Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben. Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen bezogen auf die einzelnen Lose dargestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
“Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben. Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten...”
Kurze Beschreibung
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben. Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen bezogen auf die einzelnen Lose dargestellt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-18 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 201-631740
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2023/S 201-631740 (2023-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Gesamtleistung wurde in zwei Losen vergeben. Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten...”
Kurze Beschreibung
Die Gesamtleistung wurde in zwei Losen vergeben. Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen bezogen auf die einzelnen Lose dargestellt.
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Gesamtwert der Beschaffung: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 und 2) jeweils gemachten Angaben handelt es...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 und 2) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2024/S 006-012175 (2024-01-04)