Absendung der Auftragsbekanntmachung erbracht oder wird seit mindestens zwölf Monaten vertragsgemäß erbracht. Aus den Referenzen muss jeweils hervorgehen, dass der Bieter über Erfahrung mit der Belieferung von mindestens 25 Lieferstellen und der energiewirtschaftlichen Abwicklung eines Stromportfolios in mindestens analoger Größenordnung verfügt. Mindestens eine Referenz muss Erfahrung mit einer RLM-Belieferung einschließlich Terminmarktfixierungen und Spotmarkt-, bzw. Differenzmengenbewirtschaftung beinhalten. Zu den Referenzen sind mindestens Bezeichnung und Zeitraum der Leistung, Anzahl der Lieferstellen, jährliches Verbrauchsvolumen sowie Auftraggeber bzw. Referenzkunde anzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mindestens drei geeignete Referenzen über Stromlieferleistungen vorzulegen. Jede Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Gegenstand war die Belieferung mit Strom, - das jährliche Verbrauchsvolumen betrug mindestens 4.500.000 kWh, - die Leistung wurde innerhalb der letzten drei Jahre vor Absendung der Auftragsbekanntmachung erbracht oder wird seit mindestens zwölf Monaten vertragsgemäß erbracht. Aus den Referenzen muss jeweils hervorgehen, dass der Bieter über Erfahrung mit der Belieferung von mindestens 25 Lieferstellen und der energiewirtschaftlichen Abwicklung eines Stromportfolios in mindestens analoger Größenordnung verfügt. Mindestens eine Referenz muss Erfahrung mit einer RLM-Belieferung einschließlich Terminmarktfixierungen und Spotmarkt-, bzw. Differenzmengenbewirtschaftung beinhalten. Zu den Referenzen sind mindestens Bezeichnung und Zeitraum der Leistung, Anzahl der Lieferstellen, jährliches Verbrauchsvolumen sowie Auftraggeber bzw. Referenzkunde anzugeben.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDU2C#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-1604📞
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 152-553016 (2026-08-07)